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Murat

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Günter Lux war sich natürlich darüber im Klaren, dass die beiden in der Jugendkammer sitzenden Männer der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe nur deshalb so geduldig und nach seinem Eindruck sogar begierig zuhörten, weil sie schön war, ungeschminkt schön. Sie hatte haselnussbraune Locken und einen Mund, der Phantasien weckte, die nicht in den Gerichtssaal gehören.

In der russischen Literatur, so fiel ihm ein, ist in solchen Fällen von einer mühelosen Schönheit die Rede. Ihm und den anderen Männern fiel es schwer, den Blick von ihr abzuwenden, was auch daran lag, dass der Gerichtssaal keine Attraktivitätsalternative bot, an der die Blicke, auch seine eigenen, hätten andocken können.

Der Angeklagte Murat Ibrahimović, den er als Pflichtverteidiger vertrat, war ein rothaarig-struppiger und ungeachtet seines jugendlichen Alters schon bedenklich zahnarmer Bosnier. Die Staatsanwältin hatte, soweit man das sehen konnte, ihr Haare überall da, wo sie nicht hingehören, in Sonderheit auf den Zähnen, und die beiden Richter sahen so aus, wie Männer zwischen Mitte 40 und Mitte 50 eben aussehen. Die einzige Frau auf der Richterbank, eine Fleischereifachverkäuferin, die es unter die Laienrichter verschlagen hatte und die während der gesamten Verhandlung verständnislos dreinschaute, war auf eine unwabbelige Weise dick, hatte dünne blonde Haare und einen Teint, dem man ansah, dass sie das Schweinefleisch billiger bekam.

Selbst der Angeklagte würde sich allenfalls das Gericht des Vorsitzenden merken können, und das auch nur dann, wenn er seine Berufung verwerfen würde.

Auch der Vorsitzende schaute die Kleine, die seine Tochter hätte sein können, aufmerksam und mit anfänglichem Wohlgefallen an. Zweierlei fiel ihm sofort auf: Die junge Dame war dem Angeklagten an Jahren, aber nicht an Verschlagenheit ebenbürtig und erzählte, auch das merkte er nach dem ersten Satz, einen derartigen Stuss, dass er und die beiden Nichtprofis, vielleicht mit Ausnahme der Schöffin, Mühe haben würden, nachsichtig zu bleiben. Die Staatsanwältin, der der Widerstreit zwischen Großhirn und limbischem System in dieser Situation fremd war - sie kannte diesen Konflikt nur als Alt-Sängerin im Kirchenchor, wo die Bachsche Gänsehautmusik mit stumpfsinnigen Texten kollidierte -, betrachtete sie dagegen aus Augen, mit denen man ohne weiteres hätte Nägel einschlagen können. Castor und Pollux, ihre beiden risikolos geliebten Afghanen, kamen ihr in den Sinn, vor etwa 10 Jahren gestartet als Konvergenzhunde, damals, als sie noch schlank und im Gesicht weniger verhärtet war. Mittlerweile waren die Tiere zu Komplementärhunden mutiert, immer noch schön, schlank und schnell, mit langen braunen Haaren und glänzenden schwarzen Augen. Castor und Pollux, so erkannte sie jäh, hatten eine gewisse Ähnlichkeit mit der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, aber sie redeten keinen Scheiß.

Die Kleine war immer noch bei der Vorgeschichte, d.h. bei der von Murat schlampig geschönten Biographie:

"Also, er war ja nun Asylbewerber, und sonst hätten sie ihn auch zurückgeschickt in die Hölle da, also im nahen Osten, und er hätte noch viel eher untertauchen müssen, also nicht erst nach diesen Schlägereigeschichten, die die Polizei ihm da anhängen wollte - also ganz klar: die anderen haben angefangen, das glaub ich ihm, weil ..."

"Hören Sie mal, Frau Weber", unterbrach die Staatsanwältin mit scheppernder Stimme, "Sie brauchen dem Herrn Verteidiger hier nicht die Arbeit abzunehmen, erst recht nicht, wenn es um Ermittlungsverfahren geht, die längst eingestellt sind."

"Fahren Sie bitte fort", sagte der Kammervorsitzende verbindlich, "und zwar möglichst ohne zu plädieren."

"Ja, also der Murat war ja nicht nur so genannter Deserteur, sondern die waren auch, das hat er mir mal so richtig voll ehrlich gesagt, also die waren auch hinter ihm her wegen so ner Aktion gegen Zivilisten, also der Murat ist nämlich eigentlich Bosnier, und in Mostar, da musste er dann auch mal ein paar Handgranaten in einen Kindergarten reinwerfen, wo sich die Serben verschanzt hatten, ich mein, er konnt ja nicht wissen, dass da noch ..."

