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Oder nicht?

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Scherz beiseite, natürlich darf jeder Urteile veröffentlichen, aber die Namen müssen raus, und dass die Einstweilige Verfügung auf Grund der Stellung einer Petition oder der Anfrage am Gericht ausgelöst wurde, sollten Sie als freie Meinungsäußerung darstellen.

Mit freundlichen Grüßen, Ihr BVG

Nicht alle wollen es, und dass das Hamburger Amtsgericht das erst recht nicht möchte, kann ich ja auch verstehen – wäre mir auch peinlich.

Nun gut, ergänzend führt der Staatsanwalt aus, dass die von mir beanstandete Behauptung des Rechtsanwaltes X für die Sachentscheidung des Amtsgerichts Hamburg offenkundig nicht entscheidungserheblich war.

Als entscheidungserheblich seien nur die Umstände anzusehen, die die Entscheidung in der Sache – also den Urteilstenor – trügen.

Der Umstand, dass ein Richter sich auch erlaubt, auf anderweitige Umstände, die im Verlauf des Verfahrens bekannt wurden, im Urteil einzugehen, begründet eine Entscheidungserheblichkeit nicht.

Eine ziemlich schräge Aussage. Und es bedeutet, dass der Richter in ein Urteil hineinschreiben kann was er möchte.

Da war dann auch der Punkt getroffen: Erst wird vor Gericht gestritten und eine pfändbare Ausführung eines Urteils erstellt. Wenn Sie wie ich auf dieser Grundlage die Herausgabe verlangen, stellt das Hamburger Amtsgericht fest, dass die Herausgabe gegen das Schikaneverbot verstößt.


Für den Laien:

§ 226 Schikaneverbot

Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie nur den Zweck haben kann, einem anderen Schaden zuzufügen.

Das haben die meisten Pfändungen so an sich, zumindest nach meiner Erfahrung.

Was aber, wenn es sich dabei um eine falsche Tatsachenbehauptung handelt?

Das ist hier in Deutschland vermutlich ein Instrument, um das Leben eines Richters spannender und aufregender zu gestalten, ansonsten ist mir der Sinn für das Verhalten nicht so recht klar.

Also wird eingetragen, dass alles dafür spräche, dass der Kläger – damit bin ich gemeint – ohne jegliche Rechtfertigung die jeweiligen Prozessbevollmächtigten mit Beschwerden vor der Anwaltskammer überzöge.

Dass mich ein Rechtsanwalt in Deutschland ungestraft als dümmlich und geisteskrank bezeichnen kann, nehme ich dem Bundesverfassungsgericht schon übel.

Warten Sie ab, Herr Fritschen, es klärt sich nachher. Lieben Gruß, Ihr BVG

Der Kläger – immer noch ich – verhielte sich deshalb grob treuewidrig, und setze sich unter Umständen selbst Schadenersatzansprüchen aus, was jedoch nicht Gegenstand dieses Rechtstreits sei.

Ja, stimmt schon, dass ich mal eine Honorarrechnung nachrechnete: 600 € geteilt durch vier sind dann bei Juristen auch schon mal 300 €. Fragen Sie also lieber nicht nach, sonst verhalten Sie sich treuewidrig. Sollte sich wegen solcher richterlichen Urteile keiner angewöhnen, auch wenn das Landgericht später feststellt, dass die Hälfte in der Kostennote wohl eher angemessen gewesen wäre. Das nachzurechnen hat aber gut ein Jahr gedauert.

Vermutlich waren die einfach sauer, dass ich ein Besserwisser bin und als Anmerkung – falls das hier ein Anwalt liest: Es sind in der ersten Näherung ungefähr 150 €, wenn jemand 600 € durch vier zu teilen versucht.

Klar, dass die Anwälte dann Sturm laufen. Hungersnöte unter Juristen sind die Folgen, und es darf zurecht angenommen werden, dass die Vorgehensweise von mir mit System und/ oder – es folgt eine Meinungsäußerung des Anwaltes: – die Handlung eines Besserwissers ist.


Kann ich doch nichts dafür. Sollen die in der Schule doch besser aufpassen.


quasinegatorisch

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