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Kapitel 2: „Statistik und Gesetzeslage“

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Über fünf Millionen Menschen nutzen jeden Tag die Deutsche Bahn, Deutschlands größten Verkehrsbetrieb. Und schätzungsweise 3,5 % von ihnen tun dies ohne gültigen Fahrschein. Die Deutsche Bahn selbst gibt ihren dadurch entstehenden Verlust mit jährlich mehr als 100 Millionen Euro an.

Nach § 265a des Strafgesetzbuches erfüllt Schwarzfahren den Tatbestand des „Erschleichens von Dienstleistungen“, präzise formuliert den Tatbestand der „Beförderungserschleichung“.

Diese Straftat besteht konkret darin, ein öffentliches Verkehrsmittel mit der Absicht zu besteigen, den Fahrpreis nicht zu entrichten.

Laut der Eisenbahn-Verkehrsordnung von 1938, behält sich die Deutsche Bahn vor, von Reisenden, die dieser Straftat überführt werden, ein Bußgeld in Höhe von inzwischen 60 € zu kassieren, oder wie in § 12 Absatz 3 formuliert, einen „erhöhten Fahrpreis“.

Im Europavergleich kommen Schwarzfahrer in Deutschland damit verhältnismäßig günstig davon, beträgt doch dieser „erhöhte Fahrpreis“ bei Bahnunternehmen in Finnland und Schweden 80 €. In Großbritannien muss der Schwarzfahrer der Englischen Krone sogar umgerechnet 228 € blechen.

Allerdings heißt es in § 265a des Strafgesetzbuches weiter, dass überführte Täter „mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe“ zu rechnen haben. Bei nachgewiesener Betrugsabsicht, welche im meinem Falle ja nun eindeutig vorliegt, sieht der genannte Paragraph sogar eine „Freiheitsstrafe bis fünf Jahren“ vor.

Nun versteht ihr sicherlich noch besser, dass ich in diesem Buch nicht meinen richtigen Namen verwende, da ich nicht auf eine Freiheitsstrafe scharf bin. Obwohl ich zugeben muss, dass in diesem Falle das Wort „einfahren“ eine sehr lustige Doppelbedeutung bekäme.

Einfach nur um Ärger zu vermeiden, möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass alle in diesem Buch beschriebenen Begebenheiten entweder frei erfunden oder verjährt sind. Ähnlichkeiten zu in Deutschland existierenden Bahnbetrieben sind rein zufällig und nicht beabsichtigt. Sämtliche Personen, Ereignisse, Züge oder Zugnummern sind nicht real und ausnahmslos meiner Fantasie entsprungen.

Bekenntnisse einer Schwarzfahrerin

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