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Im brandenburgischen Landtag macht sich die AfD wenig Mühe mit politischer Arbeit. Aber sie bedient ihre Klientel

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„Meine Hoffnung und meine Freude, meine Stärke, mein Licht: Christus, meine Zuversicht“, singen die Menschen in der Potsdamer Nikolaikirche. Es ist der 8. Oktober 2014. Kurz vor Beginn der konstituierenden Sitzung des Brandenburger Landtags haben die beiden großen Kirchen zu einem ökumenischen Gottesdienst eingeladen. Der amtierende Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD), Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD), Oppositionsführer Michael Schierack (CDU) – alle waren gekommen, um unter dem Segen Gottes in die neue Legislaturperiode zu starten.

Doch die Blicke aller ruhten an diesem Tag auf Alexander Gauland: Der frühere Chef der hessischen Staatskanzlei war in Brandenburg als Spitzenkandidat der „Alternative für Deutschland“ angetreten. Dem damals 73jährigen oblag es, als Alters­präsident die Sitzung des Landesparlamentes zu eröffnen – des nach Sachsen zweiten Landtags, in den die AfD zu diesem Zeitpunkt eingezogen war. Im mittlerweile deutschlandweit bekannten braunen Tweedsakko stand er an dem mit dem Landeswappen, dem roten Adler, geschmückten Rednerpult. „Wir sind hier auch in Preußen, da herrscht im Allgemeinen Pünktlichkeit, und da fange ich jetzt an.“ Während draußen, vor dem Landtag, Vertreter der Linkspartei gegen ihn demonstrierten, erinnerte Gauland in seiner Eröffnungsrede an das freie Mandat der Abgeordneten, zitierte den englischen Staatsphilosophen Edmund Burke. Ein guter Parlamentarier könne nur derjenige sein, „der einen eigenen Standpunkt einnimmt, seine unvoreingenommene Meinung, sein ausgereiftes Urteil, sein erleuchtetes Gewissen spiegelt.“ Es sollte die bis heute einzige Rede des AfD-Spitzenpolitikers im Potsdamer Landtag bleiben, die auch auf verhaltene Zustimmung wenigstens einzelner Abgeordneter anderer Fraktionen traf.

Denn schon wenige Wochen später offenbarte der frühere Herausgeber der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“ Positionen, an die man sich in Potsdam erst einmal gewöhnen musste. Als der Landtag zwei Monate später, im Dezember, erneut zusammen kam, warf Gauland der Landesregierung vor, Fremdenfeindlichkeit zu schüren – weil sie abgelehnte Asylbewerber nicht konsequent genug abschiebe. Die Menschen, die bei den Pegida-Demonstrationen mitliefen, verteidigte Gauland: Sie demonstrierten zu Recht gegen eine verfehlte Asylpolitik. Einer, der damals scharf gegen die Rede Gaulands protestierte, war der mittlerweile verstorbene SPD-Fraktionschef Klaus Ness. Der Vordenker der märkischen Sozialdemokratie hatte mit Gauland regelmäßig einen literarischen Salon veranstaltet: Zwei Intellektuelle aus zwei unterschiedlichen politischen Lagern diskutierten über Bücher. Doch schon im Sommer 2014, noch während des Wahlkampfs, hatte Ness die Potsdamer Presse mit einem Dossier über die Kandidaten auf der Landesliste der AfD versorgt. Schon damals wurde deutlich, dass es sich dabei oft um ehemalige Mitglieder der Republikaner, um gescheiterte Existenzen und um Menschen handelte, die in keiner anderen Partei richtig heimisch wurden. Ein Eindruck, der sich in den nächsten Jahren nicht sonderlich verändern sollte. Als die Partei im Frühjahr 2017 ihre Landesliste für die Bundestagswahl aufstellte, und dem nach dem Spitzenkandidaten Gauland ersten Bewerber auf einen Listenplatz die bei der AfD übliche Frage nach eventuellen Einträgen im polizeilichen Führungszeugnis gestellt wurde, stellte sich heraus, dass es sich dabei um einen Pleitier handelte, der gleich zwei Strafeinträge hatte.

Im Landtag präsentiert sich die AfD zunächst eher selbstbewusst. Bei der ersten Pressekonferenz der frisch gewählten Fraktion nahmen alle elf Abgeordneten gemeinsam auf dem Podium Platz. Bei den übrigen Fraktionen kommen in der Regel nur der Vorsitzende, der Parlamentarische Geschäftsführer oder ein Fachpolitiker, dessen Thema gerade zur Debatte steht. Wenige Tage später waren die AfDler nur noch zu zehnt. Der Potsdamer Abgeordnete Stefan Hein, der Stiefsohn von Alexander Gauland, wurde aus der Fraktion ausgeschlossen: Er hatte interne Informationen über den Rechtskurs einzelner AfD-Abgeordneter an den „Spiegel“ durchgestochen. Heute sitzt er als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament. AfD-Mitglied ist er wohl immer noch. Doch längst nicht mehr bei jeder Entscheidung stimmt er zusammen mit Gauland und dessen Mannen ab.

