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Die Notwendigkeit der beruflichen Selbstverwaltung und der Interessensvertretung

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Welche Rolle spielen hier nun die Selbstverwaltung und die Interessensvertretung des pflegerischen Berufsstandes?

Gerade wenn es um die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung auf Landesebene geht, kommt man an der Verkammerung des Pflegeberufs nicht vorbei. Es obliegt den Pflegekammern, alle Pflegefachpersonen in einem Bundesland zu registrieren und zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgungsqualität die Fort- und Weiterbildung zu regeln. Gerade letzteres spielt insbesondere im Hinblick auf den Mangel an fachweitergebildeten Pflegenden in der Intensivpflege eine entscheidende Rolle, da diese nicht ohne weiteres durch Pflegende aus anderen Fachbereichen ersetzt werden können. Die vielen Versuche ausgeschiedene Pflegende zur Unterstützung in der Pflegeversorgung wieder zu gewinnen, nebst etlicher Initiativen und Register, die jedoch größtenteils unabhängig voneinander agieren, zeigen wie wichtig ein Überblick über Anzahl, Qualifikation und Erreichbarkeit von Pflegefachpersonen ist (Dichter, Kocks, Meyer, & Stephan, 2020; Mai, 2020). Darüber hinaus sind Pflegekammern relevant für die Beteiligung der professionellen Pflege an grundlegenden politischen Entscheidungen. Bislang wurden Einrichtungsträger, Kostenträger und die Kammern anderer Heilberufe selbstverständlich in Verhandlungen der Gesundheits- und Sozialpolitik miteinbezogen und an grundlegenden Entscheidungen beteiligt. Vertretende der professionellen Pflege werden zwar mittlerweile seit Ausbruch der Pandemie verstärkt angehört, jedoch hat ihre Stimme in politischen Entscheidungsprozessen kaum Gewicht.

Die Verkammerung kann jedoch nur ein Baustein der pflegerischen Selbstverwaltung sein. So wurden bereits im Frühjahr mit Verweis auf die Aufrechterhaltung der allgemeinen Daseinsfürsorge Ausnahmeregelungen vom Arbeitszeitgesetz in den sog. systemrelevanten Berufen diskutiert und teils auch beschlossen, wie etwa die COVID-19-Arbeitszeitverordnung (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 2020) oder auch die niedersächsische Allgemeinverfügung (Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, 2020). Die genannten Verordnungen sahen eine Ausweitung der Arbeitszeit auf bis zu 12 Stunden täglich und bis zu 60 Stunden wöchentlich vor sowie eine Reduktion der täglichen Ruhezeit. Diese Einschränkung der Arbeitnehmerrechte ist insbesondere für die berufliche Pflege von hoher Relevanz, angesichts der damit einhergehenden gesundheitlichen Belastungen und Sicherheitsrisiken zusätzlich zur bereits bestehenden Überlastung. Hier zeigt sich die Bedeutung einer gewerkschaftlich gut organisierten Pflege, mit der das Ausreizen solcher Ausnahmeregelungen im Arbeitsalltag verhindert werden könnte.

Neben Gewerkschaften und Pflegekammern spielen jedoch auch Berufsverbände und Fachgesellschaften eine zentrale Rolle zur pflegeberuflichen Interessensvertretung. Sie vertreten die fachliche und wissenschaftliche Seite der Pflege, verbreiten das entsprechende Fachwissen und bringen es in die politische Entscheidungsfindung ein. So erarbeitete die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP) während des Pandemiejahres 2020 zwei S1-Leitlinien zur Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf aber auch zur Sicherstellung der sozialen Teilhabe während der COVID-19 Pandemie.4 Die DGP stellt hier pflegewissenschaftliche Erkenntnisse für eine sichere Versorgung von Menschen mit Pflegebedarf zur Verfügung, die aber auch in der Beratung von politischen Entscheidungsträgern benötigt werden, um auch die notwendigen Bedingungen zur Anwendung zu schaffen.

Die Pflege und die Coronapandemie in Deutschland

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