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Einige Fragen zur Einführung in die InsO – Teil 1

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Rechtsanwältin Stephanie Simon wurde vom Verband des Mittelstands (VdM) gebeten, einen Vortrag mit dem Titel „Einführung in das Insolvenzrecht“ zu halten. Im Interesse der Mandantenakquise hat Frau Simon ohne Zögern eingewilligt. Sie bittet einen Referendar, die folgenden Fragen stichpunktartig zu beantworten.

1. Was ist das Ziel eines Insolvenzverfahrens nach der InsO?
2. Welche drei Möglichkeiten der gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger sieht die InsO im Fall einer Unternehmensinsolvenz vor?
3. Was ist der Sinn einer gemeinschaftlichen Befriedigung der Gläubiger?
4. Man stelle sich vor, es gäbe keine Insolvenzordnung. Würden die Gläubiger der InsO vergleichbare Regelungen vertraglich vereinbaren?
5. Welche Argumente könnten im Einzelfall für eine Reorganisation sprechen?
6. Inwiefern unterscheidet sich die Vollstreckung nach der InsO zur Vollstreckung nach den §§ 704 ff. ZPO?
7. Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab? Bringen Sie die folgenden Begriffe in eine chronologische Abfolge: „Berichtstermin, Anfechtung, Verwertung der Masse, Eröffnungsverfahren, Eröffnungsbeschluss, Beendigung des Verfahrens, Prüfungstermin, Verteilung der Masse, Insolvenzantrag“.
8. Darf ein Prokurist einen Insolvenzantrag stellen? Wie verhält es sich bei einem Gesellschafter?
9. In welche Gruppen lassen sich die Gläubiger des Schuldners einordnen (§§ 38 ff. InsO)? Was ist für die jeweilige Gruppe kennzeichnend?
10. Wie unterscheiden sich aussonderungs- und absonderungsberechtigte Gläubiger?
Falltraining Insolvenzrecht

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