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Was Mörder nicht wissen … (Moon, 1. Fall)

Killer haben einen Tunnelblick. Sie sehen am Ende des Tunnels nicht, dass ein Schnellzug in Form einer geballten Ladung der gesetzgebenden und rechtsprechenden Gewalt, der Judikative, der Macht des Staates auf sie zurast. Das Gesetz schreibt den Richtern vor, was falsch und was richtig ist (Rechtsprechung).

Der erste Eindruck

„Ja, was ist?“, unwillig, unfreundlich antwortet Kommissar Norwin Moon aus seinem Büro im Polizeirevier Schwanbüll.

„Einsatz Leitstelle, wir melden eine tote Person in einem Mehrfamilienhaus im ersten Stock.“

„Wurde schon jemand aufgeboten?“

„Ja. Die Forensiker der Kriminaltechnik und die Rechtsmedizinerin Linda Medi sind bereits unterwegs.“

„Wir übernehmen den Fall.“

„Danke“, hört er noch und knallt den Hörer auf die Gabel. Auf ihrem Polizeirevier gibt es immer noch diese alten Telefonapparate. Scheußlich. In diesem Punkt sind die Mordermittler nicht auf dem gleichen Stand wie die Forensiker in den Instituten der Rechtsmedizin.

Aber Hallo Herr Kommissar! Die Antwort war schon freundlicher. Er muss aufpassen, dass Moon keine negative Bewertung von seinen Kollegen der Einsatzleitstelle erhält. Natürlich interessiert es niemanden, wenn er die ganz Nacht durchgearbeitet hat, todmüde im Sessel hängt und dann kommt noch ein Mordfall rein. Sein Kriminalassistent Nils Light wundert sich über den Gefühlsausbruch seines Vorgesetzten.

Moon ruft: „Es gibt einen Einsatz.“ Auch im Umgang mit seinem neuen und jungen Kollegen sollte er verdammt aufpassen. Light war nur eine kurze Zeit auf Streife im Einsatz. Niemand außer der Polizeidirektion weiß, weshalb er so schnell hoch befördert wurde. Es wird vermutet, dass sein Vater zu denen da ganz oben sehr gute Beziehungen hat. Jetzt ist er im Polizeirevier Schwanbüll bei der Mordabteilung als Kriminalassistent im Einsatz. Mordermittlung und das Zusammenspiel mit der Rechtsmedizin sind Neuland für ihn. Kommissar Norwin Moon wird seinen Kollegen auf diese Ermittlungsreise mitnehmen. Light wird so die Arbeit der Mordermittler von allen Seiten kennenlernen. Dann fahren sie los Richtung Ostsee in einen Vorort einer größeren Stadt. Während der Fahrt reden sie über den Beruf eines Kommissars und auch über dessen emotionale Seite.

„Ja, ich weiß, das war ein wenig forsch. Unser Beruf ist sehr spannend und abwechslungsreich, er ist absolut nichts für schwache Nerven.“

„Ich bin nur erschrocken über deinen Tonfall.“

„Bin jetzt etwas mehr als 22 Stunden im Einsatz und schon haben wir einen neuen Mordfall. Ich weiß, wir tragen viel zur Klärung von Straftaten und Mordfällen bei.“

„Ist das immer so intensiv?“

„Nein. Aber heute muss ich mich aufpeppen. Vergiss nicht, die meiste Zeit unserer Arbeitszeit verbringen wir im Labor und untersuchen Beweismittel von Tatorten. Unser Beruf ist beliebt und sehr umkämpft. Bei diesem Mordfall werde ich dich in alle Bereiche mitnehmen, damit du die wichtigste Arbeit unserer Kriminaltechnik kennen lernst.“

Mit Aufpeppen meint Norwin Moon, mit Tabletten seinen Wachzustand zu verbessern. Er nimmt diese Tabletten heimlich, niemand soll merken, dass er schlapp, einfach nur müde ist. Die Chemie gibt ihm so die Kraft, die er für diesen Job braucht. Sie bringt ihn in einen dynamischen Zustand. Eines Tages wird sich diese Tablettensucht bitter rächen. Das ist wie Dynamit, welches irgendwann explodiert.

Am Tatort begrüßen sie ihre Kollegen, die bereits im Einsatz sind. Das sind Forensiker der Kriminaltechnik und die Rechtsmedizinerin Linda Medi. Die Spurensicherung ist bereits am Tatort in der Wohnung, sie läuft auf Hochtouren. Hier hat kein Unfall stattgefunden, sondern ein Mord. Moon und Light ziehen Schutzanzug, Mundschutz und Füßlinge an. Es ist Vorschrift, damit die Ermittler am Tatort keine Spuren verfälschen oder zerstören. Für Kriminalassistent Nils Light ist dies ein wichtiger Fall, weil er auf die harte Tour mit der direkten Arbeit der Mordermittler konfrontiert wird. Ein Ermittler gibt Anweisung: „Achtet darauf, wo Ihr durchlauft, wir dürfen keine Spur kaputt machen.“

Die Spurensuche nach Beweismitteln beginnt. Sie betreten die Wohnung. Moon sticht sofort die Blutspur im Eingangsbereich ins Auge. Dann sehen sie, dass die Leiche in Rückenlage liegt. Was ist da passiert? Die Forensiker halten sich bei einer Tatortermittlung an einen festen Ablauf. Für Moon ist der erste Eindruck bedeutungsvoll. Der Tatort wird nie mehr so unberührt und authentisch sein wie jetzt.

Die Tatortszenerie wird vom 3D-Spezialisten eingescannt.

Mit der Kamera erfasst der Kriminalist jedes noch so kleine Detail. Gezielt und konzentriert gehen alle den Spuren nach. Systematisch durchsuchen sie die Wohnung und markieren alle Beweise mit Nummernschildern. Ein Forensiker sagt zu Norwin und Nils: „Seht Ihr hier, eine ganze Schuhspur und ein Teil von einem Schuhabsatz.“

Moon meint zum Ermittler: „Hast du schon einen Verdacht, was geschehen ist, wie der Mord passiert sein könnte?“

„Ja, der Schuhabdruck, Spur Nr. 5, zeigt, dass jemand hier hineingelaufen ist, in diese Spurrichtung. Spurenbild Nr. 8 führt zum Lavabo. Und Nr. 10 ist die Blutspur an der Wand.“

„Was ist mit dem Schlafzimmer?“

„Da haben wir Flecken am Boden und am Bett gefunden. Das könnte Sperma sein! Und in der Küche ist ein Küchenmesser, Spur Nr. 15.“

Moon und Light betrachten den Tatort genauer. Aus allen Perspektiven werden Fotos gemacht. Es darf nichts verschoben werden, die angetroffene ursprüngliche Tatortsituation muss bildlich festgehalten werden. Jetzt kommt Hightech zum Einsatz. Die ganze Tatortszenerie wird vom 3D-Spezialisten gescannt. Es ist ein Lehrstück für die Mordermittler Moon und Light. Bei den Kriminalisten der Forensik ist dieser Ablauf bei Tötungsdelikten Standard. Der Forensiker kann mit dem 3D-Modell die ganze Tatortsituation vor Ort detailgetreu erfassen. Das Ziel und der Vorteil dieser Methode sind eine dreidimensionale Erfassung und Dokumentierung des Tatortes. Norwin zu Nils:

„Jetzt siehst du, wie der gesamte Tatort fotografiert, gefilmt und gescannt wird. Von diesem riesigen Aufwand ist in den TV-Krimis nichts zu sehen.“

Dann beobachten sie, wie der Forensiker die gescannten Aufnahmen direkt anschaut. Er will sicher sein, dass nichts fehlt oder etwas übersehen wurde.

Der Boden wird mit Crime Light abgesucht. Es ist eine unsichtbare Welt, die sichtbar gemacht wird, vor allem die Fußspuren. Wenn man das nicht selber erleben kann, dann glaubt man es nicht. Es ist der absolute Wahnsinn, was alles auf dem Boden liegt, ohne dass wir es mit bloßem Auge sehen können. Dieses Gerät ist der Alptraum aller Hausfrauen. Alle Schmutzpartikel und Spuren werden klar sichtbar. Für die Ermittler ist nicht nur der Fußabdruck interessant, sondern auch die Schrittlänge.

„Nils, siehst du diesen Abdruck hier? Der könnte von Socken sein“, sagt ein Forensiker zu Nils und zeigt auf die eine Fußspur. Er ist gerade dabei, mit einer Gelatinefolie einen Negativabdruck von der Fußspur am Boden zu erfassen.

Im Badezimmer sichern die Ermittler ein Smartphon. Das ist ein extrem wichtiges Beweismittel. Darauf ist fast das ganze Leben der toten Frau gespeichert. Alle arbeiten sehr konzentriert, ihnen ist bewusst, dass die ersten Stunden oft entscheidend sind, um einen Mordfall lösen zu können. Für einen Mordermittler gibt es nichts Schlimmeres, als wenn ein Fall jahrelang ungelöst bleibt.

„Was kommt jetzt?“, will Nils wissen.

