Читать книгу Polizeibeamte als Zeugen im Strafverfahren - Kai Müller - Страница 12
b) Zuständigkeit und Besetzung in erster Instanz
ОглавлениеIn Strafsachen sind Eingangsgericht das Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht, während der Bundesgerichtshof keine erstinstanzliche Zuständigkeit innehat.