Читать книгу Finanzplaner 60+ - Isabell Pohlmann - Страница 28
Die gesetzliche Rente beantragen
ОглавлениеSie wissen, wann Sie in Rente gehen wollen? Sie haben die Renteninformationen und die Rentenauskünfte überprüft, die Sie in regelmäßigen Abständen bekommen haben? Mögliche Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf haben Sie im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens geschlossen?
Ist das der Fall, reicht es aus, wenn Sie etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn den Rentenantrag stellen. Dann bleibt noch genügend Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen, sodass Sie pünktlich mit der ersten Zahlung rechnen können.
Fristen einhalten. Stellen Sie den Rentenantrag nicht so zeitig, bleibt das zunächst ohne Folgen: Sie erhalten Ihre erste Rente zwar nicht unbedingt zum angepeilten Termin, aber für eine bestimmte Zeit rückwirkend. Wenn Sie zum Beispiel am 22. Juni 2019 die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreichen und Ihre erste Rente ab Juli fließen soll, sollten Sie spätestens bis zum 30. September 2019 Ihren Antrag beim Rentenversicherer eingereicht haben. Dann bekommen Sie ab dem 1. Juli 2019 Ihre Rente – gegebenenfalls rückwirkend. Sie haben ab dem Ersten des Monats, ab dem die erste Rente fließen soll, maximal drei Monate Zeit. Stellen Sie den Antrag erst nach Ende dieser Frist, also beispielsweise am 20. Oktober 2019, erhalten Sie erst ab dem 1. Oktober 2019 Ihre Altersrente.
Formular verwenden. Am einfachsten ist es, wenn Sie Ihre Rente mit dem offiziellen Formular der Rentenversicherung beantragen. Sie können es in den Beratungsstellen der Rentenversicherung bekommen oder es sich zuschicken lassen – nutzen Sie dazu die kostenlose Service-Hotline der Rentenversicherung unter 0 800 / 10 00 48 00.
Antrag ausfüllen. Der offizielle Rentenantrag (Formular R100) hat 25 Seiten. Keine Angst – so schlimm, wie das zunächst aussieht, ist es nicht. Denn zum Glück müssen Sie bei vielen Fragen nur dann Angaben machen, wenn es noch Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf gibt. Einige Angaben lassen sich aber nicht umgehen: Der Rentenversicherer benötigt unter anderem Informationen zur Person, zur Bankverbindung und auch zur Krankenkasse.
Weitere Unterlagen einreichen. Zusätzlich zum ausgefüllten Rentenantrag müssen Sie einige Unterlagen einreichen, zum Beispiel eine Geburtsurkunde. Wollen Sie die Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen, reichen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises ein. Wenn Sie derzeit Sozialleistungen erhalten, müssen Sie die Kontaktdaten der zahlenden Stelle sowie Ihr Aktenzeichen angeben.
Höhe des Einkommens. Wenn Sie noch berufstätig sind, benötigt der Rentenversicherungsträger außerdem die Information darüber, wie hoch Ihr Einkommen in der Zeit vom Rentenantrag bis zum tatsächlichen Ausstieg aus dem Job ist. Möglich ist, dass der Arbeitgeber für bis zu drei Monate im Voraus mitteilt, wie hoch Ihr Einkommen in dieser Zeit voraussichtlich sein wird. Anhand dessen rechnet der Rentenversicherer dann die Ansprüche hoch, und Sie verlieren keine Zeit, sodass Ihre erste Rente pünktlich fließen kann. Allerdings ist das nicht unbedingt die beste Lösung: Denn sollte das Einkommen doch höher sein als vorab erwartet, etwa weil Ihnen der Arbeitgeber noch einen Bonus zahlt, wird dieses Plus bei der Rente nicht mehr berücksichtigt, wenn Sie sich für die vorzeitige Hochrechnung entschieden haben. Falls Sie mit einer Extrazahlung rechnen, sollten Sie zur Sicherheit im Rentenantrag ankreuzen, dass auf die Hochrechnung des Einkommens verzichtet werden soll. In dem Fall ermittelt der Rentenversicherer erst dann Ihren endgültigen Rentenanspruch, wenn er von Ihrem Arbeitgeber nach Ausscheiden aus dem Job die abschließenden Informationen über die tatsächliche Einkommenshöhe erhält. Damit gehen Sie sicher, dass alles angerechnet wird. Es kann allerdings sein, dass die erste Rente dann mit einigen Tagen Verspätung ausgezahlt wird.