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d)
ОглавлениеDie legitime Gewalt des Staates, deren beschränkende Wirkung auf die Interessen der Bürger hingenommen wird, ist Resultat von Auseinandersetzungen mit einem Souverän, dessen Macht über die Gesellschaft nicht mit ihrer Unterordnung unter die Zwecke der Gesellschaft einherging, welche den Rechtsstaat auszeichnet.
Gegenüber einem Fürsten, dessen Wort Gesetz war, galt es die Allgemeinheit des Rechts, die Loslösung von seinem persönlichen Willen durchzusetzen: neben die Forderung nach Freiheit und Gleichheit tritt der Kampf um die Verpflichtung der Gesetzgebung auf den Willen des Volkes, um die Unterwerfung der Regierung unter das Gesetz und die Unabhängigkeit der Gerichte: hier der Ursprung der Lehre von der Gewaltenteilung.
Während in anderen Ländern sich das Bürgertum darin bewährte, diesen Kampf auszuführen, zeichnete sich Deutschland dadurch aus, dass es die Notwendigkeit des bürgerlichen Staats, der nicht zustandekam, durch philosophische Traktate über seine Ideale verkünden ließ. Die Aufklärungsphilosophie und Literatur propagierte den bürgerlichen Staat mit der Deduktion seiner moralischen Prinzipien: praktische Philosophie Kants / Fichtes.
Die Entstehung der amerikanischen Demokratie unterscheidet sich von der Konstitution europäischer Demokratien dadurch, dass die Inbesitznahme des herrenlosen Landes, die daraus erwachsene freie Konkurrenz mit dem dazugehörigen Recht des Stärkeren die Bürger zwang, einen Staat zu machen. Der Staat war als Resultat der Aktivitäten der freien Eigentümer, die der Staatsgewalt nur soweit Hoheitsrechte übertrugen, wie es für die Konkurrenz nützlich erschien, von vornherein nur Mittel für die Interessen des Volkes: erste Demokratie mit ihren heute noch rauhen Sitten.