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Datensicherheit ./. Datenintegrität (und Vergesslichkeit)
ОглавлениеImmer daran denken: Ist der Schlüssel weg, sind die Daten weg. Außerdem sollte abgewogen werden, ob auch Backups verschlüsselt werden. Grundsätzlich steigt durch Datenverschlüsselung nämlich die Gefahr, dass Daten aufgrund technischer oder menschlicher Fehler verloren gehen.
Oben habe ich bereits angedeutet, dass es Situationen geben kann, in denen Verschlüsselung mehr Risiken hat, als sie Nutzen bietet. Dafür gibt es zwei Gründe:
1. Hat man ein sicheres Verschlüsselungsverfahren gewählt, so sind die Daten ohne Schlüssel / Passwort dauerhaft verloren. Hierauf basiert bei einigen Mobilgeräten die Schnelllöschung: Grundsätzlich werden alle Daten mit einem auf dem Gerät gespeicherten Codeschlüssel verschlüsselt. Soll das Gerät gelöscht werden, wird einfach der Codeschlüssel gelöscht – die restlichen Daten sind damit nicht mehr zu gebrauchen. Was beim Schnelllöschen ein Vorteil ist, ist ein entschiedener Nachteil, wenn man seinen Codeschlüssel „verliert“ bzw. sein Passwort vergisst. Je nach Bedrohungsszenario ist es keine gute Idee, das Passwort im Klartext aufzuschreiben: Die tollste Verschlüsselung ist schließlich wertlos, wenn die Staatsanwaltschaft neben den verschlüsselten Festplatten auch den Zettel mit dem Passwort beschlagnahmt. Allerdings kann es auch existenzbedrohend sein, wenn man sich nach dem Urlaub / einem Unfall nicht mehr an das Passwort erinnern kann und somit sämtliche Kanzlei- / Patientendaten unzugänglich sind.
Soweit nach der eigenen Risikoanalyse vertretbar, sollte man Passwörter (und Schlüssel) deshalb an einem sicheren Ort hinterlegen.
2. Anders als im Sinne des Wortes in Stein gemeißelte Daten – etwa auf Grabsteinen – sind elektronisch gespeicherte Daten vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Beim Speichern kann es zu Schreibfehlern kommen. Datenträger können im Laufe der Jahre Lesefehler produzieren oder eine Festplatte kann aufgrund eines mechanischen Defekts unbrauchbar werden. Liegen die Daten in so einem Fall als einfache Textdateien vor, dann stehen die Chancen recht gut, dass man große Teile der Daten dennoch retten kann. Je mehr „Schichten“ zwischen der reinen Textinformation und den gespeicherten Daten liegen, desto aufwändiger wird schlimmstenfalls allerdings die Rekonstruktion. Man muss sich insoweit immer bewusst sein, dass Verschlüsselung im Problemfall eine Hürde darstellt, die erst einmal überwunden werden muss.
Berücksichtigt man, dass Datenträger ohnehin praktisch jederzeit ausfallen können, stellt das zusätzlich Risiko durch Verschlüsselung keine qualitative Veränderung des Risikos dar. Ein Backup ist ohnehin notwendig!3 Deshalb verkürzt sich die Frage meiner Meinung nach darauf, ob man auch die Sicherheitskopien verschlüsselt. Das hängt entscheidend von der persönlichen Bedrohungslage ab. Ist die größte Gefahr, dass ein Laptop mit Mandantendaten verloren geht, dürfte es durchaus erwägenswert sein, das Backup unverschlüsselt an einem sicheren Ort aufzubewahren. Muss man hingegen damit rechnen, dass ein hochgerüsteter Geheimdienst seine besten Leute auf die Mandanten- / Patientengeheimnisse angesetzt hat, dann bringt es recht wenig, zwar den Laptop zu verschlüsseln, das Backup aber unverschlüsselt in der Kanzlei / Praxis aufzubewahren. Weiter ist die Bedeutung der Integrität der Daten in die Überlegung einzustellen: Liegen Daten einzig in elektronischer Form vor bzw. lassen sie sich nur sehr schwer rekonstruieren, mag das eher dafür sprechen, ein unverschlüsseltes Backup anzulegen. Wer das Leben seiner Kinder ausschließlich mit der Digitalkamera dokumentiert hat und sich die Bilder ausschließlich auf dem Tablet angesehen hat, wird den Totalverlust der Daten infolge eines geklauten Laptops und eines unlesbaren Backups wohl schwerer verkraften als die Gefahr, dass ein Einbrecher die Backupfestplatte klaut und sich an den Urlaubsfotos ergötzt bzw. ein Geheimdienst sich die Fotos verschafft.