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Kann ich es mir leisten, früher in Rente zu gehen?

Sie erfüllen die Voraussetzungen, um vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, und Sie wollen es auch? Bleibt zu klären: Haben Sie die finanziellen Mittel dafür?

Wählen Sie den Vorruhestand, sollten Sie vorab überlegen, ob Sie damit klarkommen, dass Sie während Ihrer gesamte Rentendauer weniger Einkommen haben, als wenn Sie länger arbeiten würden. Das zeigt das folgende Beispiel von Zwillingsbrüdern. Für den besseren Vergleich gehen wir davon aus, dass sie gleich gut verdienen:

Beispiel: Hans und Ulrich aus Bonn wurden am 15. Januar 1956 geboren. Sie haben zuletzt überdurchschnittlich verdient und beide pro Jahr je 1,4 Entgeltpunkte für ihr Rentenkonto gesammelt. Anspruch auf die Regelaltersrente haben sie im Alter von 65 Jahren und zehn Monaten. Demnach können sie ab dem 1. Dezember 2021 ihre Regelaltersrente beziehen. Verdienen sie weiter so wie bisher, werden sie dann voraussichtlich auf 58 Entgeltpunkte kommen. Daraus ergibt sich nach derzeitigem Stand eine Monatsrente von knapp 1 860 Euro:

 45 Versicherungsjahre. Angenommen, Hans hat nach dem Schulabschluss durchgängig gearbeitet und kommt auf 45 Versicherungsjahre. Will er vorzeitig in Rente gehen, kommen für ihn gleich zwei Rentenarten infrage, die Frührente mit und die ohne Abschläge. Hans wählt die Rente ohne Abschläge – also die „Rente mit 63“: Er kann ab Oktober 2019 mit 63 Jahren und acht Monaten die erste Rente beziehen. Auch wenn er keine Abschläge fürchten muss, hat er leichte finanzielle Einbußen: Er hört zwei Jahre und zwei Monate vor dem vorgesehenen Rentenbeginn auf, Rentenbeiträge zu zahlen. Er sammelt damit etwa 2,967 Entgeltpunkte weniger, als wenn er durchgearbeitet und wie zuletzt pro Jahr 1,4 Punkte gesammelt hätte. Statt auf 58 Entgeltpunkte kommt er nur auf gut 55 Punkte. Das bringt ihm nach derzeitigem Stand eine Monatsrente von knapp 1 762 Euro. Die fehlenden knapp drei Entgeltpunkte bedeuten derzeit ein Minus von rund 96 Euro Rente im Monat.

 Weniger als 45 Versicherungsjahre. Sein Bruder Ulrich ist nach der Schule längere Zeit im Ausland gewesen und hat studiert. Er kommt lediglich auf knapp 40 Versicherungsjahre. Die abschlagsfreie Frührente kommt damit für ihn nicht infrage, doch er kann ab Februar 2019 – pünktlich im Monat nach seinem 63. Geburtstag – eine Frührente mit Abschlägen beziehen. Dann werden ihm aber für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns 0,3 Prozent vom Rentenanspruch abgezogen. Ulrich entscheidet sich trotzdem dafür. Seine Rentenrechnung: Er geht zwei Jahre und zehn Monate früher als vorgesehen in Rente. Allein deshalb sammelt er rund 4 Punkte weniger für sein Rentenkonto als bei pünktlichem Rentenbeginn. Zu seinem 63. Geburtstag hat er etwa 54 Punkte auf dem Konto. Außerdem wird ihm die Rentenkasse für die 34 Monate des vorzeitigen Rentenbeginns noch einmal 10,2 Prozent (34 x 0,3) abziehen. Letztlich ergibt sich eine Monatsrente von etwa 1 553 Euro.

Fazit: Auch wer ohne Abschläge in Frührente gehen kann, erhält monatlich weniger Rente, als bei pünktlichem Rentenbeginn möglich gewesen wäre. Im Fall von Hans ergibt sich ein Minus von knapp 100 Euro im Monat. Sein Bruder Ulrich steht allerdings weitaus schlechter da, da er nur die Frührente mit Abschlägen wählen kann. Geht er pünktlich mit 63 Jahren in Rente, hat er rund 300 Euro weniger, als bei pünktlichem Rentenbeginn möglich gewesen wäre. Und seine Rente fällt um mehr als 200 Euro niedriger aus als die seines Bruders.

Einnahmen versus Ausgaben

Das Beispiel zeigt: Es lohnt sich, wenn Sie sich genau ausrechnen, welche Rente Ihnen zu welchem Zeitpunkt zusteht. Muss es wirklich der Rentenbeginn so früh wie möglich sein, also zum Beispiel kurz nach dem 63. Geburtstag? Oder können Sie sich vorstellen, noch ein wenig länger zu arbeiten, um doch die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Rente zu erfüllen? Bei Ihrer persönlichen Planung helfen die Checklisten „Womit Sie im Ruhestand rechnen müssen“ rechts sowie „Kann ich mir die Frührente leisten?“ auf S. 33.

Checkliste

Womit Sie im Ruhestand rechnen müssen

Der Geldbeutel wird entlastet, wenn ...

 Sie Kredite abgezahlt haben – zum Beispiel für eine Eigentumswohnung.

 Sie in eine kleinere Wohnung umziehen, weil Ihre Kinder aus dem Haus sind.

 Ihre Kinder ihre Berufs- oder Hochschulaus­bildung abgeschlossen haben und finanziell auf eigenen Füßen stehen.