"Halt", rief Günter Lux dazwischen. "Das geht so nicht. Wir verhandeln hier über angebliche Einbrüche in Gartenlauben. Da brauchen wir weder Gräuelpropaganda noch die Selbstbezichtigungen eines Traumatisierten."

Der Richter streifte den Verteidiger mit einem dankbaren Lächeln und sagte:

"Frau Weber, noch einmal, bei allem Respekt vor Ihrem Engagement: Sie sollten die Heldentaten des Angeklagten im Krieg vielleicht weglassen. Ich glaube nicht, dass Sie ihm damit einen Gefallen tun, und darauf kommt es ihnen ja schließlich an, wie uns allen hier nicht entgangen ist."

"Ja also o.k., ich wollt nur sagen, im Krieg verliert man ja auch manchmal den Überblick. Bei diesem Wahnsinnsstress und so. Na ja, und dabei hat er sich dann, hat er mir erzählt, noch ganz plötzlich in die Kindergärtnerin verliebt, und die fand ihn wohl auch nett, und, na ja, das haben sie ihm jedenfalls als Ver ..."

Günter Lux wurde erstmals laut: "Frau Weber, auf die Erörterung der Vorstrafen kommen wir später, und seien Sie bitte so freundlich, alle strafrechtlich relevanten Vorgänge wegzulassen, die sich vor der Ankunft des Angeklagten in Deutschland ereignet haben."

Der Schöffe, ein Deutschlehrer an der Realschule, räusperte sich und sagte mit müder Stimme:

"Wir sollten den Ausgangspunkt nicht aus den Augen verlieren. Hier geht es in erster Linie um die Frage, ob der Angeklagte oder, wie Frau Weber sich auszudrücken beliebt, der Murat, als Heranwachsender einfach noch unreif ist oder eine jugendtypische Verfehlung, oder meinethalben, Frau Staatsanwältin, eine ganze Serie davon, begangen hat. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie, Frau Weber, sich auf Ausführungen beschränken könnten, die uns die Beantwortung dieser Frage erleichtern."

Seine Stimme hatte für ihn selbst eine Art Weckruffunktion. Er blickte die junge Frau jetzt munter und sogar ein wenig kokett an.

Die Angesprochene schaute keineswegs irritiert, sondern eher etwas angewidert in Richtung Berufungskammer.

"Ich mein, wir leben hier im tiefsten Frieden und haben gut lachen. Ich möcht nur sagen, also es gibt da auch welche in unserer Friedensgruppe, die haben dem Murat jede Solidarität verweigert. Diese Heuchler. Dabei erzählen die zum Beispiel frauenfeindliche Witze und waren noch nie im Krieg."

Die Staatsanwältin schlug mit der flachen Hand auf den Tisch und sagte schneidend:

"Junge Frau, ich brauche sicherlich nicht auszuführen, dass auch ich kein Freund von frauenfeindlichen Witzen bin, obwohl Ihr Auftreten hier durchaus geeignet ist, die Verbreitung von Blondinenwitzen zu fördern, ..."

"Bitte, Frau Staatsanwältin, keine Schärfen", unterbrach der Vorsitzende. Zeitgleich rief die Bespöttelte:

"Ich bin doch gar nicht blond."

"Unterbrechen Sie mich bitte nicht", sagte die Staatsanwältin kalt, sah dabei aber nur ihre Geschlechtsgenossin an. "Da Sie schon bei Ihren körperlichen Attributen sind: Ich sitze ja hier ganz in Ihrer Nähe. Der Herr Verteidiger, man sieht es ihm an, säße gern an meiner Stelle (Günter Lux winkte genervt ab), und da ist mit aufgefallen, Sie haben da einen Schatten über dem linken Auge, der nur geringe Ähnlichkeit mit einem Lidschatten hat, aber an ein Hämatom erinnert, das im Abklingen begriffen ist. Da Sie ja hier jede Distanz zum Angeklagten vermissen lassen, erlaube ich mir die Nachfrage, ob das blaue Auge vielleicht Ausdruck dieses Mangels an professioneller Distanz ist. Ich erinnere mich an die Schlagzeile, die ich vorgestern in einer seriösen Zeitung gelesen habe: Gleichstellungsbeauftragte von ihrem afghanischen Freund erschossen."

Sie lächelte verächtlich und unterdrückte einen leisen Schmerz.

"Sie brauchen diese Frage nicht zu beantworten", sagte der Vorsitzende schnell und bedachte die Staatsanwältin mit einem zornigen Blick. Günter Lux fiel auf, dass der Richter sich kurz darauf nervös über das schüttere Haar strich und dass sowohl die Haarfarbe wie auch Haardichte eine beträchtliche Ähnlichkeit mit den Borsten einer betagten Glanzbürste hatte, mit der braune Schuhe poliert werden.

