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4.5 DAS ADLERAUGE: DIE VIDEO-CHALLENGE

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Vielen sportbegeisterten Zuschauern sind Video-Challenges aus anderen Sportarten, wie zum Beispiel im Tennis oder Fußball, bereits bekannt. Insbesondere im Volleyball, bei dem ein menschliches Auge manchmal nicht schnell genug ist, um eine Spielsituation genau zu beurteilen, kann die Video-Challenge Klarheit verschaffen. Diese wird international bei nahezu allen Veranstaltungen sowie in der Volleyball Bundesliga bei wichtigen Spielen (zum Beispiel Play-off-Finale oder Pokalfinale) eingesetzt.

Während des Spiels beobachten Hochgeschwindigkeitskameras das gesamte Spielfeld aus unterschiedlichen Blickwinkeln. Jede Linie und das Netz werden mit mindestens einer eigenen Kamera versehen, sodass bei Unklarheiten die Überprüfung durch den Challengeschiedsrichter angefordert werden kann. Dieser kann sich die Szene anhand der Aufzeichnungen aus unterschiedlichen Perspektiven anschauen. Somit sollen Fehlentscheidungen des Schiedsgerichtes sowie negative Emotionen von Spielern und des Trainerteams verhindert werden.

Aus erster Hand … „Ich hätte mir die Challenge auch zu meiner Zeit als Spieler gewünscht. Damit bekommen Fehlentscheidungen viel weniger Einfluss auf das Spiel.“

Michael Dornheim, 192-facher Ex-Nationalmannschafts-Zuspieler

Jede Mannschaft darf pro Satz zwei Video-Challenges anfordern. Dabei muss die Challenge unmittelbar nach der vermeintlich fehlerhaften Aktion, innerhalb von acht Sekunden nach Beendigung eines Spielzugs oder direkt nach der Aktion während des Spielzugs, angefordert werden. Eine Mannschaft kann den Spielzug also auch direkt während der Aktion unterbrechen. Dabei kann aber nur die wirklich letzte Spielaktion gechallenged werden. Wenn die Mannschaft kein Recht hat, verliert sie den Spielzug.

Schon gewusst? Auch der erste Schiedsrichter kann jederzeit eine Video-Challenge beantragen, wenn er sich unsicher ist und er die Aktion noch einmal vom Challengeschiedsrichter überprüft haben möchte.

Wird ein Videobeweis von einer Mannschaft beantragt und es stellt sich heraus, dass der Schiedsrichter eine Fehlentscheidung getroffen hat, wird diese korrigiert. Die Mannschaft verliert dabei aber keine ihrer zwei möglichen Challenges. Daher kann eine Mannschaft auch mehr als zwei Video-Challenges in einem Satz beantragen, solange sie im Recht ist. Um den Videobeweis zu beantragen, wird in der Regel mit dem Daumen und Zeigefinger einer Hand ein „C“ geformt, manchmal gibt es auch Beantragungstafeln oder einen „Buzzer“.

In den verschiedenen Ländern können zum Teil unterschiedliche Situationen „gechallenged“ werden. Am häufigsten lassen Trainer In- und Ausbälle, Netzberührungen sowie Blocktouches (Blockberührung oder keine Blockberührung) überprüfen. Es kann aber auch die Antennenberührung eines Spielers oder des Balls, eine Bodenberührung des Balls sowie das Übertreten eines Spielers beim Aufschlag, beim Hinterfeldangriff oder der Mittellinie überprüft werden.

Aus erster Hand … „Erst gab es Daten, um Spieler zu analysieren, Trainer bewertet man am Sieg oder der Niederlage; jetzt kann man endlich auch mal sehen, wer die besten Schiedsrichter sind – diejenigen, die am wenigsten Video-Challenges verlieren. Und das Gute daran ist, dass wir so die besten Schiedsrichter auf das Podest bekommen.“

Vital Heynen, Weltmeistertrainer mit Polens Nationalmannschaft

Dabei helfen die Spieler den Trainern bei der Beantragung, denn sie nehmen die Spielaktionen auf dem Spielfeld meistens am besten wahr.

Bei der Beantragung der Challenges liegen die Trainer bzw. Teams laut FIVB im Durchschnitt in 60 Prozent der Fälle falsch. Es werden jedoch nicht alle Challenges mit der Erwartung gemacht, dass ein Punkt annulliert wird. Einige werden quasi als zusätzliche „Auszeiten“ genommen und andere sind spekulative „Nichts zu verlieren“-Challenges, wenn ein Team weit hinten liegt.

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