Norwin erklärt es ihm: „Bei diesem Mordfall sind wir noch ganz am Anfang der Ermittlungen. Der Mann dort“, er zeigt auf einen Forensiker, „der geht auf Spurensuche mit seinem Schmauchspurenkoffer. Bei jeder Schussabgabe entstehen durch das Mündungsfeuer kleinste Rückstände, die rund um die Waffe durch die Luft fliegen.“

„Wie geht das?“ Moon lässt die Frage unbeantwortet. Sie sehen, wie der Kriminalist mit einem befeuchteten Löschblatt kleinste Partikel sicherstellen kann. Schmauchspuren geben Erkenntnisse, wer mit der Waffe in Berührung gekommen ist. Moon und Light sehen genau hin, was der Forensiker macht. Dieser schaut den jungen Kommissar an und erklärt ihm:

„Falls das Opfer Schmauchspuren an der Hand hat, könnte das auf einen Suizid hinweisen.“

Er drückt das Löschblatt ca. eine Minute auf die Handflächen. Norwin sieht sofort, dass hier ein Suizid unwahrscheinlich ist, weil die Tatwaffe fehlt. Die Ermittler suchen Projektil und Hülse. Für den Waffenspezialist sind dies zwei unerlässliche Beweismittel für die Rekonstruktion der Tat. Der Kriminalist findet tatsächlich in der Wand ein Einschussloch. Bevor dieses näher untersucht werden kann, wird das Einschussloch systematisch fotografiert, damit die Schusslaufbahn und die Position, aus der der Mörder den Schuss abgegeben hat, ermittelt und berechnet werden können. Erst jetzt kann das Loch angeschaut und ermittlungstechnisch bearbeitet werden. Sie finden das Projektil direkt bei der Wand in der Badewanne. Da keine weiteren Schussabgaben ersichtlich sind, ist der Waffenspezialist mit seiner Arbeit am Tatort fertig. Was fehlt, sind die Patronenhülse und die Waffe.

Rechtsmedizinerin Linda Medi betritt den Raum und untersucht die Leiche. Sie misst die Raumtemperatur. Das ist ein wichtiger Faktor, um den Todeszeitpunkt zu schätzen. Sie notiert 21,5 °, um 17:30 Uhr.

„Fällt dir etwas auf Nils?“, spricht er leise. „Nein.“

„Mir fällt auf, wie eng die Kriminaltechnik und die Rechtsmedizinerin zusammenarbeiten. Sie informieren sich laufend über jedes Detail, sichern gemeinsam die Spuren.“

Es ist tatsächlich so, dass die kleinste Spur reicht, um ein DNA-Profil zu erstellen. Sollte das Opfer sich verteidigt haben, so könnten sich Hautspuren von Täter oder Täterin unter den Fingernägeln befinden. Die Rechtsmedizinerin sammelt DNA-Material an der Leiche. Sie untersucht den Halsbereich, falls das Opfer gewürgt wurde. Das Opfer hat eine große Wunde am Kopf. Sie ist verklebt, verkrustet, wie es aussieht, ist die Verletzung nicht vom Aufprall auf den Boden.

Am Einschussloch in der Brust sind Ringspuren zu sehen. Das Loch hat eine braunschwärzliche Verfärbung. Die Leiche am Boden wird auf die Seite gedreht und die Kleider werden ausgezogen. Linda Medi betrachtet die Stelle am Rücken, wo das Projektil rausgekommen ist. Sie erklärt Moon und Light: „Ich will feststellen, ob die Frau durch den Schuss gestorben ist oder durch die Wunde am Kopf. Es könnten ja zwei Täter für die zwei Wunden verantwortlich sein.“

Diese Feststellung wird später noch wichtig sein.

Ein Ermittler findet im Bad am Boden die Hülse. Der Waffenexperte wird diese im Labor genau unter die Lupe nehmen. Es ist eine 9 mm Luga. Das Schlafzimmer wird mit Crime Light auf mögliche Spermaspuren durchleuchtet. Es ist eindeutig, da der Bestandteil von Sperma fluoresziert, man sieht das, es leuchtet im Crime Light. Drei Spuren sehen sie, die mit der Nr. 14 versehen werden. Moon sieht das, er richtet die Frage an Linda: „War es eine Vergewaltigung oder wurde sie bei einem Seitensprung erwischt?“

„Ich bin noch nicht so weit für eine genauere Beurteilung.“

Sie testet, ob es definitiv die Körperflüssigkeit ist. Fällt der Test positiv aus, gibt es eine Reaktion. Das ist jetzt der Fall. Es erfolgt der DNA-Abrieb, sie erhofft sich, möglichst viel Sperma zu erwischen. Mit einem Wattestäbchen wird mit Druck der Spermabereich abgerieben, damit genügend Material für den Test vorliegt. Wie andere Körperflüssigkeiten wie Blut oder Speichel ist Sperma ein guter DNA-Träger.

Das gibt wieder viel Arbeit im DNA-Labor. Bei einem Tötungsdelikt wie diesem kommen viele hundert Spuren zusammen, die in tagelanger Arbeit ausgewertet werden. Praktisch kann jeder Gegenstand, jede Körperflüssigkeit eine DNA-Spur liefern. Die klassischen Lieferanten sind Blut, Sperma, Speichel.

Im Rechtsmedizinischen Institut führen Genetiker 80 Prozent ihrer Analysen mit Spuren von Berührungen durch, den sogenannten Kontaktspuren.

Nils: „Ist da jede Spur brauchbar?“

„Nein, leider nicht. Bei den vielen Spuren kann von einem guten Profil bis zu einem unbrauchbaren alles dabei sein“, beschreibt ihm Linda.

Aber die Analysen mit den neuen Hightech-Geräten werden immer sensitiver. Heute kann man mit wenig Zellen, ca. 10 bis 20, schon ein DNA-Profil erstellen.

Wie ist das möglich?

Jede menschliche Zelle enthält im Zellkern das gesamte Erbgut verteilt auf Chromosomen. Die eine Hälfte stammt von der Mutter, die andere vom Vater. Die Forensiker interessieren die Stellen, die am meisten variieren, sie liegen außerhalb der Gene und werden eins zu eins verglichen.

Linda merkt, dass der junge Kommissar mit dieser Materie überfordert ist. Einfach erklärt: „Der Trick dabei ist, dass zuerst die DNA millionenfach vervielfältigt wird, diese Menge erlaubt dann auch bei einer winzigen Spur eine Analyse. Am Tatort gibt es tausende solcher Kontaktspuren. Das Weinglas und die Weinflasche haben mehrere Personen berührt und das Messer könnte auch noch eine andere Person benutzt haben. Für die Genetiker bedeutet das sehr viel Arbeit. Das Resultat ist dann unbrauchbar, wenn viele einzelne kleine DNA-Spritzer dabei sind.“ Am Tatort konnten fast alle Spuren gesichert werden.

Die Arbeit der Ermittler beginnt nochmals von vorne.

Die Fingerabdrücke sind an der Reihe, sie sind eine der tragenden Ermittlungssäulen in der Forensik. Norwin und Nils betrachten genau, wie der Forensiker mit feinem Aluminiumpulver die Fingerabdrücke sichtbar macht. Mit einem Pinsel streicht er über die Fingerprints an einem Glas, welches am Tatort auf dem Tisch war.

Sind diese vom Opfer oder vom Täter?

Auch diese Abdrücke werden mit einer Folie gesichert – die Folie muss gut angedrückt werden. Das ist eine sehr heikle Aufgabe, man muss sich vorstellen, jeder saubere Abdruck kann nachher verglichen werden. Wird dieser einmal zu stark verwischt, dann ist die Spur für immer verloren. Die Spuren, die am Tatort gesichert werden, hat man für die Beweisführung. Danach hat man keine Chance mehr, noch irgendwelche Abdrücke nehmen zu können. Es ist besser, zu viele zu sichern als zu wenige. Das ist ein Riesenaufwand, als Forensiker sitzt man stundenlang an dieser Arbeit, sogar Tage.

Moon und Light helfen, die Gegenstände für das Labor zur Untersuchung einzupacken. Es ist nicht erkennbar, ob sich auf dem Messer eine Spur befindet. Auf der Weinflasche klebt Blut und Haare, dies ist mit bloßem Auge erkennbar. Moon vermutet, dass dies etwas mit der Kopfwunde des Opfers zu tun haben könnte.

Nach über zwölf Stunden konnten die wichtigsten Spuren gesichert werden. Die Tage der Tatortermittler sind lang und streng. Es gibt Tatortbilder, die lassen einen Ermittler nicht mehr los. Die müssen gedanklich weit hinten im Kopf abgelegt werden. Wenn ein Ermittler diese Bilder „gedanklich“ jeden Tag hervorholt, dann ist er für diese Arbeit nicht geeignet.

Nils sagt zu Norwin: „Haben diese Mordfälle dich als Menschen verändert?“

Er überlegt lange: „Ich denke, mich haben sie abgestumpft, auch gefühlsmäßig.“

Es weiß nicht, wie sein Umfeld, seine Freunde darüber denken. Die Bilder an einem Tatort können belastend wirken.

Die Kriminalisten konzentrieren sich nochmals auf die Beweismittel, ob sie wirklich alles erfassen konnten. Diese Frau ist vermutlich erschossen worden, was fehlt, ist die Tatwaffe. Neugierig sind sie auf die Auswertung von Beweismittel 4, dem Smartphone. Können die Forensiker die Handy-Daten noch abrufen, von außen sieht es beschädigt aus. Die Mordermittler dürfen jetzt die weißen Schutzanzüge ausziehen. Moon und Light sind für den übernächsten Morgen früh aufgeboten worden, um sich im Rechtsmedizinischen Institut einzufinden und bei der Obduktion dabei zu sein, wenn die Leiche untersucht wird.

