Читать книгу Arbeitsrecht - Jean-Martin Jünger - Страница 33

1. Privatrechtlicher Vertrag

Оглавление

Zwischen A und B müsste zunächst ein privatrechtlicher Vertrag geschlossen worden sein. B ist zwar als öffentlich-rechtlicher Fernsehsender eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Es sind aber keine Hinweise auf ein Sonderverhältnis, etwa einen Beamtenstatus des A, erkennbar. Folglich basiert die zwischen A und B bestehende Vereinbarung auf privatem Recht.

Arbeitsrecht

Подняться наверх