Читать книгу Polizeibeamte als Zeugen im Strafverfahren - Kai Müller - Страница 12

b) Zuständigkeit und Besetzung in erster Instanz

Оглавление

In Strafsachen sind Eingangsgericht das Amtsgericht, Landgericht oder Oberlandesgericht, während der Bundesgerichtshof keine erstinstanzliche Zuständigkeit innehat.

Polizeibeamte als Zeugen im Strafverfahren

Подняться наверх