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Praxistipp

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Für Krankenhäuser, Psychiatrien und Einrichtungen der Pflege und Teilhabeförderung ist es nicht nur ratsam, den internen organisatorischen Umgang mit Zwangsmaßnahmen zu regeln, sondern auch den Umgang mit Betreuern sowie Betreuungsvollmachten in Verfahrensanweisungen festzuschreiben.

Umgang mit Zwangsmaßnahmen

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