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Weitergehende Hinweise zur Konzeption und Handhabung des Buches

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Durch die Kombination von Fällen und Falllösungen sowie kurzen lehrbuch- bzw. skriptartigen Ausführungen wird nachfolgend das gesamte prüfungs- und praxisrelevante Wissen des Leistungsstörungsrechts systematisch, didaktisch aufbereitet und an der für das Gutachten richtigen Stelle dargeboten und vermittelt. Es entspricht dem Gesamtkonzept des Buches, dass jeder der zehn Fälle einerseits eigenständig und in sich geschlossen, andererseits aber zugleich schwerpunktmäßig einem bestimmten Themenbereich des Leistungsstörungsrechts gewidmet ist. Somit decken die Fälle in ihrer Gesamtheit die wichtigsten Fragen zu diesem wohl bedeutendsten Teilabschnitt des (Allgemeinen) Schuldrechts ab. Darüber hinaus werden bestimmte Probleme und Rechtsfragen in mehreren Fällen wiederkehrend behandelt, allerdings in veränderten Konstellationen sowie in verschiedener Ausführlichkeit und Akzentuierung. Dieses didaktische Mittel ermöglicht es in erster Linie, Unterschiede ähnlicher oder im Kontext zueinanderstehender Fragestellungen aufzuzeigen, Problembewusstsein zu schulen und zu verdeutlichen, wie sich die jeweils veränderten Konstellationen auf gutachterliche wie klausurtaktische Überlegungen und Schwerpunktsetzungen auswirken. Um hiervon bestmöglich zu profitieren, empfiehlt es sich, die Fälle in der vorgegebenen Reihenfolge nacheinander abzuarbeiten. Folgende Herangehensweise erscheint darüber hinaus empfehlenswert:

Fortgeschrittene, die bereits über ausreichende Kenntnisse im Leistungsstörungsrecht verfügen, sollten die Fälle zunächst eigenständig bearbeiten. Die von mir vorgeschlagenen gutachterlichen Falllösungen (ohne Hinweise und Exkurse) entsprechen einer Klausurbearbeitung auf sehr hohem (Examens-)Niveau und dienen nicht nur der Selbstkontrolle (inwieweit entspricht die eigene Bearbeitung dem Lösungsvorschlag?), sondern – zusammen mit den zahlreichen, an den jeweils relevanten Stellen im Gutachten gegebenen Hinweisen und Exkursen – insbesondere auch der Stoffvermittlung und -vertiefung. Die im Lösungsteil gemachten Ausführungen sind mithin nicht lediglich (Klausur-)Musterlösungen, sondern verleihen in ihrer Gesamtheit (Gutachten, Hinweise, Exkurse) dem Buch den Charakter eines in sich geschlossenen (fallbezogenen) Lehrbuchs oder Skripts.

Diejenigen, die sich noch nicht in der Lage sehen, zunächst eine eigene Falllösung zu erarbeiten, sollten die Fallsachverhalte zumindest insoweit bearbeiten, als Auffälligkeiten des Falles markiert, in Betracht kommende Vorschriften notiert und gelesen sowie ggf. komplexe zeitliche Abläufe und Personenbeziehung schematisch dargestellt bzw. skizziert werden. Die didaktische Konzeption des Lösungsteils mit seinen verschiedenartigen Hinweisen und Exkursen ermöglicht sodann ein skriptartiges Durchlesen, während die Sachverhalte gleichsam als Einführung in die jeweilige Materie zu sehen sind (um welche Konstellationen geht es überhaupt?). Auf diese Weise erwerben Sie nicht nur besonders effektiv die relevanten theoretischen Kenntnisse zum Leistungsstörungsrecht, sondern erlernen zugleich den Gutachtenstil sowie den Umgang mit schwierigen und komplexen Sachverhalten – enorm wichtige und zudem oftmals unterschätzte Fertigkeiten für die Anfertigung einer guten Klausur.

Die Lösungen sind im Übrigen nicht mit den Kategorien „Anspruch entstanden, Anspruch untergegangen, Anspruch durchsetzbar“ überschrieben bzw. untergliedert, weil dies gerade in den Augen vieler Examensprüfer, die zum Großteil aus der Praxis kommen, oftmals als anfängerhaft wahrgenommen wird. Schließlich teilen weder Gerichte ihre Urteile noch Anwälte ihre Gutachten oder Schriftsätze in diese Kategorien ein. Dies darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Prüfungsreihenfolge dennoch stets dem klassischen Aufbau (Anspruchsentstehung, rechtshindernde, rechtsvernichtende, rechthemmende Einwendungen) zu folgen hat und auch hier folgt.

Viel Erfolg!

Fälle zum Recht der Leistungsstörungen

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