Auch im Rechtsmedizinischen Institut müssen sie Schutzkleider anziehen. Dann folgt der Morgenrapport, ein Forensiker informiert: „Im Scheitelbereich rechts sind die Haare mit Blut verkrustet, was darunter ist, kann im Moment nicht gesagt werden. Besteht hier ein Zusammenhang mit dem Messer oder war es stumpfe Gewalt mit einer der Flaschen? Die Schusswunde und Suizid sind ein Thema, da müssen wir den endgültigen Beweis abwarten. Es wurde keine Waffe vor Ort gefunden. Wir haben festgestellt, dass das Opfer 11 bis 14 Stunden vor unserem Eintreffen am Tatort gestorben ist.“

Die Leiche wurde inzwischen gesäubert und kommt in das dreidimensionale Röntgengerät. Dieses Gerät ermöglicht den Blick ins Innere und liefert Informationen zur Todesursache. Das Opfer wird nun Zentimeter um Zentimeter in Tranchen gescannt. Das 3D-Gerät hilft den Medizinern, die Daten am Computer 1:1 zu rekonstruieren, das ist Hightech in der Forensik. Es dauert, bis das Einscannen abgeschlossen ist.

Die beiden Kriminalisten, die Rechtsmedizinerin Linda Medi und ein Kollege gehen in den Kühlraum und öffnen ein Kühlfach, in welchem ein Toter im Leichensack eingepackt liegt. Linda schaut kurz die Etiketten an mit der Beschriftung, Datum und Name an, denn später folgt eine klassische Obduktion. Norwin fragt die Gerichtsmedizinerin: „Macht dir dieser Gestank nichts aus?“

„Angenehm ist es sicher nicht, es ist ein Teil unserer Arbeit, man gewöhnt sich daran.“

„Ist das nicht zu eintönig?“

„Nein, wir beschäftigen uns nicht nur mit Toten.“

Hinter der nächsten Türe erfahren sie, wie wahr diese Aussage ist. Im Nebenraum wird ein Leichnam von Assistenten der Gerichtsmedizin schön hergerichtet und aufgebahrt. Die Angehörigen haben von außen Zugang zu diesem Abschiedsraum. Für sie ist der tatsächliche Tod meistens eine schreckliche Angelegenheit. Obwohl der Tod nicht immer überraschend und plötzlich eintritt, befinden sich viele Angehörige bei der Besichtigung in einem Schockzustand. Die Gerichtsmediziner zeigen viel Empathie. Sie erleben die ganze Bandbreite der menschlichen Emotionen. Angehörige, die ihre Kinder identifizieren müssen, Geschwister, die sich schon jahrelang nicht mehr gesehen haben, unter denen es vor langer Zeit Streit gab (das wird dann eher nüchtern, kühl, erledigt). Die Gemütsbewegungen der Zurückgebliebenen gehen ab und zu auch einem erfahrenen Gerichtsmediziner unter die Haut. Manchmal ist so eine Situation sehr taff. Die Gerichtsmedizinerin sagt ganz cool: „Es ist die Vielseitigkeit, die mich begeistert.“

Kriminaltechnischer Dienst

Das Spurensicherungsteam ist in diesen Mordfall ganz vertieft. Auch im Labor müssen die Kommissare Moon und Light wegen der Hygiene den Schutzanzug, Mundschutz und Gummihandschuhe anziehen. Die zu untersuchenden Spuren dürfen auf keinen Fall kontaminiert werden. Das Messer vom Tatort wird untersucht. Auf den ersten Blick haben die Ermittler keine Spuren gesehen, aber das heißt noch nichts! Es braucht nur ein paar Zellen oder Hautschuppen, die genügen für ein DNA-Profil. Beim Messer ist nicht erkennbar, ob damit zugestochen wurde. Man sieht kein Blut. Es gibt kleine dunkle Spuren an der Messerspitze.

Moon ist voll dabei: „Wir müssen Klarheit haben, wer das Messer in der Hand hatte.“ Der Forensiker verkneift sich ein Lächeln. Er macht den Test mit destilliertem Wasser. Ist es Blut, reagiert der Teststreifen schnell. Es ist Blut. Nach jedem Test müssen neue Gummihandschuhe angezogen werden. Damit sich das Blut für die DNA-Probe gut vom Messer löst, wird die Spitze mit einem Wattestäbchen und destilliertem Wasser betupft. Der Forensiker hofft, dass die Auswertung sie weiterbringt.

Ein wichtiges Beweisstück ist das Handy. Hier ist die Chance groß, eine gute DNA zu erhalten. Es werden Abstriche am Home Button gemacht.

Die Weinflasche vom Tisch und ein Glas könnten gute Beweismittel sein. Es ist anzunehmen, dass daraus nicht nur getrunken wurde. An der Flasche sind Blut und Haare sichtbar. Das Opfer hat eine Kopfwunde. Der Verdacht liegt nahe, dass die Tote mit der Flasche geschlagen wurde. Ob der Schlag tödlich war und wie es passierte, das wird jetzt weiter geklärt.

Das Labor verfügt über ein modernes Gerät für ein spezielles Verfahren, mit dem Fingerabdrücke sichtbar werden. Die Beweismittel Weinflasche, Messer und Glas werden in diese Maschine gelegt. Der Forensiker sagt zu Moon: „Mit diesem Gerät wird Sekundenkleberleim eingespritzt, der verdampft wird. Das Geniale daran ist, dass die Leimpartikel in der Luft an den vielen Fingerabdrücken haften bleiben.“

Norwin meint: „Bin gespannt, was da zum Vorschein kommt.“

Nach einer Stunde haben sich die Partikel abgesetzt und sie können das Ergebnis betrachten. Die Kommissare Moon und Light staunen. Irritiert fragt Moon: „Die Weinflasche sieht total verstaubt aus!“ „Das sind alles Fingerabdrücke, die mit dieser modernen Technik sichtbar gemacht werden. Das bedeutet für uns viel Arbeit“, gibt ihm der Techniker zur Antwort.

Nebenan im Fotolabor werden die guten Abdrücke fotografiert, erklärt der Forensiker. Der „genetische Fingerabdruck“ erfordert von den Kriminaltechnikern viel Gespür. Für die Ermittlung sollte ein Fingerabdruck so groß wie möglich sein. Das ist eine Wissenschaft für sich. Die Kommissare fragen sich, ob sie das in diesem Mordfall weiterbringt? Von den vielen Fingerprints werden für den DNA-Abgleich Vergleichsabdrücke erstellt, um so zu erkennen, welche vom Opfer sind und welche anderen Personen zugeteilt werden können. Das ist reine Routinearbeit bei einem Mordfall. Die vorliegenden Abdrücke werden durch die Fingerabdruck-Datenbank laufen gelassen. Es dauert recht lange, bis die Meldung kommt: kein Treffer. Nils versucht es mit Humor: „Das wäre doch super, wenn wie in den TV-Krimis nach ein paar Sekunden ein Treffer vorliegen würde.“

In der realen Mordermittlung passiert das praktisch nie.

Linda bleibt im Institut der Rechtsmedizin, die beiden Ermittler verabschieden sich und fahren retour in ihr Polizeirevier. Dort besprechen und analysieren sie den aktuellen Stand in diesem Mordfall.

„Kling“, tönt es auf dem PC, Moon erhält eine E-Mail mit einer wichtigen Information aus dem DNA-Labor. Es gibt Übereinstimmungen mit einer Person A und Person B und dem Opfer. Diese Nachricht muss er zweimal lesen. Rechtsmedizinerin Linda Medi hat am Anfang der Mordermittlung gesagt, die Spuren könnten auf einen Seitensprung hindeuten. Ob ihre Vorhersage zutrifft, müssen die Ermittler herausfinden.

Norwin studiert die Handlung und den möglichen Ablauf. Er versucht, einen „roten Faden“ zu finden, was irgendwie nicht gelingen will.

Was war für die Frau tödlich?

War es der Schlag auf den Kopf oder die Schussverletzung?

Die Blutspur auf dem Messer könnte dahin führen, dass sich das Opfer wehren wollte und deshalb den Täter verletzte, somit müsste Blut an der Messerspitze und vielleicht auch am Fingerabdruck erkennbar sein.

Der Täter könnte Person A sein. Wer ist er/sie, was wissen wir darüber?

Dann eine weitere E-Mail vom Forensiker: Wieder kein Treffer in der DNA-Datenbank! Die Täter sind meistens im unmittelbaren Umfeld der Opfer zu finden. Ist B oder A der Mörder? Ist einer der beiden der Freund vom Opfer?

Hat der Unbekannte sie in flagranti erwischt und getötet?

Hat es einen Streit gegeben, der eskalierte, und der Täter ist geflohen – aber wohin? So ein Tötungsdelikt bedeutet, einen Berg von Fragen abzuarbeiten, und dazu braucht es viel Zeit.

Moon und Light erstellen eine Zusammenfassung der vorliegenden Beweismittel.

