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Die Rolle der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz
ОглавлениеIn Rheinland-Pfalz steht die Landespflegekammer im ständigen Kontakt und Austausch mit den Gesundheitsministerien auf Bundes- und Landesebene, den Partnern im Gesundheitswesen und allen relevanten Landesbehörden. So ist sie vor allem in das Krisenmanagement des Landes eingebunden und fungiert dabei als zentraler Ansprechpartner zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung. Dabei ist sie auch eine wichtige Schnittstelle zwischen den Krisenstäben auf Landesebene und ihren Mitgliedern, den Pflegefachpersonen in Rheinland-Pfalz. So konnten die registrierten Pflegefachpersonen regelmäßig und zeitnah über die aktuelle Lage in ihrem Bundesland informiert werden. In Beratungsgesprächen erhielten die Mitglieder nicht nur Antwort auf konkrete Fragestellungen, wie dem Arbeitsschutz und Hygienerichtlinien, sondern sie gaben auch wichtige Hinweise über Situation und Problemlagen in der pflegerischen Versorgung, die dann im Krisenstab aufgegriffen werden konnten.
Als absehbar war, dass man zur Ausweitung der Intensivkapazitäten auch auf Pflegende aus anderen Fachbereichen angewiesen war, wurde ein Curriculum entwickelt, um Pflegefachpersonen zur Aushilfe und Unterstützung auf Intensivstationen zu schulen und einzuarbeiten. Dies kann natürlich weder Fachweiterbildung noch Berufserfahrung in der Intensivpflege ersetzen, jedoch verhindert diese Maßnahme, dass Pflegende unvorbereitet auf Intensivstationen eingesetzt werden. Durch eine zentrale Meldestelle, die in Zusammenarbeit mit der Landesregierung eingerichtet wurde, ist es möglich, den Überblick darüber zu erhalten, wer diese Kurzqualifizierung durchführt und wie viele Pflegende zur Unterstützung für den Bedarfsfall zur Verfügung stehen.
Darüber hinaus wurde ein zentraler Freiwilligenpool eingerichtet um Versorgungseinbrüche aufgrund der Pandemie, etwa, weil Pflegende einer Einrichtung sich in Quarantäne begeben mussten, aufzufangen und zu kompensieren. Pflegende, die in anderen Berufsfeldern oder gar anderen Berufen tätig sind, aber auch andere Personen mit einer Ausbildung im Gesundheitswesen (z. B. Pflegeassistenz oder Heilerziehungspflege) konnten sich freiwillig registrieren, um im Bedarfsfall in entsprechenden Einrichtungen zu unterstützen. Der Einsatz der Freiwilligen dient lediglich zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung im Krisenfall und erfolgt nach individueller Abstimmung. Alle Freiwilligen erhalten einen Arbeitsvertrag und eine ihrer Qualifikation entsprechenden Vergütung. Daneben werden Einrichtungen im Bedarfsfall auch zu organisatorischen Fragen beraten, wenn das dazu dient, die Situation vor Ort weiter zu entspannen. Um eine dauerhafte Erreichbarkeit im Ernstfall zu gewährleisten, wurde eine Hotline geschaltet, über die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegekammer tagtäglich und zu jeder Uhrzeit erreichbar sind.
Gerade die fachgerechte Umsetzung einer Kurzqualifikation für die Intensivstation oder eines Freiwilligenpools erfordert neben dem Kontakt zu den Pflegefachpersonen des Bundeslandes nicht zuletzt auch die Pflegefachexpertise, wie sie die Landespflegekammer mitbringt. So konnten zielführende und auch nachhaltige Entscheidungen getroffen und Zeit und Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen und die Interessen der Pflegenden zu vertreten.
Zum Jahresende hin kam der Landespflegekammer die Aufgabe zu, sich an der Organisation der COVID-19-Impfung von Pflegenden sowie der pflegerisch betreuten Menschen mit Pflegebedarf zu beteiligen und ihre Mitglieder über die Impfung zu informieren.