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6 Gesetzliche Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung als Finanziers von Gesundheitsleistungen
ОглавлениеAufgabe der gesetzlichen Rentenversicherung ist es in erster Linie, Einkommensersatzleistungen für Menschen zu bezahlen, die aufgrund von Alter, teilweise oder voll eingeschränkter Erwerbsfähigkeit kein oder ein zu niedriges Arbeitseinkommen beziehen. Rentenleistungen gibt es darüber hinaus für Witwen, Witwer und (Halb-)Waisen. Gesundheitsleistungen die von der Rentenversicherung finanziert werden, gehören dem Versorgungsbereich Rehabilitation an. Die Rentenversicherung ist der größte Träger medizinischer und beruflicher Rehabilitationsmaßnahmen. Rehabilitationsleistungen der Rentenversicherung werden nach dem Motto »Reha vor Rente« gewährt, d. h., es soll mittels Rehabilitation verhindert werden, dass ein Versicherter vorzeitig wegen Erkrankung aus dem Erwerbsleben ausscheidet und damit vom Beitragszahler zum Leistungsempfänger wird.
Die Arbeitsagenturen können Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation gewähren, insbesondere für Versicherte, die die Voraussetzungen für eine Leistung der Rentenversicherung nicht erfüllen. Im Kapitel IV 4 wird auf Rehabilitationsleistungen und deren Finanziers eingegangen. Insgesamt ist festzuhalten, dass jeder der fünf Zweige der Sozialversicherung Gesundheitsleistungen in irgendeiner Form erbringt.