Beweismittel mit DNA-SpurenBeweisCorine L. OpferPersonAPersonB
SmartphoneNr. 4X
BlutspurSchuhabdruckBoden, TeppichNr. 5XX
WeinglasNr. 6XX
WeinflascheNr. 7XXX
BlutspurenBadezimmerNr. 8X
ZigarettenstummelNr. 9XX
Blutspur an der WandNr. 10
Patronenhülse vom Boden (Laboratory Imaging)Nr. 11
SpermaspurenNr. 13X
3 Spermaspurenim SchlafzimmerNr. 14X
Blut am KüchenmesserNr. 15XX
Projektil 9 mmLuger (BallScan)Gefunden in derBadewanneNr. 17X
Pistole SIG P220 Kaliber 9 mmGefunden im Gebüsch vor dem HausNr. 18X
Schmauchspuren am TürrahmenNr. 19
CT dreidimensionales Röntgengerät-X

„Wir fahren morgen nochmals ins Institut der Rechtsmedizin, dort erhalten wir weitere Hinweise“, sagt Norwin. Ein paar Minuten später meldet sich die Rechtsmedizinerin Linda Medi: „Morgen Nachmittag wird das Opfer obduziert.“

„Wir sind dann im Institut und treffen uns dort. Danke für die Info.“

„Nils, du bist morgen bei der Leichenschau mit dabei. Wir fahren zusammen.“

Institut Rechtsmedizin Radiologie

Schon früh am Morgen fahren Kommissar Norwin Moon und Nils Light in die Rechtsmedizin. Ein Rechtsmediziner betrachtet die Ermittlungen aus einer ganz anderen Perspektive und erklärt: „Auf diesem Schichtröntgenbildquerschnitt dieser 3D-Röntgenaufnahmen ist auf der linken Seite die Kopfwunde gut erkennbar und man sieht auch einen Riss in der Schädeldecke.“

Norwin fragt: „Ist diese Verletzung durch einen Sturz oder durch einen Gegenstand wie die Weinflasche entstanden? Kann man an so einem Schlag sterben?“

„Diese Frage können wir noch nicht beantworten.“

„Im Brustbereich ist es wegen des weichen Gewebes schwieriger. Spuren des Schusses auf dem Bildschirm zu sehen, ist nicht einfach. Auf dem Bildschirm seht Ihr viel Grau, das ist Flüssigkeit, könnte Blut sein vom Herzen her. Es ist auffallend, dass beim Einschussloch wenig Blut war. Das wäre die Erklärung, wohin das ganze Blut geflossen ist. Der Blutverlust nach innen ist sicher ein Thema. Wir werden zur Erstellung von DNA-Profilen histologische Untersuchungen der Gewebeschnittteile und toxikologische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten oder Organen durchführen lassen.“

Woran ist das Opfer gestorben?

War es der Schlag auf den Kopf oder der große Blutverlust vom Schuss? Diese Frage ist noch nicht beantwortet.

Forensische Medizin – Klinische Obduktion/Autopsie

Die äußere Besichtigung der Leiche wurde am Tatort in der Wohnung der Toten durchgeführt. Jetzt erfolgt die innere Leichenschau, die zur Feststellung der Todesursache und zur Rekonstruktion des Sterbevorgangs durchgeführt wird. Obduktionen werden von Pathologinnen/Pathologen und Rechtsmedizinerinnen/Rechtsmediziner durchgeführt.

Die Kommissare sind für 13:00 Uhr mit Linda Medi verabredet, um bei der Obduktion der toten Frau anwesend zu sein. Sie fahren mit dem Lift in die unteren Stockwerke, wo die Leichen gelagert werden und die rechtsmedizinischen Untersuchungen (Sektionen) stattfinden. Zwei Assistenten, die Rechtsmedizinerin und die Kommissare Moon und Light sind anwesend. Die Toten werden immer nach demselben Schema geöffnet. Je nach Bundesland schneiden Gerichtsmediziner die Männer Y-förmig auf und die Frauen U-förmig. Wegen des Totenhemdes werden unterschiedliche Schnitte gemacht. Angehörige können so Abschied nehmen, ohne die Schnitte zu sehen. Wenn der Bestatter den Rechtsmediziner anruft und ihn darum bittet, dann werden diese Schnitte so gemacht. Die Ausnahme ist in Berlin, dort werden Leichen fast nicht mehr aufgebahrt.

Die Organe werden eines nach dem anderen entnommen. Je nach Leichnam ist dies oftmals eine berufliche Herausforderung. Leichen, die lange Zeit irgendwo gelegen haben, sind am ekligsten. Im Sommer gibt es viele Fäulnisleichen, wenn die Maden in der Leiche rumkrabbeln, die Fliegen herumschwirren, dann spüren das die Medizinerin mit allen Sinnen. Es stinkt unangenehm. Diesen Gestank nehmen Norwin und Nils anschließend mit nach Hause. Dieser bleibt in den Haaren und in der Wäsche so zu sagen als Andenken an diese Sektion hängen.

Für die Medizinerin ist das heute einfach eine Leiche. Sie untersucht die Organe mit allen Flüssigkeiten akribisch. Es riecht gegoren, die Hirngefäße sind sehr fein. Jedes Detail wird festgehalten. Es begeistert sie, dass man sieht, was mit einem Körper passieren kann und was die physikalischen Kräfte wie Wasser und Feuer, mit einem Körper machen können. Bei Unfällen oder Verbrechen kann das schnell gehen. Wie dünn ein Schädelknochen ist, wie fragil der Brustkorb, das ist einfach spannend. Linda Medi erkennt sehr schnell, woran eine Person gestorben ist. Sie betrachtet die Augenbindehäute. Sind dort punktförmige Einblutungen, kann das ein Hinweis auf Ersticken sein. Wenn sie keine Totenflecken sieht, dann weiß sie, dass das Opfer wahrscheinlich verblutet ist.

Es ist mehr, als nur das Herz des Toten in der Hand zu halten. Sie denkt dabei an die Angehörigen und daran, dass sie denen in die Augen schauen und sagen kann: „Die Verstorbene musste nicht leiden.“

Es kommen dann Fragen wie: „Hatte sie Schmerzen?“

„Nein, es ging ganz schnell, sie war bewusstlos, hat gar nichts mehr mitgekriegt.“

Das hilft den Menschen, es bedeutet der Gerichtsmedizinerin auch viel, dass sie jemanden trösten konnte. Wie kostbar das Leben ist, zeigt der Tod dieser Frau, Tag für Tag erlebt sie das.

In diesem Moment ist Linda glücklich. Es ist die Erfahrung, einfach nur am Leben zu sein, in diesem Moment hier zu sein. Das ist unglaublich.

Für die Angehörigen ist es hart. Sie leben in der Realität und müssen damit umgehen. Es ist schmerzhaft, mitzuerleben, wenn ein Familienmitglied verstorben ist. Schlimm wird es dann, wenn man auf ein Foto blickt und den liebsten Menschen sieht. Dann wird die Erkenntnis vermittelt, wie fragil das Leben ist. Sind wir tot, dann sind wir weg. Fotos sind alles, was von uns bleibt. Wie kann außer mit Fotos der Beweis erbracht werden, dass wir existierten? In diesem Moment ist vielen Menschen ihre Sterblichkeit bewusst. Natürlich hoffen sie alle, noch lange leben zu können. Das Leben geht weiter.

„Gibt es Fälle, bei welchen ein Rechtsmediziner an seine Grenzen und Vorstellungskraft kommt?“, will Nils unbedingt von Linda wissen!

„Ja, die gibt es. Ein Kollege der Rechtmedizin hat mir erzählt, wie Eltern ihr Kind jahrelang in einem dunklen Zimmer gefangen gehalten haben, ohne Essen, ohne Spielzeug. Die Knochen des Mädchens hatten kein Wachstum und es war total unterernährt. Er erzählte, wie er bei der Obduktion Mörtel in ihrem Magen gefunden hat. Sie hatte das vor lauter Hunger aus der Wand gekratzt.“

Nils wird langsam blass im Gesicht.

„Er erzählte auch vom Fall eines sechsjährigen Jungen. Der wurde von Hunden gejagt, niemand konnte ihm helfen. Die Hunde wurden eingeschläfert. Der Rechtsmediziner musste die beiden obduzieren, ob diese durch Kokain oder Anabolika scharf gemacht wurden. Aus dem Magen eines der Hunde hatte er das komplette Gesicht des kleinen Kindes geholt. Die Hunde waren für die Jagd trainiert. Sie hatten eine extrem starke Muskulatur.“

„Konnte der Mediziner noch weiter obduzieren?“

„Wenn er das nicht könnte, würde das seine Professionalität einschränken, das betrifft auch meine Arbeit. Wir können es uns nicht leisten, betroffen zu sein.“

Ganz benommen von dieser Erkenntnis und den Informationen, verlassen Norwin und Nils diesen Ort und verabschieden sich von Linda und den Assistenten. Morgen sind sie mit dem Waffenspezialist verabredet.

Forensische Ballistik

Die Kriminaltechniker haben in der Nähe des Tatortes die Wiese abgesucht und die mutmaßliche Tatwaffe gefunden. Die Waffe wurde eingepackt und an die Kriminaltechnik zur Untersuchung gegeben. Sie werden vom Kriminaltechniker empfangen. Beide müssen Mundschutz und Gummihandschuhe anziehen. Es ist höchste Vorsicht geboten, die Waffe könnte noch geladen sein. Der Forensiker packt die Waffe vorsichtig aus. Moon hat mit ihm bei der Tatortuntersuchung in der Wohnung die Hülse gefunden. Das Projektil lag in der Badewanne und sie konnten Schmauchspuren sichern. An seinem Arbeitsplatz im Labor erklärt der Experte: „Als erste Handlung werden mögliche Spuren gesichert. Am geriffelten Griff sind Fingerabdrücke kaum zu finden, aber vielleicht eine DNA vom Täter. Die Pistole ist eine SIG P220.“

Dann gehen sie zu dritt nach unten in den Schiesskeller. Dort wird beurteilt, ob die Waffe geladen ist oder nicht bzw. ob noch eine Kugel im Lauf ist. Hier unten müssen alle wegen des Schmauchs beim Schießen einen Arbeitskittel anziehen, Kopfhörer und Brille aufsetzen. Der Waffenexperte erklärt sein Vorgehen: „Ich nehme jetzt das Magazin heraus. Seht Ihr, es sind noch zwei Patronen darin, die Waffe war mit einer weiteren Patrone geladen. Wie leicht hätte sich auf dem Transport sein Schuss lösen können. Das war gefährlich.“

„Und wie!“, bestätigt Norwin.