 Sie den Zweitwagen abschaffen können oder überhaupt kein Auto mehr benötigen.

 die Ausgaben für die tägliche Fahrt zur Arbeit entfallen.

 Sie keine Ausgaben für Arbeitskleidung mehr haben.

 bestimmte Versicherungen nicht mehr nötig sind, zum Beispiel eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

 Sie gesetzlich krankenversichert sind und der Krankenkassenbeitrag niedriger wird, weil auch das beitragspflichtige Einkommen (Rente) geringer ist als früher.

 Sie Geld oder Immobilien erben.

 langfristige Kapitalanlagen frei werden oder die Leistung aus der Lebens- oder Rentenver­sicherung fällig wird.

Zusätzlicher Geldbedarf entsteht, wenn Sie ...

 Ihre Wohnung oder Ihr Haus alten- oder behindertengerecht umbauen oder Sie in eine entsprechende Wohnung umziehen müssen.

 eine Haushaltshilfe oder professionelle Pflegekräfte benötigen. Die Leistungen der Pflege­versicherung decken nur einen Teil der dafür anfallenden Kosten.

 mehr Gesundheitsleistungen (Medikamente, Physiotherapie, zusätzliche Untersuchungen) in Anspruch nehmen, als Ihre Krankenversicherung bezahlt.

 Handwerker brauchen für Arbeiten, die Sie in jüngeren Jahren selbst erledigen konnten.

 Ihre Enkelkinder finanziell unterstützen wollen oder müssen, zum Beispiel, bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben.

 im Ruhestand mehr Reisen, vor allem Fernreisen, unternehmen möchten.

 zu Beginn des Ruhestands eine teure Anschaffung machen wollen.

 verstärkt kostspieligen Hobbys nachgehen mögen.

Finanztest geht in seinen Berechnungen zum Finanzbedarf im Ruhestand davon aus, dass Ihnen dann mindestens 80 Prozent Ihres Einkommens aus dem Erwerbsleben zur Verfügung stehen sollten. Darauf basieren beispielsweise die Berechnungen zur Schließung der Rentenlücke: Wie viel Geld muss ein Erwerbstätiger heute noch anlegen, um im Ruhestand in etwa diese 80 Prozent des bisherigen Einkommens zu erlangen?

Ihr Vorteil: Je näher der Ruhestand rückt, desto einfacher wird es, Ihren Geldbedarf genauer zu schätzen. Dann haben Sie zum Beispiel schon eine Idee davon, ob Sie etwa in näherer Zukunft in eine kleinere, günstigere Wohnung umziehen werden. Oder Sie können abschätzen, wie viel Sie durch den Wegfall des Zweitwagens an regelmäßigen Ausgaben sparen. Auch werden die Informationen zu den Einnahmen, die Sie künftig bekommen, immer verlässlicher.

 Rechnen Sie selbst

1 Die Stiftung Warentest bietet im Internet zwei kostenlose Rechner für Ihre weitere Finanzplanung, zu finden unter test.de/rentenluecke und test.de/finanzbedarf. Beachten Sie: Auch wenn es nur noch wenige Jahre bis zum Jobausstieg sind, denken Sie bei Ihren Berechnungen an die Inflation. Die Preissteigerungen sorgen dafür, dass Sie sich – auch innerhalb weniger Jahre – von Ihren Renten, Pensionen oder anderen Ersparnissen nicht mehr so viel werden leisten können, wie dies heute möglich ist.

Mehr sichere Einnahmen möglich?

In Ihre Überlegungen, welcher Rentenbeginn finanzierbar ist, sollten Sie außerdem einbeziehen, ob Sie Möglichkeiten und auch die finanziellen Mittel haben, um sich weitere verlässliche Einnahmen zu sichern: Was, wenn beispielsweise Ulrich aus unserem Beispiel geerbt und damit eine größere Summe zur Verfügung hat?

Dann könnte er sich von der Rentenkasse ausrechnen lassen, wie viel er aus freien Stücken einzahlen müsste, um die Abschläge auszugleichen, die für den Rentenbeginn pünktlich mit 63 fällig werden. Alternativ kann er sich zum Beispiel bei privaten Versicherern nach Angeboten für eine Sofortrente erkundigen. Diese Angebote haben jedoch in den vergangenen Jahren deutlich an Attraktivität verloren. Oder er überlegt, wie er sich aus seinem Finanzpolster mithilfe von Fondsinvestments eine „Zusatzrente“ bastelt (siehe „Ersparnisse nutzen – Geld neu anlegen“, S. 51).

Für manche Personengruppen lohnt es sich besonders, über Extra-Zahlungen an die gesetzliche Rentenversicherung nachzudenken, anstatt das Geld etwa in eine Privatrente zu stecken. Davon können zum Beispiel Beamte, Hausfrauen oder auch Mitglieder von berufsständischen Versorgungswerken profitieren, wenn sie sich durch die freiwilligen Beiträge überhaupt erst einen Rentenanspruch sichern (siehe „Gesetzliche Rente als Chance“, S. 47, und „Günstige Krankenversicherung sichern“, S. 102).

Wer kennt sich aus?

Wie viel Rente werde ich haben und was bleibt mir, wenn ich früher in den Ruhestand gehe? Lassen Sie sich in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung ausrechnen, mit welchem Minus Sie als Frührentner rechnen müssen, und klären Sie, mit welchen freiwilligen Einzahlungen Sie dieses Minus ausgleichen können. Einen Termin können Sie telefonisch über die kostenlose Servicehotline 0 800 / 1000 4800 vereinbaren.

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