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h) Rechtliche Fragen

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Die rechtlichen Fragen sind natürlich immer davon abhängig, in welches Land ausgelagert wird. Hierbei ist wie bereits erwähnt der chinesische Markt mangels fehlender Urheberrechtsrichtlinien sowie der grundsätzlich völlig anderen Gesetzeslandschaft rechtlich sehr schwer einzuschätzen. Auch in anderen Auslagerungsländern stellt sich die Frage, inwieweit Service-Level Agreements auch tatsächlich juristisch eingefordert werden können.

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Auch die Fragen des Datenschutzes sollten bereits im Vorfeld eines Offshore-Projektes geregelt sein. In der Praxis wird wahrscheinlich ein Offshoring in eine klassische Offshore-Region nur mit Einwilligung der betroffenen Personen zu personenbezogenen Daten möglich sein. Siehe hierzu 3. Kap.

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All dies sollte in einer Risikobetrachtung eines Offshore-Outsourcing nicht fehlen und in einer entsprechenden Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. Zur Vertragsgestaltung eines Offshore-Outsourcings siehe 4. Kap.

Zu den aufsichtsrechtlichen Fragen im Rahmen eines Offshoring bzw. Nearshoring-Projekt in der Kreditwirtschaft nach § 25a KWG siehe 8. Kap. Outsourcing in der Kreditwirtschaft.

2I › 8. ASP/SaaS

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