„Die Waffe werde ich jetzt beschießen.“

Nils: „Was heißt das genau?“

„Ich werde einen kontrollierten Schuss im Waffenkanal abgeben, damit wir ein Projektil und eine Hülse von dieser Pistole haben.“ Der Schuss wird in einer extra hergestellten Schusskanal-Holzbox abgefeuert. Das Projektil wird in diesem Schusskanal festsitzen, dann wird es für den Vergleich herausgenommen. Dann erzählt er gleich von einem Vorfall: „Vor kurzem hat ein Polizist durch unvorsichtiges Hantieren mit der Waffe einen Schuss ausgelöst. Bei einer Handfeuerwaffe muss zuerst das Magazin entfernt und anschließend ein Entladen durchgeführt werden. Es könnte sich noch eine Patrone im Patronenlager befinden. Bei einer Waffentragebewilligung wird das gelernt. Aus Versehen drückte der Polizist ab und ein Schuss löste sich. Er war zum Glück alleine in der Kabine. Er ist unverletzt, musss sich aber mit Verdacht auf ein Gehörproblem ärztlich untersuchen lassen.

Der Waffenexperte ruft: „Achtung Schuss.“

Der Schusskanal besteht aus einzelnen Kammern. Dazwischen ist ein Blatt Papier, damit man erkennt, wie weit das Projektil durchgedrungen ist und es so schnell finden kann. Der Schusstest ist ein sehr wichtiges Beweismittel. Jede Waffe hinterlässt unverkennbare Spuren an der Hülse und dem Projektil. Und sie hat ihr eigenes Individualmerkmal, das kommt vom Zündstift her, dann vom Lauf. Es ist somit ein ‚Fingerabdruck‘ der Pistole. Nach dem Schusstest folgt ein sehr vorsichtiges Entladen der Waffe. Arbeitskittel, Kopfhörer und Brille können sie wieder ausziehen, jetzt geht es wieder ins Labor nach oben.

Der Forensiker untersucht dort die Schmauchspur. An der Hand wurde vom Opfer eine Probe genommen. Auf diese Probe wird eine Chemikalie gesprayt, die nicht reagieren sollte. Es passiert nichts, keine chemische Reaktion. Das beweist, dass die tote Frau nicht geschossen hat. Die Probe von der Badezimmertüre zeigt eine farbliche Reaktion auf den Schmauch. Am Türblatt hat sich Schmauch festgesetzt, man sieht dies als kleine Punkte. Daraus kann abgeleitet werden, dass der Schuss bei der Türe im Bad abgefeuert wurde.

Es muss noch abgeklärt werden, ob wirklich mit dieser Pistole geschossen wurde. Hülse und Projektil werden mit dem BallScan (Laboratory Imaging) vergrößert und die Individualmerkmale damit verglichen. Der Techniker zeigt den beiden die Vergrößerung: „Seht Ihr hier die verschiedenen Linien? Auf dem linken Bildschirm seht Ihr die Hülse vom Tatort und auf dem rechten die vom Schiesskeller.“ Die Bilder werden richtig positioniert, dann erkennen sie, dass beide gleich sind und von derselben Waffe abgeschossen worden sind. Es wird nach weiteren Abstimmungsmerkmalen gesucht. Für die Beweisführung vor Gericht ist es von Vorteil, wenn es mehrere gibt.

Moon kommt zu folgender Schlussfolgerung: „Das Opfer hat die Waffe nicht selber abgefeuert, es hat an den Händen keine Schmauchspuren. Der Mörder hat in der Umgebung der Türe den Schuss abgegeben, dort gibt es Schmauchspuren. Weiter steht fest, dass die Hülsen dieser Waffe übereinstimmend und von dieser abgefeuert worden sind.“

„Ja, das ist so. Ich werde das in meinem Bericht festhalten und Ihnen diesen zusenden“, bestätigt der Waffenexperte. Norwin und Nils bedanken sich: „Wir müssen jetzt zum Physiker von der Rechtsmedizin. Wo finden wir sein Labor?“

„Einen Stock höher, dort ist es angeschrieben.“

Physiker Rechtsmedizin

Die Weinflasche vom Tatort ist noch ein wichtiger Teil. Reichte ein Schlag für tödliche Verletzungen? Sie begrüßen den Physiker der Rechtsmedizin. Auch bei diesem Test werden Kittel, Schutzbrille und Handschuhe angezogen. Er geht der Frage nach, welche Schlagkraft mit so einer Flasche erreicht werden kann.

Norwin hat das so noch nie gesehen: „Für den Test habe ich einen kopfähnlichen Gegenstand hergestellt, auf welchen die Flasche geschlagen wird.“

„Wie machen Sie das?“

„Auf den Kopf trage ich eine dünne Schicht Plasticine auf, die das dünne Gewebe am Schädel simuliert.“

Nils kann das fast nicht glauben: „Das funktioniert so?“

„Jawohl. Der (Kopf-) Gegenstand hat physikalisch dieselbe Widerstandskraft wie ein echter Kopf. Wir gehen davon aus, dass die Flasche viel robuster ist, als man glaubt. In TV-Filmen sind die Flaschen aus Zucker, da ist man gewohnt, dass diese einfach und leicht in Brüche gehen. In der Praxis ist dies nicht der Fall.“

Die Ermittler stehen sehr nahe am Testgerät und sind gespannt, was da passiert. Der Rechtsmediziner lässt eine Flasche auf den nachgebildeten Kopf sausen. Fast wie bei einer Schiffstaufe, nur bei diesem Test bleibt die Flasche ganz. Eine Verletzung am Kopf wäre wahrscheinlich und vermutlich ein Schädelbruch. Der Physiker hat die Bilder vom CT gesehen und sagt: „Es wurde ein Bruch am Kopf wurde festgestellt und auch, dass innerhalb des Schädels Blutungen aufgetreten sind. Es ist anzunehmen, dass der Schlag mit der Flasche auf den Kopf nicht zum Tod geführt hat.“

Moon resümiert: „Somit können wir davon ausgehen, dass die Verletzung am Herzen durch den Schuss als Todesursache sehr wahrscheinlich ist. Die Kugel ist durch den Körper hindurch und hinten rausgetreten. Die endgültige Antwort wird uns die Rechtsmedizin geben.“

Im Polizeirevier besprechen die Ermittler den Mordfall. In diesem Verbrechen werden wichtige Mosaiksteine zusammengefügt, damit der Tatvorgang geklärt werden kann. Die Ermittler haben die Beweise, dass die Pistole die Tatwaffe ist. Auch die Schmauchspuren wurden dieser Waffe zugeordnet. Was noch fehlt, sind die Namen der DNA-Spuren der Vergleichsproben.

Norwin sagt zu Nils: „Wir müssen der Spur nachgehen, wie die Fingerabdrücke von Person B auf die Weinflasche am Boden kommen? Wurde die Frau tatsächlich kaltblütig erschossen? Ist sie auf den Mörder losgegangen und ein Schuss hat sich in einer Kurzschlusshandlung gelöst?“

Moon ruft den Techniker an, welcher die Tatortszenerie erstellt hat: „Ja, ja, gut, das würde passen, dann bis morgen.“

Vermessungs-Ingenieur Rechtsmedizin

Moon und Light sind im Technikerraum und hoffen, dass die Rechtsmedizin ihnen weiterhelfen kann. Die Tatortermittlung wurde eingescannt, das Computermodell ist anatomisch bewegbar.

„Wir arbeiten hier mit der modernsten Technik“, erklärt der Ingenieur. „Das heißt?“, fordert Moon den Mann heraus. „Die dargestellten Personen haben genau die Proportionen der toten Frau. Diese Daten wurden vom CT und vom äußeren Scan erfasst. Jedes Detail ist ersichtlich, die Verletzungen, die Oberfläche der Haut und ihr Skelett.“

„Somit sind die Verstorbenen alle etwa gleich?“

„Nein, auf keinen Fall. Bei jedem Toten werden die Daten individuell angepasst, dadurch lässt sich der Schussverlauf im Bild feststellen, die Ein- und Ausschusslöcher sind beim Opfer gut sichtbar. Erinnern Sie sich, bereits am Tatort wurde virtuell das Gleiche gemacht. Das Einschussloch im Duschvorhang und das am Schwamm beim Badwannenrand müssen stimmen, wenn die roten Linien in der virtuellen Nachbildung erstellt werden.“

Norwin ist beeindruckt und sagt anerkennend: „Für den Staatsanwalt sind solche Nachbildungen des Tatvorganges bei Mord von großer Bedeutung.“

Der Radiotechnologe beschreibt die Zukunft: „Wir entwickeln moderne und digitale Technologien, die auf der Jagd nach Killern eingesetzt werden. Anhand der DNA können wir Haut-, Augen- und Haarfarbe, Herkunft und Alter bestimmen. Diese Technik darf noch nicht offiziell eingesetzt werden. Das wird im Parlament mit einer entsprechenden Gesetzesgrundlage verabschiedet. Auf jeden Fall können wir mit dieser Methode ungeklärte Mordfälle lösen.“

„Was kann man sonst noch damit machen?“, fragt Moon interessiert.

