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Die Entgeltpunkte

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Jeder Versicherte erwirbt im Laufe seiner Erwerbstätigkeit sogenannte Entgeltpunkte – egal, ob er selbst Pflichtbeiträge oder frei­willige Beiträge an die Rentenversicherung zahlt oder ob es sich um Phasen ohne eigene Beitragszahlungen wie Kindererziehungszeiten handelt. Je mehr Entgeltpunkte er am Ende des Arbeitslebens gesammelt hat, desto höher fällt seine Rente aus.

Am einfachsten ist dies am Beispiel eines Angestellten nachzuvollziehen: Lebt er in den westlichen Bundesländern und verdient 2018 brutto das Durchschnittseinkommen aller Erwerbstätigen in Deutschland in Höhe von 37 873 Euro, haben er und sein Arbeitgeber 18,6 Prozent davon an die Rentenversicherung gezahlt: Das macht rund 7 044 Euro für das Jahr 2018. Die Rentenbeiträge bringen dem Erwerbstätigen einen Entgeltpunkt für sein Rentenkonto.

Verdient unser Angestellter 2018 exakt das Doppelte – 75 746 Euro –, kommt er auf zwei Entgeltpunkte für 2018. Wenn er hingegen 70 Prozent des Durchschnittseinkommens verdient – rund 26 500 Euro im Jahr –, werden ihm 0,7 Entgeltpunkte für 2018 auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben.

Der Wert für das Durchschnittseinkommen 2018 ist allerdings momentan noch nicht endgültig. Er kann im Nachhinein etwas abweichen, wenn sämt­liche Einkommensdaten ausgewertet sind.

Etwas anders sieht die Rechnung für einen Arbeitnehmer in den östlichen Bundesländern aus. Die in jedem Jahr anhand des Einkommens ermittelten Entgeltpunkte werden noch mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert. Dieser Faktor liegt zum Beispiel im Jahr 2018 bei 1,1248. Mit diesem Zusatzfaktor, der jährlich neu festgelegt wird, soll der Nachteil ausgeglichen werden, der heute noch beim Lohnniveau zwischen Ost und West besteht.

Umgerechnet bedeutet das: Verdient ein Arbeitnehmer in Rostock oder Dresden 2018 die 37 873 Euro, bekommt er nicht einen Entgeltpunkt für sein Konto, sondern 1,1248. Ab 2025 soll es diesen West-/Ost-Unterschied aber nicht mehr geben.

Auch wenn Sie etwa als Selbstständiger nur freiwillige Beiträge in die Rentenkasse zahlen, sammeln Sie Punkte für Ihr Rentenkonto. Das gilt außerdem für Zeiten, in denen jemand anders die Beitragszahlungen für Sie übernimmt, zum Beispiel während des Wehrdienstes oder in einer Zeit, in der Sie Arbeitslosengeld I beziehen.

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