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So kommen Sie an Ihr Erspartes im Riester-Vertrag

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Als Riester-Sparer haben Sie mehrere Möglichkeiten für die Auszahlphase: Sie können zum Beispiel Ihre Ersparnisse komplett verrenten lassen, Sie können einen Teil auf einen Schlag entnehmen, oder Sie können Ihr Geld zur Finanzierung Ihrer Immobilie nutzen – etwa um Restschulden zu tilgen oder Ihre Wohnung altersgerecht umzubauen. Grundsätzlich gilt:

Wenn Sie sich scheiden lassen, werden sämtliche Versorgungsansprüche beider Partner – egal ob aus der gesetzlichen Rente, aus privaten Vorsorgeverträgen oder Betriebsrenten – aufgeteilt. Jeder Partner hat Anspruch auf die Hälfte der während der Ehe erworbenen Versorgungsansprüche. Es ist möglich, dass sämtliche Verträge hälftig geteilt werden. Alternativ sind auch andere Lösungen denkbar: Ein Partner verzichtet beispielsweise auf die Leistungen aus den privaten Rentenversicherungen und behält dafür die Eigentumswohnung. Die Bedingungen für den Versorgungsausgleich werden im Zuge des Scheidungsverfahrens geklärt.

Termin beachten. Seit Vertragsabschluss steht der Beginn der Auszahlphase zumindest ungefähr fest. Er wird gewöhnlich in etwa mit dem Beginn Ihrer Altersrente zusammenfallen. Sie können Ihre Zahlung aber auch schon früher bekommen: Bei Verträgen, die bis Ende 2011 geschlossen wurden, ist eine Auszahlung ab dem 60. Geburtstag möglich, bei später geschlossenen Verträgen ab dem 62. Geburtstag.

Informationen studieren. Ihr Riester-Anbieter wird Sie über die Höhe Ihrer Ansprüche und über die anstehende Auszahlung informieren – je nach Vertrag zu ganz unterschiedlichen Zeiten. Wenn Sie Fondssparer sind, kann es sein, dass Sie die erste Info zur Auszahlung bereits einige Jahre vor Beginn der Auszahlphase erhalten und gut ein Jahr vor Ablauf noch einmal. Als Riester-Kunde mit einer Rentenversicherung werden Sie das Schreiben dagegen häufig erst im Jahr des Rentenbeginns in Ihrem Briefkasten finden.

Auszahlung überlegen. Ihr Riester-Anbieter wird einige Punkte abfragen – neben den Daten zum Konto, auf das die Auszahlung fließen soll, zum Beispiel auch, ob Sie auf einen Schlag eine größere Summe Kapital entnehmen wollen: Bis zu 30 Prozent Ihres angesparten Vermögens dürfen Sie als Einmalzahlung anstatt einer Rente erhalten. Das ist ein Vorteil, wenn Sie etwa Geld für Reisen oder einen größeren Umzug benötigen oder sich abzeichnet, dass Sie auf Pflege angewiesen sind. Aber Vorsicht: Auf die Auszahlung werden Steuern fällig. Durch die Progression kann Ihr Steuersatz deutlich steigen. Versuchen Sie, die Auszahlung in Ihr erstes volles Rentenjahr zu verschieben. Meist ist dann das Einkommen niedriger, und auch der Nachteil durch die Progression ist nicht so groß.

Über weitere Anlage entscheiden. Es gibt verschiedene Formen, wie das Geld aus dem Riester-Vertrag „verbraucht“ oder auch weiter angelegt werden kann. Möglich ist zum Beispiel, dass Sie sich das Geld als monatliche Leibrente auszahlen lassen. Oder wenn Sie beispielsweise einen Riester-Banksparplan abgeschlossen hatten, können Sie wählen, ob Sie Ihr Erspartes gleich als Sofortrente aus einem Versicherungsvertrag erhalten oder ob es erst einmal über einen Bankauszahlplan entnommen wird. Ab dem 85. Lebensjahr wird es dann aber als Sofortrente ausgezahlt. Möglich ist außerdem, Riester-Erspartes in Wohneigentum zu investieren.

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