„Der neue Fingerabdruck ist die Stimme eines Mörders.“

„Wirklich! Das ist den Mördern sicher nicht bekannt!“

„Wir können den virtuellen Tatort danach zugänglicher machen als den echten. Wir arbeiten mit Laser statt mit dem Maßband. Roboter kommen anstelle von Rechtsmedizinern zum Einsatz. Mit unserer neuen Technologie entlarven wir fast jeden Mörder. Die haben keine Chance mehr, uns zu entkommen. Das zeigt sich in der Statistik in der sehr hohen Aufklärungsquote (über 90 Prozent).“

Rundgang in der Radiologietechnik

„Bevor wir die Ergebnisse des Mordfalles anschauen, zeigen wir Euch unsere Hightech-Anlage.“

Sie gehen in einen Raum im Keller. Dort hängt an der Decke ein Roboterarm. Direkt darunter stehen ein Computertomograph und zusätzlich ein Scanner, welcher mit mehreren Kameras bestückt ist. Mit diesem Gerät können die Mediziner eine Autopsie ohne einen Schnitt vornehmen. Der technische Fortschritt ist so weit, dass damit eine Leiche obduziert wird, ohne sie zu beschädigen. Es dauert ein paar Sekunden, dann liefert das Gerät ein dreidimensionales Abbild der Leiche. Die scharfen Aufnahmen geben Aufschluss zu der Todesursache. Bei Verbrechen liefert das Gerät auch den Tathergang und die Waffe.

„Sehr beeindruckend, jetzt müssen einige Mörder zittern, denn die wissen nicht, was die heutige Technik in der Mordermittlung leisten kann! Das betrifft auch alle alten Mordfälle, da laufen noch viele Mörder frei herum“, bestätigt Moon und reibt sich genüsslich die Hände.

Der Mediziner: „Die Spezialkameras bilden nicht nur die Oberfläche ab, wie wir das von Fotoapparaten kennen. Mit diesem Gerät gehen wir tief unter die Haut.“

„Wie weit geht das?“

„Mit der richtigen Kameraeinstellung werden Verletzungen unter der Haut sichtbar, die man von außen nicht erkennt. Auch Spuren von fremden Körperflüssigkeiten am Körper werden sichtbar, das ist bei Sexualverbrechen wichtig.“

Moon macht eine Anmerkung: „Das ist wirklich wichtig, weil diese Verbrechen enorm gestiegen sind. Die Zahl der polizeilich erfassten Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung und sexuellem Übergriff mit besonders schweren Fällen, einschließlich Todesfolge, ist gestiegen. Von den Sexualstraftaten werden leider nur 5 % bis 8 % angezeigt. Im Durchschnitt jede dritte Frau wird Opfer einer Gewalttat, einer Vergewaltigung oder eines Angriffs. Deshalb finde ich diese Technik sehr gut.“

Virgin Reality – digitale Forensik

Voller Stolz erklärt der Ingenieur den beiden Kommissaren seine neuste Technik in der Mordermittlung:

„Sie erleben jetzt einen Blick in die Zukunft, mit Virgin Reality. Mit der 3D-Brille gehen wir zurück an den Tatort.“

Moon wird eine Brille in der Größe einer Skibrille aufgesetzt. Er kann den Tatort abrufen und hat das Gefühl, als wäre er mitten im Tatort. Das ist eine unglaubliche Dimension in der Tatortermittlung. Virtuell lassen sich die verschiedenen Tatortmöglichkeiten abrufen und einstellen. Das ist ein ausgezeichnetes Hilfsmitte für die Ermittler, den Staatsanwalt, die Richter und auch die Befrager der Täterschaft.

Mit Virgin Reality kommt man virtuell nochmals in den Tatort hinein, die Erinnerungen werden verstärkt und das hilft dem Gedächtnis auf die Sprünge. Norwin zieht die Brille ab, reicht sie Nils: „Genial, das ist Zukunft in der Mordermittlung.“

Der Techniker meint: „Mit diesem Gerät werden die kleinsten Verletzungen an den Knochen abgebildet. Bei der Schussabgabe können wir die Richtung, den Winkel, mit dem das Projektil abgefeuert wurde, bestimmen, was im vorliegenden Mordfall wichtig ist.“

Wir sind jetzt in der digitalen Forensik.

Moon und Light besprechen mit dem Techniker, was noch fehlt. „Wir brauchen die beiden Namen von Person A und B.“ Das Smartphone vom Tatort hat dem Opfer gehört. Die Forensiker durften erst auf diese Daten zugreifen, nachdem der Staatsanwalt den offiziellen Auftrag dazu erteilte. Bei Tötungsdelikten oder Kapitalverbrechen ist dies enorm wichtig. Der Digital-Forensiker knackt die Sperrung vom Handy. Wie er das macht, bleibt sein Geheimnis. Dank einer speziellen Software kann er jedes kleine Detail herauslesen.

Auf dem Bildschirm werden Anrufnummern, Chats, hunderte von Bildern sichtbar. Eine gigantische Datenflut steht den Kommissaren zur Verfügung. Es ist verrückt, was da alles nachträglich erkennbar gemacht werden kann. Ein Handy ist effektiv ein digitales Tagebuch aus dem Privatleben eines Menschen. Dank dieses Tagebuchs haben die Ermittler zwei Namen samt Telefonnummern herausgefunden. Der eine verdächtige Mann A heißt Aabid P., der zweite Mann B Chris W. Diese beiden Personen gelten ab sofort als verdächtig. Von den beiden Verdächtigen lassen die Ermittler Schuhe abholen. Sie erstellen einen Abdruck und wollen wissen, ob einer auf die blutige Schuhspur vom Tatort passt.

Mit der DNA finden die Forensiker Blut auf dem Messer. Bei einem der Verdächtigen gibt es Spuren am Hals des Opfers und DNA auf der Tatwaffe. Alle Beweismittel und DNA-Spuren haben den mutmaßlichen Täter überführt. Trotz modernster Hightech-Geräte auf der Jagd nach Mördern müssen Fingerabdrücke und DNA-Proben von Ermittlern weiterhin am Tatort gesichert werden. Die werden dann im Bereich der Forensischen Genetik untersucht.

Moon und Light lassen Aabid P. (Mann A) zur Befragung auf das Polizeirevier bringen. „Wir haben erdrückende Beweis, dass Sie die Tote getötet haben. Was sagen Sie dazu?“

„Ich war das nicht“, versucht er, einzuwenden, aber es klingt nicht überzeugend. „Wir zeigen Ihnen jetzt Beweismittel, welche gegen Sie vorliegen.“ Sie zeigen ihm die Auswertung der verschiedenen DNA-Spuren. Moon bringt den Verdächtigen so weit, dass er die Tat gesteht.

„Es ist besser, Sie kooperieren mit uns.“

Light holt Kaffee, damit Aabid P. in entspannter Atmosphäre reden kann.

„Es ist zum Streit gekommen, ich konnte es nicht ertragen, dass meine ehemalige Freundin mit mir Schluss gemacht hat. Als ich bei ihr war, musste sie kurz auf die Toilette und in dieser Zeit habe ich ihr Handy angeschaut. Dort habe ich Fotos von ihr mit einem anderen Mann gesehen, da bin ich durchgedreht.“

„Was genau ist dann passiert?“

„Es gab ein Gerangel. In blinder Wut habe ich sie am Hals gepackt, gewürgt und mit dem Kopf an die Türrahmenkante geschlagen.“

„Weiter.“

„Im Kampf habe ich ihr die Weinflasche auf den Kopf geschlagen.“

„Da fehlt noch was!“

„Ich bin wütend in die Tiefgarage zu meinem Auto gerannt. Im Handschuhfach hatte ich eine Pistole. Bin dann in voller Wut zurück in die Wohnung gegangen. Sie stand blutend im Badezimmer. Von der Badezimmertüre aus habe ich auf sie geschossen und habe dann fluchtartig die Wohnung verlassen.“

Er erzählt das so, als wäre das ein ganz normale Sache. Moon und Light erlebten die andere Seite, wie dank des Einsatzes der Kriminaltechniker am Tatort Beweise sichergestellt werden konnten, die zur Aufklärung dieses Mordfalles führten. Nur dank dieser Beweiskette mit den vielen Forensikern im Labor konnte Aabid P. des Mordes überführt werden. Aabid P. war total verstört, weil er sich nicht vorstellen konnte, was Mordermittler alles herausfinden und wissen.

Moon hat eine Aufgabe für Light: „Kannst du Chris W. (Mann B) zur Befragung aufbieten und abholen? Es gibt da ein paar Fragen.“ Am späteren Nachmittag können sie Chris W. befragen. Er ist total entsetzt, nachdem ihm mitgeteilt wurde, dass Corine L. verstorben ist, ermordet wurde.

Norwin beginnt direkt mit der Befragung: „Wo waren Sie in der Tatnacht?“

Weinerlich antwortet er: „Wieso fragen Sie mich das? Ich habe Sie nicht umgebracht.“

„Wir haben Ihre DNA auf der Weinflasche und auf dem Glas gefunden. Für uns sind Sie ein Verdächtiger im Mordfall Corine L.!“

Chris W. realisiert, dass er die Wahrheit sagen muss. „Corine L. und ich sind befreundet. An diesem Vorabend hatten wir Sex zusammen. Wir haben noch Wein getrunken, so gegen 23:00 Uhr bin ich nach Hause gefahren.“

„Können Sie das beweisen?“

„Ja, kann ich.“

Kommissar Moon klärt das ab und es kann einwandfrei nachgewiesen werden, dass Chris W. zur Tatzeit und in der Nacht nicht in der Wohnung war. Seine Eltern bestätigen dies auf dem Polizeirevier und die Handy-Ortung zeigt, dass er an seinem Wohnort war.