Ein weiteres Personalproblem begleitete die AfD-Fraktion über Jahre: Die Besetzung der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) für den Verfassungsschutz. Alle Fraktionen des Landtags haben ein Recht darauf, in diesem Gremium vertreten zu sein. Doch bei der PKK handelt es sich nicht um einen beliebigen Landtagsausschuss: Das Gremium wird von der Landesregierung über alle Aktivitäten des Verfassungsschutzes unterrichtet. Es tagt in der Regel geheim und erhält Zugang zu Dokumenten der höchsten Vertraulichkeitsstufen. Dort Mitglied zu sein, setzt deswegen das Vertrauen der Landtagsmehrheit voraus. Die Mitglieder werden in geheimer Einzelwahl vom Plenum bestimmt. Als Ende 2014 die erste Wahl der PKK-Mitglieder anstand, wollte die AfD dort ihren stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz platzieren. Doch schon im Vorfeld der Wahl wurde klar: Kalbitz war der Parlamentsmehrheit zu rechts. Er war Mitglied bei den Republikanern und publizierte im Organ der „Jungen Landsmannschaft Ostdeutschland“. Die Wahl scheiterte deutlich.

Im Januar 2015 stellte die AfD den Abgeordneten Andreas Galau für die PKK auf. Doch auch er hatte eine Vergangenheit bei den Republikanern und wurde nicht gewählt. Die AfD blieb hartnäckig: Insgesamt viermal stellte sie Galau für den ihr zustehenden Sitz in der PKK auf, insgesamt viermal rief Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) die Abgeordneten zu den Wahlurnen. Doch obwohl die AfD sogar eine Klage vor dem Verfassungsgericht des Landes Brandenburg anstrengte und damit durchsetzte, dass sich ihr Kandidat im Hauptausschuss des Landtags allen Fraktionen vorstellen konnte, fiel Galau bei vier Wahlen viermal durch, zuletzt im Frühjahr 2016. Nicht einmal Alexander Gauland war ein besseres Schicksal beschieden. Die Fraktion nominierte schließlich ihn. Doch zu diesem Zeitpunkt hatte er schon angekündigt, als Spitzenkandidat in den Bundestagswahlkampf zu ziehen. Dass er sich da gründlich in die Fragen der PKK einarbeiten könnte, hielten viele Abgeordnete für eher unwahrscheinlich. Erst als am 1. März 2017 die politisch eher unauffällige Abgeordnete Christina Schade antrat, gelang es der „Alternative für Deutschland“, ihr Mandat in der PKK auch tatsächlich zu besetzen: Die 69 anwesenden Landtagsabgeordneten wählten Schade mit 24 Ja-Stimmen, neun Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen. Eine Stimme war ungültig. Ein Ergebnis, das Bände sprach – mehr als zwei Jahre, nachdem sich der Landtag im Oktober 2014 konstituiert hatte, und fast zur Hälfte der Legislaturperiode.

Auch im parlamentarischen Alltag fiel die AfD bislang nur wenig durch Sacharbeit auf. Immer wieder einmal fehlen ihre Abgeordneten in Ausschüssen. Dabei gibt es für jeden Politiker ein stellvertretendes Ausschussmitglied. Auch lässt es die Geschäftsordnung des Brandenburger Landtags zu, jedes beliebige andere Fraktionsmitglied als Ersatz zu schicken. Schon am 14. Januar 2015 twitterte der Grünen-Abgeordnete Michael Jungclaus: „Bilanz der AfD in meinen Ausschüssen nach drei Sitzungen und 25 TOPs: Eine Wortmeldung.“ Im Frühjahr 2017 gab es in Potsdam Streit um den AfD-Abgeordneten Sven Schröder: Der Vorsitzende des Landwirtschaftsausschusses verließ eine Sitzung vorzeitig, um an einer Fraktionsveranstaltung im Süden des Landes teilzunehmen. In den übrigen Fraktionen sorgte das für Verärgerung. Denn Ausschusssitzungen sind im Brandenburger Landtag Pflichttermine. Und, so empörten sich die Abgeordneten Thomas Domres (Linke) und Jutta Lieske (SPD) im Anschluss, Schröder habe schon vorher bei Sitzungen gefehlt oder diese vorzeitig verlassen. Einen von diesem Autor verfassten Zeitungsbericht darüber bezeichnete die AfD indes per Pressemitteilung als „Fake News“.