"Na ja", sagte die Kleine unbeirrt, "immer wenn ich mipm blauen Auge in unser Koordinationskomitee komme, ernte ich auch solche Blicke, ich mein, das ist doch klar, dass der Murat noch nicht so weit ist, dass er keine Frauen schlägt. Wenn es passiert, dann gucken sie irgendwie schadenfroh, diese Scheißtypen, Entschuldigung. Das ist natürlich immer einfacher, als da bei dem Opfer von solchen Kriegsgräueln Aufklärungsarbeit zu leisten und mit ihm seine Erlebnisse aufzuarbeiten und so."

Ogottogott, dachte der Kammervorsitzende, wen haben sie uns denn da geschickt.

"Übrigens sind da einige Frauen, muss ich ganz ehrlich sagen, auch nicht besser. Die eine hat auch völlig verständnislos reagiert, wie der Murat sie am Ende von unserer Solidaritätsparty ... , also er war auch ein bisschen betrunken, und da hat er sich ihr ein bisschen fordernd genähert, und da musste diese Bratze dann auch gleich wieder n Vergewaltigungsversuch draus machen - ich mein, das muss man doch auch im historischen Zusammenhang sehen und so. Der Murat ist so in einer voll machistischen Gesellschaft groß geworden, da kann er doch schließlich nichts für, und von daher ist es auch ganz normal, wenn er so reagiert. Ich beschwer mich ja auch nicht, dass ihm mal die Hand ausgerutscht ist, er fühlte sich eben von mir provoziert mit meinen Fragen und weil er sauer war, weil ich mal zu spät kam, als wir uns privat getroffen haben. So, jetzt wissen Sie´s. Aber Sie, Frau Staatsanwältin, wollen das nicht verstehen. Und jetzt will ich zum Punkt kommen: Als der Murat nach Deutschland gekommen ist, kannte er hier keinen, und da hatte er voll die Schuldgefühle, weil er ja desertiert war, wie es so schön heißt. In Wirklichkeit ist er da weg, weil er sich nicht weiter an den befohlenen Massakern beteiligen wollte. Aber das hat ihn so verfolgt, dass er angefangen hat zu trinken, und weil er das als Moslem auch nicht darf, hat er noch schlimmere Schuldgefühle gekriegt, und da musste er noch mehr trinken. Und weil das Geld kostet, hat er sich das durch Einbrüche in den Gartenlauben besorgt. Und dann eben den einen Tag, als ihn einer gesehen hatte und all die Kleingärtner mit Gartengeräten bewaffnet hinter ihm her waren, musste er ein Auto kurzschließen, um zu entkommen. Da hatte er schon so allerhand intus, wie Sie das wohl nennen würden, und da ist er dann erwischt worden. Also ich meine, dass Laubeneinbrüche und ein Auto kurzschließen unter Alkohol und so, dass das jugendtypische Sachen sind, das machen viele in dem Alter so zwischen 18 und 21. Und Reifeverzögerung hat er auch, weil nämlich seine Eltern hat er lange nicht gesehen, er weiß gar nicht, ob die noch leben, er musste ja mit 18 zum Militär, und da hat auch seine Einstellung zu Frauen drunter gelitten, Frau Staatsanwältin, auch wenn Sie jetzt wieder so lächeln. Der Murat ist noch nicht so weit. Und deshalb meine ich, dass er noch Jugendstrafrecht kriegen muss."

Der Kammervorsitzende bedankte sich betreten, schloss die Beweisaufnahme und erteilte dem Pflichtverteidiger das Wort.

Günter Lux legte sich schwer ins Zeug. Es ging zum einen darum, noch unter den Schutz des Jugendgerichtsgesetzes zu kommen, obwohl der Angeklagte zum Zeitpunkt der Taten schon etwa 20 ½ Jahre alt war, zum anderen und vor allem darum, dass die einjährige Jugendstrafe im Gegensatz zum Urteil der 1. Instanz noch einmal zur Bewährung ausgesetzt wurde. Günter Lux hob insbesondere die Ausführungen des vor dem Auftritt der Vertreterin der Jugendgerichtshilfe angehörten Sachverständigen Dr. Zlatan Pančević zum posttraumatischen Belastungssyndrom des Angeklagten hervor, bagatellisierte die Laubeneinbrüche der Vergangenheit, die seinem Mandanten einen mehrwöchige Arrest eingebracht hatten ("Dummejungenstreiche"), und ritt so lange auf der Reifeverzögerung seines entwurzelten Mandanten herum, bis er sich schließlich selbst glaubte. Schließlich wandte er sich an die Schöffen und beschwor sie in ausgesucht schlichten Worten, dem Angeklagten nicht die Empathie zu versagen, die die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe ihm sicherlich nicht ohne Grund hatte zukommen lassen.