Aabid P. wird in Gewahrsam genommen und des Mordes angeklagt. Die Mordermittler erstellen ihre Protokolle und Beweismittel zuhanden der Staatsanwaltschaft.

Da es sich nicht um einen Indizienprozess handelt, sondern um eine Anklage mit erdrückenden Beweismitteln, ist die Anwesenheit (Zeugenaussage) an der Gerichtsverhandlung durch die Kommissare Norwin Moon und Nils Light nicht erforderlich.

Chronik des Verbrechens

Aabid P. hatte immer mal wieder Eifersuchtsanfälle. Die Polizei musste mehrmals ausrücken und schlichten. Dies war sicher ein Grund, weshalb das Opfer Corine L. die Beziehung aufgelöst hatte. Am Tage des Mordes gab es eine Eskalation. Der Angeklagte Aabid P. hat auf dem Handy von Corine L. Fotos eines anderen Mannes gesehen. Vor blindwütiger Eifersucht rastete er aus. Er würgte sie, schlug sie mit dem Kopf gegen den Türrahmen. Dann nahm er die Weinflasche und schlug ihr diese auf den Kopf. Anschließend holte er aus seinem Auto eine Pistole. In diesem Moment hat er beschlossen, das Opfer eiskalt zu erschießen. Er ging zurück in die Wohnung und erschoss sie. Auf leisen „Sneaker“-Sohlen lief er schnellen Schrittes die Treppen runter und wieder hinauf. Im Mehrfamilienhaus hat ihn niemand gesehen und gehört. Der Tod kam auf leisen Sohlen. Ein eiskalter skrupelloser Mörder. Eine verwerfliche Auslöschung eines Menschenlebens.

Gerichtsverhandlung (Hauptverfahren)

Um 08:45 Uhr werden die Türen zum Gerichtsgebäude geöffnet.

09:00 Uhr Verhandlungsbeginn.

Es geht um den Straftatbestand des Mordes. Aabid P., der mutmaßliche Mörder, wird mit Fußfesseln in den Gerichtssaal geführt. Er trägt Jeanshose, Kurzarmhemd und schwarze Turnschuhe.

Der Verteidiger setzt sich sofort in Szene Strafverteidiger: „Ich verlange, dass die Verhandlung verschoben wird.“

Richter: „Das Gericht stützt sich auf die Einschätzung des gewählten Gutachters.“

Strafverteidiger: „Ich bin damit nicht einverstanden.“

Richter: „Begründung?“

Strafverteidiger: „Ich begründe dies damit, dass meinem Mandanten mehrere Ärzte psychotische Störungen attestiert haben. Der Beschuldigte leidet unter einer Borderline-Persönlichkeitsstörung. Stimmung und Emotionen sind durch Impulsivität und Instabilität in zwischenmenschlichen Beziehungen charakterisiert. Der Angeklagte leidet unter massiven Ängsten vor dem Alleinsein und instabilen Beziehungen. Der vom Gericht gewählte Gutachter ist anderer Ansicht, damit bin ich als Strafverteidiger nicht einverstanden.“

Der Generalstaatsanwalt fordert, diesen Antrag anzuweisen mit der Begründung: „Am Gutachten gibt es keine Mängel. Auch mit Störungen kann man voll schuldfähig sein“, begründet er.

Der mutmaßliche Mörder wird befragt

Der Richter entscheidet, dass der Antrag des Verteidigers später behandelt wird. Der Beschuldigte Aabid P., der seine Ex-Freundin getötet hat, wird befragt.

Anwalt: „Die Tat wird nicht bestritten, doch der Tatbestand des Mordes wird zurückgewiesen.“

Richter zum Angeklagten: „Was sagen Sie dazu?“

Der Angeklagte bestreitet, dass es Mord war.

Aabid P.: „Ich habe aus Notwehr gehandelt.“

Richter: „Deshalb sind Sie zu Ihrem Auto gegangen, haben die Pistole geholt und Ihre ehemalige Freundin brutal hingerichtet!“

Die Strategie des Strafverteidigers ist klar. Im Strafgesetzbuch wird Mord wie folgt beschrieben:

„Handelt der Täter besonders skrupellos, sind namentlich sein Beweggrund, der Zweck der Tat oder die Art der Ausführung besonders verwerflich, so ist die Strafe lebenslängliche Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren. Deshalb plädiert der Verteidiger auf Notwehr.

Wegen seiner Mutter und der Tat ist er traumatisiert.

Richter: „Sie sagten, Sie selber fühlen sich von der Tat traumatisiert. Sie sagen auch, dass Sie die Tat nicht behandelt haben möchten, weil Sie sich damit nicht befassen möchten. Was sagen Sie dazu?“

„Darüber zu sprechen, fällt mir schwer. Ich kann mich auch nicht mehr richtig daran erinnern“, sagt der mutmaßliche Mörder. Er erwähnt: „Meine Mutter hat mich einmal sehr gekränkt. Dadurch ist es für mich schwierig, aus mir herauszukommen und über meine Gefühle zu reden.“

Der Täter spricht das Thema mit der Mutter immer wieder an.

Hat ihn der Verteidiger darauf getrimmt?

Richter: „Weshalb haben Sie Ihre Ex-Freundin getötet?“

Aabid P.: „Was ich getan habe, war mir nicht bewusst. Gibt es Menschen, die jemanden gerne töten?“

Jetzt will er seine Tat verniedlichen: „Manchmal passieren solche Sachen. Das kann jedem Menschen passieren.“

Richter: „In der Vernehmung haben Sie gesagt, dass Sie legitimiert seien, eine Bestrafung vorzunehmen. Sie hätten das Recht, Ihre Ex-Partnerin zu töten, weil sie untreu war! Sie wäre fremdgegangen. Wir haben Sie dazu befragt, ob Sie konkrete Beweise hätten. Damals sagten Sie Nein.“

Der Verteidiger macht auf Mitleid

Er stellt dem mutmaßlichen Killer, seinem Mandanten, die Frage: „Wie ist es Ihnen vor der Tat gegangen?“

Aabid P. antwortet: „Zwei Monate vor der Tat habe ich versucht, mir das Leben zu nehmen.“

„Womit?“

„Ich hatte in suizidaler Absicht eine Überdosis Drogen eingenommen.“

Der Richter: „Sie sagen, dass das Ganze rassistisch sei. Weshalb?“

„Weil niemand nachgeforscht hat, wie das Leben meiner Ex-Freundin war. Man hat nur meine Person ins Visier genommen, das finde ich rassistisch.“ Der Richter geht auf diese Aussage nicht ein.

Er will nicht über die Tote reden.

Aabid P., der Mordverdächtige, meint: „Ich möchte nicht über das Fremdgehen reden. Sie ist tot, nachträglich sollte man nicht böse Sachen nachsagen.“

Richter Antoine G. belehrt ihn: „Wir sind hier vor Gericht und müssen auch unangenehme Sachen ansprechen.“

„Ich habe tatsächlich vermutet, dass sie fremdgegangen ist. Das löste bei mir eine Paranoia aus.“

Der Richter sagt zum Angeklagten: „Wer ist schuld am Tod der Frau?“

Bei dieser Frage muss der Mörder überlegen: „Einfach so kann man das nicht sagen. Ich bin Opfer, sie ist Opfer. Ich bin am Leben, sie lebt nicht mehr.“

Ein taktloses Lächeln des Angeklagten: „Das ganze Leben liegt in Gottes Hand, so auch diese Tat“, äußert sich der Angeklagte. Die Richter schauen sich an, kneifen erbost die Lippen zusammen. So ein deplatziertes Lächeln und diese Aussage mitten in einer folgenschweren Verhandlung.

Ende der Befragung

Der Beschuldigte gibt immer wieder an, die Tat nicht geplant zu haben. Der Glaube, das Fremdgehen und seine Eifersucht wurden besprochen.

Der Psychiater wird befragt

Befragt wird der Gutachter, der den Beschuldigten im Auftrag untersucht hat. Dem Täter wird volle Schuldfähigkeit zur Tatzeit attestiert. Er äußert sich klar: „Für mich ist beim Angeklagten kein ausgeprägtes Symptom erkennbar, das auf solch eine Krankheit hinweist. Das Beziehungsverhalten bei Aabid P. und die vorhandenen Gefühlsschwankungen sind ‚mager‘. Es handelt sich um kein schwerwiegendes psychiatrisches Krankheitsbild.“ Die Aussagen des Doktors werden vom Strafverteidiger bezweifelt.

„Welche psychischen Funktionen waren bei Aabid P. während der Tatzeit beeinträchtigt?“, will der Richter wissen.