Auch den Anträgen der AfD war bislang im Potsdamer Landtag nur wenig Glück beschieden: Von den übrigen Fraktionen wurden sie konsequent abgelehnt. Dass die am rechten Rand der CDU befindlichen Abgeordneten Saskia Ludwig und Anja Heinrich ausgerechnet in der Debatte um die Flüchtlingspolitik im Herbst 2015 für einen Antrag der AfD stimmen, der im Großen und Ganzen die Aussage enthielt, dass nicht jeder Kritiker der Flüchtlingspolitik ein Rechtspopulist sei, hatte eher innerparteiliche Gründe.

Die anderen Parteien hatten wenige Monate zuvor beschlossen, dass auf populistische Anträge der AfD nur ein Redner antworten sollte, der für alle gemeinsam spricht. Das Prinzip orientierte sich an der im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern für den Umgang mit der rechtsextremen NPD gefunden­en Regelung. Es konnte sich aber in Brandenburg nicht durchsetzen. Zu sehr fürchteten die übrigen Parteien, dann von der AfD mit Begriffen wie „Einheitsfront“ oder ähnlichen Formulierungen bedacht zu werden.

Zumal die AfD das Kunststück schafft, mit ihren Redebeiträgen ein größeres Publikum zu erreichen als alle übrigen im Landtag vertretenen Fraktionen. Mit Stand vom 5. Mai 2017 hatte etwa der Facebook-Auftritt der Fraktion, auf dem während der Plenartage viele Redebeiträge von AfD-Abgeordneten eingestellt werden, fast 18.000 Follower. Die Fraktionen von SPD und Linker, die zusammen die Regierung in Brandenburg stellen, kamen auf jeweils unter 2.500, die Grünen und die CDU auf unter 2.000. Jedes bei Facebook eingestellte Video kann geliked und geteilt werden. So hat die AfD das Potential, mit einem einzelnen Post mehrere zehntausend Menschen zu erreichen. Zum Vergleich: Die größte Brandenburger Regionalzeitung, die „Märkische Allgemeine Zeitung“, kam Anfang 2017 noch auf etwa 115.000 Abonnenten. Doch dort muss sich die AfD die Berichterstattung stets mit den übrigen Parteien teilen. Auf ihrem Facebookprofil dagegen erreicht sie ihre Klientel direkt und ungefiltert.

Das könnte erklären, warum sich die Partei im Brandenburger Landtag immer wieder auch mit Anträgen zu Wort meldet, die nur als „bizarr“ zu charakterisieren sind. So forderte die Partei am 17. März 2015 in einem Entschließungsantrag die Landesregierung dazu auf, „sich dafür einzusetzen, über den Bundesrat und den Fernsehrat des ZDF dafür Sorge zu tragen bzw. darauf hinzuwirken, dass in der wichtigsten Nachrichtensendung des ZDF zur Hauptsendezeit, der „heuteSendung“ um 19.00 Uhr, die geographische Erkennbarkeit der Bundesrepublik Deutschland durch weiteres Einblenden der Deutschlandkarte innerhalb Europas wieder gewährleistet wird.“ Bisher ist die Karte nur am Anfang der Sendung zu sehen. Eingebracht wurde der Antrag in Verbindung mit einem Antrag der Grünen, die die Landesregierung aufforderten, sich bei der anstehenden Änderung des Rundfunkstaatsvertrags zum ZDF für eine Erweiterung des ZDF-Fernsehrates um mehr gesellschaftliche Gruppen einzusetzen. „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat in unserem Land einen Bildungsauftrag und ist insbesondere deshalb privilegiert und, wie wir alle wissen, auch im üppigsten Maße subventioniert“, hatte der AfD-Redner Kalbitz laut Parlamentsprotokoll den Antrag im Plenum begründet. „Solange die Eigenstaatlichkeit der Bundesrepublik gegeben ist, sollte in einer deutschen Nachrichtensendung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch gewährleistet werden, dass die Fernsehzuschauer, insbesondere auch die nachwachsende Generation, die aktuelle geografische Gestalt des eigenen Landes vor Augen haben.“

Doch genau solche Anfragen, die der Brandenburger Landtag eigentlich nicht zu entscheiden hat, sind für die AfD und ihre Klientel wichtige Themen. Das lässt sich auch daran erkennen, dass nach der Berliner Abgeordnetenhauswahl 2016 die dortige Abgeordnetenhausfraktion einen ganz ähnlichen Antrag stellte. Schließlich werden darin zwei Kerninteressen der AfD bedient: Ein populistisch ausgeprägter, gegen die EU gerichteter Nationalismus – und eine grundlegende Ablehnung gegen die „Lügenpresse“ und die mit GEZ-Gebühren finanzierten öffentlich-rechtlichen Sender. Das dürfte auch der Grund dafür gewesen sein, dass die AfD im Brandenburger Landtag die „Kündigung des Rundfunkstaatsvertrags“ forderte und sich der Abgeordnete Thomas Jung in einer Kleinen Anfrage mit der Überschrift „Beugehaft wegen fälliger GEZ-Gebühren“ nach der Zahl der Vollstreckungsmaßnahmen und Mahnverfahren im Zusammenhang mit der Rundfunkgebühr erkundigte.