All dies verlieh seinem Schlussvortrag eine derartige Überzeugungskraft, dass das Gericht (unbeeindruckt durch das nachfolgende Plädoyer der Staatsanwältin, die erwartungsgemäß beantragte, die Berufung zu verwerfen, nicht ohne die junge Dame als naive Unterstützerin krimineller Ausländer zu verhöhnen und den Angeklagten als feigen Deserteur zu brandmarken, der das Gastrecht in Deutschland mit Füßen getreten habe) schließlich trotz großer Bedenken, die der Kammervorsitzende auch in aller Breite erläuterte, die Freiheitsstrafe unter Anwendung des Jugendgerichtsgesetzes mit straffen Auflagen zur Bewährung aussetzte.

Als der Dolmetscher mit der Übersetzung der Urteilbegründung fertig war, huschte ein flüchtiges Siegerlächeln über das Gesicht von Murat Ibrahimović. Der Abschied von Günter Lux war eher frostig-formell. Murat Ibrahimović war der Überzeugung, dass der Verteidiger nichts taugte, weil es ihn umsonst gab. Das Ergebnis schrieb er Frau Weber zu, die er Wochen zuvor mit dem hochbetagten Trick herumgekriegt hatte, sie wolle ja bloß nichts von ihm wissen, weil er Moslem sei. Günter Lux dachte, dass sein Pflichtverteidigerhonorar von 216 € in einem auffälligen Missverhältnis zu der Tatsache stand, dass er seinem Mandanten ein Jahr Knast erspart hatte, Ganz unabhängig davon hielt er ihn für einen Drecksack.

Drei Wochen später saß Günter Lux mittags in einem Café in der Nähe seiner Kanzlei und las die örtliche Tageszeitung. Er war ein wenig verärgert und besorgt, weil eine seiner Scheidungsmandantinnen, Frau Schünemann, um 12 Uhr nicht zum Besprechungstermin erschienen war, obwohl sie als zuverlässig gelten konnte. Er mochte sie. Es waren ihre Lebensumstände und ihr Naturell, nicht etwa ihr Aussehen, die seine Empathie für Frau Schünemann hervorgerufen hatten. Sie war groß und hager. Ihre kurzen blonden Haare hatte sie schon lange nicht mehr einem Friseur vorgeführt, was ihm zusätzlich gefiel, weil es seiner Ansicht nach große Souveränität verriet. Sie lebte von einem Mann getrennt, der krankhaft eifersüchtig war, der sie geschlagen und betrogen hatte. Und jetzt mit den Einkommensauskünften nicht überkam. Sie verstand politische Anspielungen und Wortspiele. Manchmal schwang in ihren Bemerkungen sogar eine federleichte Anzüglichkeit mit. Sie konnte analytisch denken und mied Sprachschleifen. Wenn es ihr gleichwohl gelang, ihren Anwalt an den Rand seiner Geduld zu treiben, so war es ihre Unentschlossenheit, über die sie sich allerdings – was ihn regelmäßig versöhnte – selbst lustig machen konnte. Günter Lux hatte ihr einmal Feuer angeboten, und zwar mit einem Feuerzeug, das er lange Jahre zuvor in einer Kneipe einer hausierenden Taubstummen abgekauft hatte und aus dem zwei Flammen hervor geschossen kamen. Frau Schünemann hatte die Zigarette sinken lassen und gesagt: "Ich kann mich einfach nicht entscheiden."

Günter Lux überflog die Todesanzeigen und schlug den Lokalteil auf. Er sah das farbige Foto eines zerknautschten Autos, das ihm von seinem Kanzleiparkplatz her bekannt vorkam, und las folgenden Text:

Ein polizeibekannter 22-Jähriger verursachte gestern auf der K 411 mit einem gestohlenen Auto einen schweren Verkehrsunfall. Bei einem leichtsinnigen Überholmanöver stieß er mit dem entgegenkommenden Pkw (Foto) zusammen. Die Fahrerin erlitt schwere Verletzungen. Sie liegt derzeit auf der Intensivstation der Poliklinik. Nach Auskunft der Ärzte schwebt sie in Lebensgefahr. Der Unfallverursacher hatte keine Fahrerlaubnis. Das vorläufige Ergebnis der Blutprobe betrug 1,78 Promille.

Lux vernahm ein Rascheln in seiner Zeitung. Er sah seine Finger zittern und ließ die Zeitung sinken. Als sein Herzklopfen nachgelassen hatte, war der Cappuccino kalt. Er legte einen Schein auf den Tisch, wartete nicht auf das Wechselgeld, stand auf, rief per Handy sein Büro an und sagte alle Termine ab. Als er auf den Parkplatz kam, beschleunigten sich seine Schritte.

Schuld und Bühne

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