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Der Zugangsfaktor

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Im Zugangsfaktor schlägt sich nieder, ob Sie pünktlich – also bei Erreichen der vom Gesetzgeber vorgesehenen Grenze für die Altersrente – in den Ruhestand gehen oder früher oder später. Diese sogenannte Regelaltersgrenze liegt für die Versicherten je nach Geburtsjahr zwischen dem 65. und dem 67. Lebensjahr (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“, S. 25).

 Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden meist 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.

Für alle Versicherten, die genau pünktlich in Rente gehen, liegt der Zugangsfaktor bei 1,0. Wer dagegen schon ein Jahr früher in Rente geht, muss häufig hinnehmen, dass der Zugangsfaktor nur bei 0,964 liegt. Der Grund: Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns werden bei fast allen Altersrenten 0,3 Prozent von der Rente abgezogen.

Etwas anders sieht die Rechnung allerdings aus, wenn Sie die Voraussetzungen für die „abschlagsfreie“ vorgezogene Rente erfüllen – die „Rente für besonders langjährig Versicherte“. In dem Fall bleibt es auch bei frühzeitigem Rentenbeginn beim Zugangsfaktor 1.

Doch nicht nur ein vorzeitiger Rentenbeginn hat Auswirkungen auf den Zugangsfaktor, auch ein verspäteter macht sich bemerkbar. Geht ein Berufstätiger zum Beispiel erst genau ein Jahr später als vom Gesetzgeber vorgesehen in Rente, ergibt sich ein Zugangsfaktor von 1,06. Denn für jeden Monat über der Altersgrenze bekommt er einen Zuschlag von 0,5 Prozent auf seine Monatsrente.

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