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Wann Sie in den Ruhestand gehen dürfen
ОглавлениеIn Rente mit 63 oder 67? Dazwischen ist vieles machbar. Ein früherer Beginn ist bei gesundheitlichen Problemen möglich.
Über viele Jahre hinweg galt die Grundregel: Mit 65 Jahren ist Schluss mit der Arbeit. Die Rede war dann von der sogenannten Regelaltersrente. Das ist die Rente, die die allermeisten Erwerbstätigen ohne Probleme bekommen können. Denn wenn Sie mindestens fünf Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen, haben Sie Anspruch auf diese Rente. Seit 2012 steigt aber das Eintrittsalter für diese Regelaltersrente stufenweise an – je nach Geburtsjahr ist per Gesetz ein Beginn zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr vorgesehen (siehe Tabelle „Altersgrenzen für die Rente“ rechts).
Demnach dürfen zum Beispiel Versicherte, die zum Geburtsjahrgang 1955 gehören, frühestens mit 65 Jahren und neun Monaten ihre erste Altersrente beziehen. Versicherte, die 1964 oder später geboren wurden, haben erst mit 67 Jahren Anspruch auf die Regelaltersrente.
Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Versicherte aber schon früher gehen. Allerdings hat das mindestens einen, häufig sogar zwei Nachteile, die die Monatsrente deutlich nach unten drücken:
Zum einen fallen die Rentenansprüche grundsätzlich etwas niedriger aus. Denn die Rentenhöhe hängt ja entscheidend davon ab, wie viel Beiträge jemand im Laufe des Arbeitslebens zahlt. Wer nicht bis zur vorgesehenen Altersgrenze arbeitet, zahlt nicht so lange in die Rentenkasse ein und überweist somit insgesamt weniger als bei „pünktlichem“ Rentenbeginn möglich wäre.
Dazu kommen für viele Frührentner Abschläge: Wie wir gesehen haben, darf die Rentenversicherung den ohnehin niedrigeren Rentenanspruch unter Umständen weiter kürzen – um 0,3 Prozent für jeden Monat der vorgezogenen Rentenzahlung. Will etwa eine Frau, die knapp 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, zwei Jahre zu früh in Rente gehen, bleiben von 1 100 Euro Monatsrente nur noch 1 020,80 Euro – sie verliert knapp 80 Euro im Monat.
Diese Kürzung der Leistungen droht Frührentnern fast immer – nur wenn Sie die Bedingungen für die 2014 eingeführte abschlagsfreie Frührente, die „Rente für besonders langjährig Versicherte“ erfüllen, können Sie ohne die Kürzungen vorzeitig in Rente gehen.
Folgende Formen eines vorgezogenen Rentenbeginns sind möglich:
Vorzeitig gehen ohne Abschläge. Wer mindestens 45 Jahre rentenversichert war, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen. Je nach Geburtsjahr ist ein Rentenbeginn zwischen dem 63. und dem 65. Lebensjahr möglich. Wer zum Beispiel 1955 geboren wurde, darf im Alter von 63 Jahren und sechs Monaten vorzeitig in Rente gehen, ohne dass ihm deshalb die monatlichen Leistungen gekürzt werden (siehe Tabelle links). Für die Mindestversicherungszeit, auch Wartezeit genannt, zählen bei diesem Modell unter anderem Zeiten, in denen Versicherte Pflichtbeiträge geleistet haben – also etwa als angestellt Beschäftigte. Auch Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten gehören dazu. Arbeitslosigkeit zählt dagegen nur, sofern der Versicherte Arbeitslosengeld I bezogen hat. Und auch diese Zeiten sind in der Regel außen vor, wenn die Arbeitslosigkeit in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn lag.
Vorzeitig gehen mit Abschlägen. Erwerbstätige, die keine 45 Jahre Versicherungszeit nachweisen, aber immerhin 35 Jahre, können eine Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Während die Altersgrenze für die oben genannte abschlagsfreie Rente je nach Geburtsjahr stufenweise auf bis zu 65 steigt, bleibt es hier unabhängig vom Geburtsjahr möglich, mit 63 zu gehen. Die Vorgaben für die geforderte Wartezeit sind weniger streng – es zählen zum Beispiel alle Phasen der Arbeitslosigkeit, also beispielsweise auch Zeiten mit Bezug von Hartz-IV-Leistungen. Der Haken: Soll die erste Rente vorzeitig fließen, zieht der Rentenversicherer je nach Geburtsjahr des Versicherten bis zu 14,4 Prozent von den Ansprüchen ab (siehe Tabelle S. 25).
Aus gesundheitlichen Gründen. Versicherte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 dürfen schon deutlich vor dem 63. Geburtstag in Rente gehen, wenn sie eine Wartezeit von mindestens 35 Jahren vorweisen. Dann ist je nach Geburtsjahr ein Rentenbeginn zwischen dem 60. und dem 62. Lebensjahr möglich. Aber auch sie müssen Rentenabschläge in Kauf nehmen, wenn sie in den Ruhestand gehen. Ihre bis dahin erworbenen Leistungsansprüche werden um bis zu 10,8 Prozent gekürzt.
Noch früher in Rente?
1 Lässt die Gesundheit keine oder kaum noch Arbeit zu, kann auch deutlich vor dem 60. Geburtstag eine Rente fließen – dann jedoch nicht als Alters-, sondern als Erwerbsminderungsrente. Diese wird später in eine Altersrente umgewandelt.
Die Altersrenten im Überblick | |||
Auch wenn der Gesetzgeber ein Renteneintrittsalter zwischen 65 und 67 vorsieht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen. Welche Rentenart unter welchen Bedingungen infrage kommt, zeigt die Tabelle. | |||
Art der Rente | Altersgrenze 1) | Mindest- wartezeit | Diese Zeiten zählen für die Wartezeit |
Regelaltersrente | Sie wird seit 2012 stufenweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. | 5 Jahre | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Minijobs, aus Versorgungsausgleich oder Rentensplitting |
Altersrente für besonders langjährig Versicherte (bekannt geworden als „Rente mit 63“) | 63 Jahre. Ab Geburtsjahrgang 1953 wird sie stufenweise auf 65 Jahre angehoben. | 45 Jahre | Unter anderem Pflichtbeitragszeiten für eine versicherte Beschäftigung, Zeiten mit freiwilligen Beiträgen (wenn mindestens 18 Jahre Pflichtbeiträge vorliegen), Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I, Pflege- und Kindererziehungs- bzw. -berücksichtigungszeiten |
Altersrente für langjährig Versicherte | Rentenbeginn möglich ab 63 Jahren, jedoch mit Abschlägen für vorzeitigen Beginn. | 35 Jahre | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Minijobs, Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten |
Altersrente für schwerbehinderte Menschen 2) | Wird seit 2012 stufenweise von 63 auf 65 Jahre angehoben (betrifft alle ab Jahrgang 1952). Früherer Rentenbeginn nach Geburtsjahr zwischen 60. und 62. Lebensjahr möglich. | 35 Jahre | Beitrags- und Ersatzzeiten, Zeiten aus Minijobs, Versorgungsausgleich oder Rentensplitting, auch Anrechnungs- und Berücksichtigungszeiten |
1) Ausnahmen möglich für entlassene Mitarbeiter im Bergbau und bei frühzeitig vereinbarter Altersteilzeit. 2) Grad der Behinderung von mindestens 50. Bei Versicherten bis Jahrgang 1950 reicht der Nachweis der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit nach dem bis 31. Dezember 2000 geltenden Recht.Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund |