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3. Pflicht zum Führen eines Logbuchs

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Das Führen eines Logbuchs ist nach dem Schiffssicherheitsgesetz und der Schiffssicherheitsverordnung auch für die Sportschifffahrt vorgeschrieben. Die Form ist dabei nicht festgelegt. Das Bundesministerium für Verkehr hat hierzu das "Merkblatt über die Verpflichtungen der Sportschifffahrt im Hinblick auf Seetagebücher" (siehe Anhang) herausgegeben.

Wenn Sie eine Seemeilenbestätigung (Download) für Ihre Crew-Mitglieder ausgestellt haben, muss man den zugehörigen Törn in Ihrem Logbuch wiederfinden können.

Richtig wichtig wird es, ein Logbuch geführt zu haben, wenn es zum Seeunfall gekommen ist. Dann nämlich ist das Logbuch ein Indiz dafür, wie gut und ernsthaft Sie seemannschaftliches Verhalten während Ihres Törns haben walten lassen. Um dieses untermauern zu können, sind im „Charter-Logbuch“ die Checklisten für Yachtübernahme, Bootseinweisung und Sicherheitseinweisung in ein gebundenes Buch integriert (siehe Charter-Logbuch Segeln im Anhang und www.charter-logbuch.de).


111 Skippertipps für den perfekten Segelurlaub. 2013

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