Читать книгу Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Galizien (1772-1848) - Людвиг фон Мизес - Страница 4

Einleitung.

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Inhaltsverzeichnis

§ 1. Galizien[1].

Bei der ersten Teilung Polens (1772) fiel an Österreich, abgesehen von der Zips, ein Gebiet von 1420·5 österr. Quadratmeilen mit einer Bevölkerung von rund 2,600.000 Seelen. Es waren dies Teile der Woiewodschaften Krakau, Sandomir, Lublin, Wolhynien und Podolien, dann die Woiewodschaften Belz und Rothreußen, das Land Halicz, ein Teil des Landes Chelm und die Herzogtümer Auschwitz und Zator. In der geschichtlichen Entwicklung und administrativen Einteilung Polens hatte dieses Gebiet kein in sich geschlossenes Ganze gebildet. Erst nach seiner Einverleibung in Österreich, die offiziell als Revindikation bezeichnet wurde, erhielt es unter Auffrischung historischer Reminiszenzen an die ehemaligen Fürstentümer Halicz und Wladimir den Namen Königreich Galizien und Lodomerien.

Galizien im Sinne von 1772 deckt sich nicht ganz mit dem heutigen Galizien. Denn es umfaßte noch das Gebiet von Zamośc (77·77 Quadratmeilen), das im Schönbrunner Frieden von 1809 an das Großherzogtum Warschau abgetreten wurde. Dagegen wurde das Gebiet von Krakau (21·33 Quadratmeilen) endgiltig erst im Jahre 1846 mit Österreich vereinigt.

Als im Jahre 1795 bei der dritten Teilung Polens ein Gebiet von 883·4 Quadratmeilen an Österreich kam, wurde die neuerworbene Provinz Westgalizien (auch Neugalizien), die schon länger okkuppierte Ostgalizien (auch Altgalizien) genannt. Nach der Wiederabtretung Westgaliziens (1809) kam die Bezeichnung Galizien für das in Rede stehende Gebiet wieder in Gebrauch. Wenn heute noch von Westgalizien im Gegensatze zu Ostgalizien gesprochen wird, so ist damit nur der westliche (am linken Ufer des San gelegene) Teil des Landes im Gegensatze zum östlichen gemeint.

Dieser und jener waren von jeher ethnographisch sowohl als auch politisch geschieden, und die administrative Zweiteilung des Landes, wie sie von 1849 bis 1867 bestand, war durchaus gerechtfertigt. Das linke Ufer des San war immer von Polen bewohnt gewesen, während am rechten Ufer Kleinrussen (Ruthenen) wohnten. Einst haben die Kleinrussen ein unabhängiges, mächtiges und auf einer verhältnismäßig hohen Kulturstufe stehendes Staatswesen gebildet. Erst in der zweiten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts schlossen sie sich an Polen an, das eben durch die Vereinigung mit Litthauen zum mächtigsten Staate des europäischen Nordostens geworden war. Doch hat die politische Gemeinschaft nur die oberen Stände des ruthenischen Volkes zu entnationalisieren vermocht. Die Bauern haben auch unter polnischer Herrschaft ihr Volkstum und ihren Glauben zu bewahren gewußt. Noch heute besteht ein scharfer Gegensatz zwischen dem von römisch-katholischen Polen bewohnten Westen Galiziens und dem vorwiegend ruthenischen und griechisch-katholischen Osten, ein Gegensatz, der auch in der Volkswirtschaft zum Ausdrucke gelangt.

Die Entwicklung des gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisses in Galizien (1772-1848)

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