„Es hat eine Anpassungsstörung vorgelegen, die war mittelstark, und eine leichte Depression. Der Angeklagte war zur Tatzeit alkoholisiert. Es wurde laut Akten rund ein Promille gemessen.“

Der Psychiater äußert sich weiter: „Es gab bei Aabid P. keine Krankheitssymptome. Er hatte bezüglich der Wahrnehmung oder der Urteilsfähigkeit keine Beeinträchtigungen. Er hat unter der Trennung gelitten. Es war eine normale psychologische Belastung. Wegen seiner Eifersucht und der von ihm wahrgenommenen Kränkung durch seine Ex-Freundin fühlte er Kränkung, Eifersucht und Rache.“

An den Gutachter gerichtet sagt er: „Könnte es sein, dass die von Ihnen erwähnten leichten Erscheinungen zu einer schweren psychischen Störung führten?“

Der Psychiater antwortet: „Dafür habe ich keine Anhaltspunkte gesehen. Mit den belasteten Umständen hat Aabid P. schon vor der Tat leben müssen. Zur Tatzeit gab es nichts, was dann qualitativ abgehoben hätte.“

Abklärung der Sozialprognose/Legalprognose

Die Risikobeurteilung einer straffälligen Person wird mittels Legalprognose, einer kriminologischen, psychiatrischen und psychologischen Bewertung erstellt. Es geht um die Fähigkeit und Motivation, zu einer späteren Zeit Regeln und Gesetze einzuhalten.

„Wie hoch schätzen Sie die Rückfallgefahr?“, will der Richter wissen.

Der Psychiatriearzt sagt: „Für weitere Delikte schätze ich diese als mittel ein. Ich lese aus dem Bericht eines Kollegen vor. Im Gespräch mit dem Angeklagten hat sich folgendes Motiv herauskristallisiert: ‚Dem Täter war es lieber, seine Frau zu töten, als sie zu verlieren‘.“

Pause, die Verhandlung wird nach einer Stunde fortgeführt.

Es gibt unterschiedliche Ansichten

Richter: „Es gibt Ärzte, die dem Angeklagten eine Borderline-Störung bescheinigen – Sie aber nicht?“

Der Psychiater geht auf Angriff: „In der Medizin ist das normal. Die Ärzte haben ein Interesse, eine Störung zu finden. Es geht darum, dass sie einen therapeutischen Dialog beginnen können. Wir Psychiater haben ein anderes Interesse. Wir durchleuchten sämtliche Bereiche ohne Erwartungen, wir suchen nicht gezielt nach Spezifischem. Wir gehen von einer Nullhypothese aus. Dies führt logischerweise zu unterschiedlichen Diagnosen.“

Das ist „Zunder“ für den Strafverteidiger. Richter und Verteidiger streiten. Zwischen dem Verteidiger und einem Richter ist dicke Luft. Sobald ein Austausch zwischen diesen beiden Juristen stattfindet, wird gestritten. Der Disput endet damit, dass der Anwalt dem Gutachter Fragen stellen kann.

Der Jurist bezweifelt generell das Vorgehen des Gutachters. Er hebt einen 300-seitigen Bericht in die Höhe und zeigt damit auf den Psychologen und den Richter: „In diesem Bericht, ausgestellt von einer anerkannten Klinik, wird attestiert, dass der Angeklagte eine Borderline-Störung hat. Die Ärzte dort kommen zu einem anderen Entschluss. Da erlaube ich mir die Frage: Sind diese Ärzte dort Kurpfuscher?“

Gelassen gibt der Gutachter zur Antwort: „Diese Anamnese ist aufgrund der damals getätigten Aussagen des Patienten ein Urteil der dortigen Ärzte.“

Der Streit zwischen Richter, Gutachter und Anwalt ist inzwischen laut geworden. Der Strafverteidiger wird immer wilder. Er wird vom Richter ermahnt. Er motzt retour, dass dies bei diesen Aussagen des Psychologen schwierig sei.

Aabid P., der Angeklagte, sitzt ruhig, ganz ruhig, er genießt diese Situation.

Vom Gutachter möchte der Strafverteidiger wissen, ob er sich mit den Familienangehörigen des Beschuldigten unterhalten habe. Der Richter schmettert diese Frag ab. Der Anwalt versucht es noch damit, dass er ein Obergutachten erstellen lassen will.

Der Richter entgegnet darauf: „Das Gutachten des Psychologen ist vollständig und ausführlich. Dieser Antrag wird abgewiesen. Das Beweismittelverfahren ist hiermit abgeschlossen.“

Das Plädoyer des Anwaltes beginnt damit, dass er der Meinung ist, dass das Gericht und der Psychologe darauf beharren, den Angeklagten Aabid P. als voll urteilsfähig einzustufen, obwohl andere Ärzte zu einer anderen Einschätzung kommen.

„Hier sitzt ein Mann, der schwerwiegende psychische Probleme hat. Ich finde es daher unzulässig, den Beschuldigten als ‚eiskalten brutalen Typen‘ darzustellen. Dass die Beziehung mit einer Trennung enden würde, war voraussehbar. Der Angeklagte streitet die Tat nicht ab. Die Umstände sprechen nicht für einen Mord, mehr für einen ausgearteten Beziehungskonflikt. Der Tathergang ist grausam, aber in keiner Weise ‚nicht nachvollziehbar‘.“

Jetzt redet sich der Strafverteidiger in Rage: „Stellen Sie sich vor, ich würde als Anwalt ein Gutachten von mehreren hundert Seiten einfach ignorieren. Das psychologische Gutachten ist nicht nachvollziehbar.“

Der Staatsanwalt geht richtig zur Sache.

Man merkt, dass ihm fast der Kragen platzt: „Diese Tat musste nicht lange im Voraus geplant gewesen sein. Spätestens, als der Angeklagte die Pistole im Auto holte, war ihm klar, dass er diese Tötung durchziehen wird. Er hat seine Tat, seine Tötungsabsichten Schritt für Schritt durchgezogen. Es ist keine Handlung im Affekt, die hat es nicht gegeben. Die wehrlose Frau, seine Ex-Freundin, hat er mit aller Gewalt mit dem Kopf an den Türrahmen geschlagen. Das reichte ihm nicht. Er nahm eine Weinflasche und schlug ihr rücksichtslos auf den Kopf. Er wusste nicht, ob sein Opfer tot war oder noch lebte. Er ging in die Garage und holte aus seinem Auto die Pistole. Damit schoss er kaltblütig und aus nächster Nähe in die Brust. Das war ein eiskalter Mord.“

Er holt tief Luft, dann spricht er weiter: „Diese Kriterien sprechen für die Hinterhältigkeit des Angeklagten. Er hat den Mord aus niedrigen und besonders verwerflichen Beweggründen ausgeführt. Die Mordmerkmale sind erfüllt. Ein Schuldspruch wegen vorsätzlicher Tötung würde diesem Verbrechen nicht gerecht werden.“

Er fügt noch an: „Der Angeklagte hat Militärdienst geleistet. Mit einer Bordeline-Erkrankung hätte er keinen Dienst leisten können.“

Der Staatsanwalt fordert das Gericht auf, den Angeklagten wegen vorsätzlicher Tötung zu 16 Jahren Haft zu verurteilen.

Replik (Gegenrede) des Verteidigers

Während einer Hauptverhandlung kann auf ein Plädoyer immer geantwortet werden. Das heißt, es kann nochmals von der Gegenpartei Stellung genommen werden. Der Verteidiger versuchte, nochmals auf den Alkohol hinzuweisen.

Replik Staatsanwalt

Er betonte, dass wegen einer schwierigen Paarbeziehung, hier war ja die Beziehung getrennt, jemand nicht einfach schuldunfähig wird.

Ende der Gerichtsverhandlung

Das Gericht kommt zum Ende und schließt die Verhandlung. In zwei Tagen findet die Urteilsverkündung statt.

Das Gerichtsurteil

Das Obergericht hat eine Freiheitsstrafe gegen den Syrer Aabid P. für 16 Jahre festgelegt. Der syrische Vorname Aabid hat eine tiefe religiöse Bedeutung, nämlich „der Beter“. Im Gefängnis hat er genügend Zeit dafür.

Die Kommissare Moon und Light sind zufrieden, dass sie mit modernster Hightech-Methode den kaltblütigen Mörder erfolgreich jagen konnten. Er wurde seiner Strafe zugeführt und so konnte ein wenig Gerechtigkeit hergestellt werden.

Der Mörder Aabid P. hatte den Tunnelblick. Die geballte Ladung der gesetzgebenden und rechtsprechenden Gewalt hat ihn voll erwischt. Mörder wissen eben nicht alles.

Was Mörder nicht wissen …

sind die Geheimnisse der Hightech-Methoden in Mordermittlungen und die der forensischen Rechtsmedizin. Mit den neusten „Waffen der Wissenschaft“ lassen sich kleinste Spuren analysieren und einer DNA zuführen, auch wenn eine Mordtat Jahrzehnte zurück liegt.

Aktuelles Beispiel von einem anderen Mordfall: Was der Mörder nicht wusste …

dass der Fitness-Tracker der Smartwatch ihn überführte. Die Uhr lieferte den Beweis, wann das Herz der ermordeten jungen Ehefrau aufhörte zu schlagen. Mit diesem Gerät, welches sie als Armbanduhr getragen hat, überwachten Sensoren und Mikroprozessoren ihre unterschiedlichen Aktivitäten. Das Gerät protokollierte und zeigte die Bewegungen auf, welche die ermordete Ehefrau machte respektive wann es keine mehr gab. Die Forensiker konnten anhand der biometrischen Daten den genauen Todeszeitpunkt feststellen und dadurch ihren Ehemann als Mörder überführen. Der Mörder hat gestanden, seine Ehefrau getötet zu haben. Als seine Frau mit Ehescheidung drohte, „drehte er völlig durch und erstickte sie mit einem Kissen“. Er konnte es nicht ertragen, dass seine Tochter ohne ihn aufwachsen müsste.

Was Mörder nicht wissen ...

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