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1.1.3 Gründe für den Naturschutz

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Der Hauptgrund für den Naturschutz sollte ein utilitaristischer sein: der Erhalt der Lebensgrundlagen in allen Bereichen. Allerdings muss das die Gesellschaft auch erkennen (vgl. Kap. 1.1.2) und wertschätzen, wobei die ökonomischen Gründe häufig eine Triebfeder sind (vgl. Ökosystemdienstleistungen, Kap. 1.4). Darüber hinaus gibt es dann die immateriellen Gründe, wie z.B. die Erholungs- und Bildungsfunktionen, die oft mit ästhetischen und umwelt-ethischen Aspekten gepaart sind. Der reine Artenschutz steht, je Art, auf der einen oder der anderen Seite. Der Naturschutz hat also vielfach eine Bewahrerfunktion, die ihn nicht selten in die Position des Verhinderers rückt, besonders dann wenn planerische und/oder ökonomische Aspekte betroffen sind.

Besonders ein Verhinderer möchte der staatliche Naturschutz in keinem Fall sein, denn man hat inzwischen erkannt, dass man Naturschutz nicht gegen die Flächennutzer betreiben kann, sondern nur mit ihnen (VOGTMANN 2004).

Warum Naturschutz?

Das Bundesamt für Naturschutz (BfN), eigentlich der oberste „Hüter der Natur“, sieht fünf andere – oder besser zusätzliche – Gründe für den Naturschutz (BFN 2005),

• Naturschutz belebt die Wirtschaft und schafft Arbeitsplätze

• Naturschutz fördert Erfinder und Forscher

• Naturschutz macht Spaß … und Erfolge freuen erst recht

• Naturschutz sorgt vor

• Naturschutz verbindet

Diese vielleicht etwas überraschenden Gründe basieren auf dem modernen Ansatz, den Naturschutz eben gerade nicht mehr nur als „Hüter der Natur“ (Bewahrer) zu verkaufen, nicht mehr als streng-konservatives Instrumentarium. Auch mit/für Naturschutz muss geworben werden!

Das deckt sich auch mit BIERHALS (2005), der beklagt, dass der Naturschutz früher mit den falschen Argumenten vorgegangen ist. Zu quantitativ, zu technisch basiert, nur in Kreisläufen und Systemen denkend. Aus der Angst, etwas nicht mit Zahlen nachweisen zu können, wurde auf die emotionalen, umwelt-ethischen Naturschutzbegründungen verzichtet. Offensichtlich greift das BfN das auf und versucht mit neuen Argumenten die überkommenen Bilder zu korrigieren.

Definition Naturschutz

ERDMANN & BORK (2004:109) definieren modernen Naturschutz wie folgt:

„Naturschutz ist ein gesamträumliches intermediäres gesellschaftspolitisches Anliegen, das die Gesamtheit aller Ideen, Konzepte, Strategien, Instrumente und Maßnahmen umschließt, die dem Schutz, der Pflege, der Entwicklung und der Wiederherstellung von Natur und Landschaft dienen – einschließlich ihrer abiotischen und biotischen Bestandteile sowie zum Wohl der Menschen. Vor dem Hintergrund dynamischer Entwicklungen in Natur und Gesellschaft umfasst Naturschutz sowohl den Schutz von Pflanzen, Tieren und Landschaften als auch die Sicherung der physischen und psychischen Lebensgrundlagen heutiger und künftiger Generationen. Er beinhaltet damit die Etablierung naturverträglicher Nutzungsformen sowie die gerechte Verteilung der aus diesen Bestrebungen erwachsenden Vorteile und Lasten.“

Eine verantwortliche Einstellung verbietet eigentlich den Gedanken daran, die Natur einmal nicht zu schützen. Dennoch kommt es in manchen Fällen – nicht nur in anderen politischen Systemen – vor, auch in Deutschland. Häufig spielen dabei planerische Aspekte und das öffentliche Interesse eine Rolle. So lassen sich von verschiedenen Schutzregelungen Ausnahmen erreichen mit teils sehr hohen Anforderungen, die in den meisten Fällen auch einen Ausgleich des Eingriffs in die Natur erfordern (vgl. Kap. 2.2, Eingriffsregelung).

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