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Rechtliche Einschränkungen beim Fotografieren
ОглавлениеWenn man auf Reisen fotografiert, sollte man sich immer an die dort gültigen Gesetze halten und beispielsweise nicht unbefugt Privatgrundstücke betreten. Will man Bilder veröffentlichen, gibt es sowohl rechtliche Einschränkungen beim Fotografieren von Menschen als auch von Gebäuden.
Wenn man Reisebilder nur privat verwendet, ist mit rechtlichen Problemen kaum zu rechnen. Allerdings können schon beim Fotografieren gewisse rechtliche Einschränkungen bestehen. So können Museen oder die Inhaber von bestimmten Sehenswürdigkeiten das Fotografieren in den Innenräumen verbieten. An diese Regeln muss man sich halten, wenn man nicht des Hauses verwiesen werden will. Manchmal ist auch das Fotografieren grundsätzlich erlaubt, aber kein Blitzgerät gestattet, da Blitze beispielsweise alte Gemälde auf Dauer beschädigen können. Meistens darf man Fotos, die in Innenräumen entstanden sind, auch nur privat nutzen, wenn man nicht eine ausdrückliche Erlaubnis zur Veröffentlichung einholt.
Recht am eigenen Bild
Rechtliche Schwierigkeiten drohen unter Umständen, wenn man ein Bild veröffentlichen oder sogar Geld damit verdienen will. Wenn man Personen fotografiert, gilt das Recht am eigenen Bild. Dieses besagt, dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Eine Einwilligung gilt im Allgemeinen als erteilt, wenn der Fotografierte für das Ablichten Geld erhalten hat.
Ob das Recht am eigenen Bild vorhanden ist, gilt unabhängig davon, wie viele Personen auf einem Bild zu sehen sind. Entscheidend ist lediglich, dass eine Person auf dem Bild erkennbar ist. Für das Merkmal der Erkennbarkeit ist es dabei nicht notwendig, dass die Person von vorne fotografiert wurde, auch bestimmte andere körperliche Merkmale können dafür ausreichend sein.
Ausnahmen vom Recht am eigenen Bild bestehen bei Bildern aus dem Bereich der Zeitgeschichte (z. B. Aufnahmen von Politikern), Bildern, auf denen eine Person nur Beiwerk ist (z. B. Foto von einem Gebäude, auf dem auch Menschen zu sehen sind), Bilder, die bei öffentlichen Veranstaltungen (z. B. Umzug, Kundgebung, Stadtfest) entstanden sind sowie bei Bildern, die ohne Auftrag erstellt wurden und einem allgemeinen Interesse der Kunst dienen. Die letzte Kategorie ist jedoch meist nur schwer zu beweisen.
Grundsätzlich empfiehlt es sich, Personen um Erlaubnis zu bitten, bevor man sie fotografiert. Zwar ergibt sich dabei das Problem, dass man weniger spontane Aufnahmen machen kann, dafür kann man eine Menge Ärger vermeiden. Will man auf Reisen Straßenkünstler fotografieren, kann man diesen beispielsweise etwas Trinkgeld für das Zulassen der Fotografie geben. Wenn man schon vorab plant, Bilder zu veröffentlichen und Geld damit zu verdienen, und man auf Nummer sicher gehen will, sollte man besser eine schriftliche Einverständniserklärung aller Fotografierten einholen (genannt „Model Release“).
Panoramafreiheit
Rechtliche Einschränkungen bestehen auch beim Fotografieren von modernen Gebäuden oder Kunstwerken. Im Prinzip unterliegen diese dem Urheberrecht, solange der Architekt oder Künstler noch nicht 70 Jahre tot ist. In Deutschland gilt allerdings die Panoramafreiheit, die besagt, dass alle Bauwerke und bleibende Kunstwerke von öffentlichem Grund aus fotografiert werden dürfen und die so entstandenen Bilder anschließend veröffentlicht und verkauft werden dürfen.
Wichtig ist dabei aber, dass die Bilder von einem allgemein zugänglichen Ort aus gemacht wurden. Ein Hilfsmittel wie eine Leiter oder Ähnliches ist nicht erlaubt. Auch das Fotografieren eines modernen Gebäudes vom Balkon oder Fenster eines Privathauses gegenüber aus verstößt gegen das Urheberrecht, wenn der Architekt noch lebt oder noch nicht mehr als 70 Jahre tot ist. Der Fotograf darf ein so entstandenes Bild ohne Erlaubnis des Architekten nicht veröffentlichen und nicht verkaufen. In die Panoramafreiheit fallen darüber hinaus nur Außenaufnahmen von Gebäuden. Für Fotos von Innenräumen ist eine Genehmigung notwendig, auch wenn diese von der Straße aus aufgenommen sind (z. B. mit einem Teleobjektiv).
Kunstwerke, also etwa Skulpturen, die im öffentlichen Raum ausgestellt sind, fallen nur unter die Panoramafreiheit, wenn sie dauerhaft dort angebracht sind. Von Skulpturen, die im Rahmen einer Ausstellung oder eines Kunstprojekts kurzzeitig an einem öffentlichen Ort ausgestellt sind, dürfen nicht ohne Zustimmung des Künstlers Fotos veröffentlicht und verkauft werden.
Schutzlandprinzip
Die Panoramafreiheit und das Recht am eigenen Bild gilt nicht in allen Ländern im gleichen Maße. Auch innerhalb Europas gibt es teilweise gravierende Unterschiede. So geht die Panoramafreiheit beispielsweise in Österreich wesentlich weiter als in Deutschland, in Frankreich gibt es dagegen gar keine Panoramafreiheit. Kommt es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Fotografen und einem Architekten oder Künstler, so wird jeweils das Recht im Land der Veröffentlichung angewandt. Bei einem in Deutschland erscheinenden Buch gilt also deutsches Recht, schwierig ist die Situation bei im Internet zur Verfügung gestellten Bildern.
Insgesamt sollte man Bilder besser nicht veröffentlichen und verkaufen, wenn man sich nicht sicher ist, dass man beim Fotografieren das Recht eingehalten hat, und möglicherweise eine andere Person das Urheberrecht geltend machen kann oder jemand seine Persönlichkeitsrechte verletzt sehen könnte.