Читать книгу Grundkurs Arbeitsrecht für die Soziale Arbeit - Jörg Reinhardt - Страница 8
ОглавлениеDas Arbeitsrecht nimmt in der Sozialen Arbeit und der Kindheitspädagogik keine vorrangige, aber doch eine wichtige Rolle ein. Dies gleich unter zwei Aspekten: Zum einen können im Rahmen der Beratung und Begleitung von KlientInnen arbeitsrechtliche Aspekte (etwa der Verlust des Arbeitsplatzes) eine Rolle spielen. Zum anderen können Fragen des Arbeitsrechts für die eigene Tätigkeit sozialarbeiterischer Fachkräfte relevant werden, bspw. wenn es um die eigenen Arbeitsbedingungen (z. B. Bereitschafts- und Schichtdienste, Wochenendeinsatz oder Überstundenausgleich) oder den Umgang mit Verfehlungen von MitarbeiterInnen geht.
Daher ist das Arbeitsrecht in die sozialarbeiterische und kindheitspädagogische Ausbildung zurecht einbezogen, wenn auch häufig nur im Rahmen von Wahl(pflicht)kursen. Der vorliegende Grundkurs verfolgt das Ziel, Studierenden, PraktikerInnen, Leitungskräften und in Mitarbeitervertretungen engagierten Fachkräften eine erste Einführung und Übersicht an die Hand zu geben.
Wie bei jedem rechtlichen Lehrbuch gilt auch für das vorliegende, dass es für das Verständnis der Texte unerlässlich (!) ist, die einschlägigen rechtlichen Bestimmungen nachzulesen. Nur so kann eingeübt werden, arbeitsrechtliche Fragen oder Fälle „mit dem Gesetz“ zu lösen, was nicht nur in der Prüfungssituation, sondern insbesondere auch in der sozialarbeiterischen Praxis von Vorteil ist.
Ein ganz besonders herzlicher Dank geht an Herrn Rechtsanwalt Günther Schmauß, dessen Kurzskript letztlich den Anstoß für das vorliegende Werk gegeben hat, das wir zunächst gemeinsam geplant hatten. Darüber hinaus gilt unser Dank Theranda Dobruna und Angelika Nemela für ein erstes „Gegenlesen“ und viele hilfreiche Anmerkungen aus studentischer Sicht.
Leider ist in Werken wie dem vorliegenden immer noch der Hinweis erforderlich, dass eine geschlechtsneutrale Sprache nicht durchzuhalten ist, wenn der Text noch prägnant und verständlich sein soll. Da der Gesetzgeber fast durchgängig die männliche Form für Rechtsbegriffe verwendet, legen auch wir diese zu Grunde und bitten, uns dies nachzusehen.
Rechtsstand ist Juli 2019.
München, im August 2019
Jörg Reinhardt und Daniel Klose