Ganz ähnlich ist es mit dem Thema Gender. Am 6. Juni 2016 debattierte der Landtag in Potsdam auf Antrag von Grünen und Linken über den „Aktionsplan für Akzeptanz von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt, für Selbstbestimmung und gegen Homo- und Transphobie in Brandenburg“. Als der AfD-Abgeordnete Steffen Königer aus dem Havelstädtchen Werder ans Rednerpult trat, hatten schon mehrere Abgeordnete gesprochen. Es folgte ein rhetorischer Tiefpunkt in der Geschichte des Landesparlaments. Laut Plenarprotokoll begann Königer seine Rede: „Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Schwule! Sehr geehrte Lesben! Sehr geehrte Androgyne! Sehr geehrte Bi-Gender! Sehr geehrte Frau-zu-Mann! Sehr geehrte Mann-zu-Frau! Sehr geehrte Gender Variable! Sehr geehrte Genderqueer! Sehr geehrte Intersexuelle! Sehr geehrte Weder-Noch-Geschlechter!“ So ging es bis fast zum Ende seiner Redezeit. Dann wandte er sich an seine Vorrednerinnen, die Abgeordneten Ursula Nonnemacher (Grüne), Diana Bader (Linke) und Ina Muhß (SPD): „Sehr geehrta _Nonnemacher! Sehr geehrta _Bader! Und sehr geehrta _Muhß! Die AfD-Fraktion lehnt Ihren Antrag ab. Danke.“ Dann verließ der Abgeordnete das Rednerpult. Der Königer folgende CDU-Redner Gordon Hoffmann protestierte energisch gegen dessen Auftritt. Das nahmen zwar die im Plenarsaal anwesenden Journalisten wahr und berichteten darüber. Doch in der Parallelöffentlichkeit der AfD spielte das keine Rolle: Wie die rechtskonservative Wochenzeitung „Junge Freiheit“ in ihrer auf die Plenarsitzung folgenden Ausgabe berichtete, war das Video von Königers Rede auf der Facebook-Seite schon 150.000 Mal geklickt worden. Der auf der Online-Präsenz der „Jungen Freiheit“ am 10. Juni 2016 veröffentlichte Text trug den Titel: „Internet-Hit: AfD-Mann verspottet Gender-Sprech“. Beim Kernpublikum der AfD kommen solche Auftritte offensichtlich an.

Schließlich die Flüchtlingspolitik. Zwar meisterte das Land Brandenburg die Flüchtlingskrise besser als viele andere Bundesländer. Doch versuchte die AfD, die in den Jahren nach 2015 vor allem aus Syrien nach Deutschland kommenden Kriegsflüchtlinge bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu kriminalisieren. In aller Regel geschah das nicht explizit, sondern es wurde vor allem am Unterton erkennbar, mit dem Parlamentarische Anfragen gestellt und Reden gehalten wurden. So erkundigte sich die AfD im Landtag etwa nach der Zahl „inhaftierter Asylbewerber“ oder der „Zuwanderung mit Fernbussen“. Der AfD-Fraktionschef Alexander Gauland benutzte gar die Formulierung „nützliche Idioten“ im Zusammenhang mit Flüchtlingshelfern. Nur selten werden diese Provokationen überhaupt noch wahrgenommen – von der AfD erwartet man im Jahr 2017 schon nichts anderes mehr. In den etablierten Medien kann die AfD damit nicht mehr provozieren.

Drei Jahre nachdem Alexander Gauland bei der Eröffnung das „ausgereifte Urteil“ und das „erleuchtete Gewissen“ der Abgeordneten würdigte, hat sich die AfD im Potsdamer Landtag zu einer Klientelpartei am äußersten rechten Rand des politischen Spektrums entwickelt. Sie bedient nur die Leib- und Magenthemen der rechtskonservativen Filterblase. Die Fachlichkeit ihrer Abgeordneten hält sich in Grenzen. Das führte dazu, dass der Parlamentarische Geschäftsführer der Brandenburger CDU, Jan Redmann, in einer Landtagsdebatte zur Diätenerhöhung Anfang 2017 der AfD eine „permanente Arbeitsverweigerung“ vorwarf. Das gehe ihm „langsam gehörig auf den Kranz“. Als das Thema im Hauptausschuss debattiert wurde, sei Gauland „vorbereitet wie ein Friseur“ erschienen.

Freilich konnte das nicht verhindern, dass Alexander Gauland genau wie jeder andere Abgeordnete des Potsdamer Landtags derzeit rund 8100 Euro Abgeordnetenentschädigung im Monat erhält.

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