Читать книгу Die mündliche Zivilrechtsprüfung im Assessorexamen - Julia Thürling - Страница 8
Anmerkungen
ОглавлениеAls Prüfer sollte man Antworten, die gut/weiterführend sind, dies auch immer kurz zum Ausdruck bringen, um eine positive Leistungsatmosphäre zu schaffen. Nicht jedem Prüfer gelingt dies. Auch der Prüfer steht unter Stress (z. B. Zeitdruck bei der Entwicklung seines Falles, Anspannung etc.) Ziehen Sie daher aus fehlendem positivem Feedback in der Prüfungssituation keine negativen Schlüsse! Sie sind unnötig und könnten Sie blockieren.
Kandidatin 2 geht mit 3,7 Punkten in die mündliche Prüfung und steht unter einer enormen psychischen Belastung. Gerade hier gilt das in Rn. 1 gesagte und ist wichtig (vielleicht auch durch die Auswahl der Frage) der Kandidatin einen positiven Start zu ermöglichen, damit sie überhaupt ihr Leistungsvermögen abrufen kann. Aus meiner Erfahrung haben aber nicht alle Prüfer dieses „Fingerspitzengefühl“ und starten durchaus auch bei diesen Kandidaten mit schweren Fragen. Bleiben Sie aber positiv gestimmt! Aus eigenen Erfahrungen in vielen Prüfungskommissionen kann ich ohne weiteres ableiten, dass auch die Prüfer einen positiven Verlauf/gutes Gelingen der Prüfung wünschen, auch wenn die Gesprächsführung und das Feedback dies manchmal nicht unmittelbar wiederspiegeln.
Die Antwort war nicht falsch, aber der Prüfer wollte vorab noch andere Anspruchsgrundlagen prüfen. Auch sein Fall ist in gewisser Weise auf Einzelprobleme zugeschnitten und mit entsprechenden Einzelfragen für die Punkte versehen. Deshalb sollte eine entsprechend Äußerung des Prüfers keinesfalls negativ verstanden werden.
Dieser Frage misst der Prüfer einen erheblichen Schwierigkeitsgrad zu. Er kann die Frage einem bestimmten Kandidaten stellen und eine längere Überlegungspause/falsche Antwort riskieren. Beides hilft dem jeweiligen Kandidaten nicht weiter und die wertvolle Zeit verrinnt, ohne dass ein Kandidat punktet. Hier stellt er die Frage offen und beobachtet, welcher Kandidat mit direktem Blickkontakt signalisiert, dass er antworten möchte.
Der Prüfer beachtet natürlich, dass durch die offene Fragestellung andere Kandidaten trotzdem in gleicher Häufigkeit ihre Antwortmöglichkeit erhalten. Jetzt ist Kandidat 3 und danach Kandidat 1 dran. Kandidat 4 hat (vorgezogen) seine Frage in dieser Runde bereits beantwortet.
Str., offengelassen von BGHZ 55, 20 ob ein Fall der Gesamtgläubigerschaft nach § 432 BGB mit gesetzlicher Prozessstandschaft besteht.
Häufig findet sich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Einziehungsermächtigung im eigenen Namen o.ä.
Jeder Prüfling schaut am Ende eines Prüfungsblocks die Prüfer unwillkürlich an und versucht abzuschätzen, wie seine Leistung bewertet wird. Auch hier hilft ein aufmunternder Blick/Lächeln/Nicken, um den Prüfungskandidaten ein wenig die (eher leistungshemmende und blockierende) Angst zu nehmen. Umgekehrt sollte der Kandidat einen ernsten oder gereizten Gesichtsausdruck aufgrund der schon geschilderten Situation des Prüfers nicht überbewerten.