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2.1 Digitalisierung im Policy-Pfad

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Die COVID-19-Pandemie stand im vergangenen Jahr 2020 für alle gesellschaftlichen Bereiche und ganz besonders für Politik und Verwaltung im Zentrum der Aufmerksamkeit. Insofern überragten die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen alle anderen Regulierungsinitiativen. Aus politisch-administrativer Perspektive waren Instanzen auf allen Ebenen (Bund, Länder und Kommunen) des Systems stark in die Entwicklung (Politik) und Umsetzung (öffentliche Verwaltung) der coronabezogenen Steuerungsmaßnahmen eingebunden.

Vor diesem Hintergrund ist das große Zukunftsprojekt der amtieren Bundesregierung, die „Digitalisierung des Gesundheitssystems“ spätestens ab März 2020 erkennbar in den Hintergrund der öffentlichen Wahrnehmung getreten. Im Rahmen der vorliegenden gesundheitspolitischen Bestandsaufnahme soll im Folgenden dennoch die Gesetzgebung zur Digitalisierung in den Fokus gestellt werden. Wie sich in der Krise gezeigt hat, können funktionierende digitale Systemstrukturen und Prozesse einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die wertvollen Systemressourcen effizient zu allokieren und dadurch unser Gesundheitssystem als Ganzes deutlich leistungsfähiger und robuster machen. Daher konnte im vergangenen Jahr trotz der außergewöhnlichen Umstände ebenfalls die kontinuierliche Fortsetzung der Regierungsarbeit durch das Bundesgesundheitsministerium an den Digitalisierungsthemen beobachtet werden. Den Auftakt bildete das „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG). Pünktlich zum Erscheinen des Statistischen Jahrbuchs zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2020 wurde dieses erste große Digitalisierungsgesetz verabschiedet und in Kraft gesetzt. Wie wir daher im letzten Jahrbuch bereits ausführlich dargestellt haben, wurden mit dem DVG eine Vielzahl von systemischen Stellschrauben zu Gunsten der Digitalisierung gedreht. Neben der Einführung digitaler Gesundheitsanwendungen wurden vor allem wichtige Aspekte für die fortgesetzte Einführung der Telematikinfrastruktur (TI) geregelt, so wie die explizite Absichtserklärung zur Erweiterung des Teilnehmerkreises um erste gesundheitsfachberufliche Leistungserbringer formuliert.

Mit dem DVG wurden die GeburtshelferInnen, die PhysiotherapeutInnen und die Pflege als erste Berufsgruppen zur Teilnahme an der TI benannt. Im DVG wurden bereits erste Fristen definiert, zu denen die gematik die (zunächst) freiwillige Teilnahme für die genannten Berufsgruppen möglich machen sollte.

Die Abbildung 2a zeigt die Einordnung des DVG im Policy-Zyklus, wie sie an dieser Stelle im vorherigen Jahrbuch 2020 dargestellt wurde.

3.Statistisches Jahrbuch zur gesundheitsfachberuflichen Lage in Deutschland 2021

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