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Die gesetzliche Rente beantragen

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Sie wissen, wann Sie in Rente gehen wollen? Sie haben die Renteninformationen und die Rentenauskünfte überprüft, die Sie in regelmäßigen Abständen bekommen haben? Mögliche Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf haben Sie im Rahmen eines Kontenklärungsverfahrens geschlossen?

Ist das der Fall, reicht es aus, wenn Sie etwa drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn den Rentenantrag stellen. Dann bleibt noch genügend Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen, sodass Sie pünktlich mit der ersten Zahlung rechnen können.

Fristen einhalten. Stellen Sie den Rentenantrag nicht so zeitig, bleibt das zunächst ohne Folgen: Sie erhalten Ihre erste Rente zwar nicht unbedingt zum angepeilten Termin, aber für eine bestimmte Zeit rückwirkend. Wenn Sie etwa am 22. Juni 2021 die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreichen und Ihre erste Rente ab Juli fließen soll, sollten Sie spätestens bis zum 30. September 2021 Ihren Antrag beim Rentenversicherer eingereicht haben. Dann bekommen Sie ab dem 1. Juli 2021 Ihre Rente – gegebenenfalls rückwirkend. Sie haben ab dem Ersten des Monats, ab dem die erste Rente fließen soll, maximal drei Monate Zeit. Stellen Sie den Antrag erst nach Ende dieser Frist, also beispielsweise am 20. Oktober 2021, erhalten Sie erst ab dem 1. Oktober 2021 Ihre Altersrente.

Formular verwenden. Am besten beantragen Sie Ihre Rente gleich mit dem offiziellen Formular der Rentenversicherung. Sie können es in den Beratungsstellen der Rentenversicherung bekommen oder es sich zuschicken lassen – nutzen Sie dazu die kostenlose Service-Hotline der Rentenversicherung unter 0 800 / 10 00 48 00. Möglich ist auch, die Rente online zu beantragen.

Antrag ausfüllen. Der offizielle Rentenantrag (Formular R100) hat 26 Seiten. Keine Angst – so schlimm, wie das zunächst aussieht, ist es nicht. Denn zum Glück müssen Sie bei vielen Fragen nur dann Angaben machen, wenn es noch Lücken in Ihrem Versicherungsverlauf gibt. Einige Angaben lassen sich aber nicht umgehen: Der Rentenversicherer benötigt unter anderem Informationen zur Person, zur Bankverbindung und auch zur Krankenkasse.

Weitere Unterlagen einreichen. Zusätzlich zum ausgefüllten Rentenantrag müssen Sie einige Unterlagen einreichen, zum Beispiel eine Geburtsurkunde. Wollen Sie die Rente für schwerbehinderte Menschen beantragen, reichen Sie eine Kopie Ihres Schwerbehindertenausweises ein. Wenn Sie derzeit Sozialleistungen erhalten, müssen Sie die Kontaktdaten der zahlenden Stelle sowie Ihr Aktenzeichen angeben.

Höhe des Einkommens. Wenn Sie noch berufstätig sind, benötigt der Rentenversicherungsträger außerdem die Information darüber, wie hoch Ihr Einkommen in der Zeit vom Rentenantrag bis zum tatsächlichen Ausstieg aus dem Job ist. Möglich ist, dass der Arbeitgeber für bis zu drei Monate im Voraus mitteilt, wie hoch Ihr Einkommen in dieser Zeit voraussichtlich sein wird. Anhand dessen rechnet der Rentenversicherer dann die Ansprüche hoch, und Sie verlieren keine Zeit, sodass Ihre erste Rente pünktlich fließen kann.

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