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Checkliste Rentenbescheid kontrollieren

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In Rentenbescheide können sich Fehler einschleichen. Schauen Sie sich Ihren Bescheid deshalb – eventuell auch mithilfe eines Renten- oder Versichertenberaters – unter anderem auf diese Punkte hin an:

 Zahlendreher. Wurden Ihre Einkommen und die Beitragszahlungen richtig berücksichtigt, oder stimmt die Höhe nicht? Nutzen Sie zum Beispiel die Sozialversicherungsbescheinigungen, die Sie von Ihrem Arbeitgeber jedes Jahr erhalten haben, um die Werte zu prüfen.

 Beitragszeiten. Wurden alle Jobs angerechnet, zum Beispiel auch Nebenjobs während des Studiums oder Phasen, in denen Sie als Selbstständiger freiwillige Beiträge an die Rentenkasse gezahlt haben?

 Ausbildung. Als ehemaliger Lehrling in einem Betrieb haben Sie Anspruch darauf, dass Ihre Ausbildungszeit besser bewertet wird: Sie bekommen für bis zu drei Jahre mehr Entgeltpunkte auf Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben, als Ihnen allein aufgrund Ihres (niedrigen) Einkommens als Lehrling zustünden. Die Aufwertung steht Ihnen zu, bis Sie damals die letzte Prüfung bestanden hatten. Ist das berücksichtigt?

 Krankheiten und Arbeitslosigkeit. Tauchen auch die Tage auf Ihrem Rentenbescheid auf, an denen Sie krank oder vorübergehend arbeitslos waren?

 Scheidung. Vergleichen Sie, ob die Daten zu Ihrem Versorgungsausgleich richtig berücksichtigt wurden. Was genau beim Versorgungsausgleich passiert, zeigt der Kasten auf S. 43.

 Umzug. Sind Sie (mehrmals) zwischen den alten und den neuen Bundesländern umgezogen? Dann sollten Sie prüfen, ob der Rentenversicherer für die Zeiten in den neuen Ländern immer den Umrechnungsfaktor berücksichtigt hat, der Ihnen hierfür zusteht.

Die Rente wird grundsätzlich zum Monatsende bezahlt und durch den Renten­service der Deutschen Post angewiesen. Sind Sie gesetzlich kranken- und pflegeversichert, wird nicht die komplette Monatsrente überwiesen, sondern nur das, was nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge übrig bleibt. Nehmen Sie sich unbedingt die Zeit, den Bescheid zu kontrollieren (siehe Checkliste rechts). Sie haben einen Monat Zeit, dagegen Widerspruch einzulegen.

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