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Teil 2 Grundzüge der Tatherrschaftslehre nach Roxin

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Inhaltsverzeichnis

A. Methodische Grundlagen

B. Beschreibung der Zentralgestalt des handlungsmäßigen Geschehens bei Herrschaftsdelikten

C. Von der Tatherrschaftslehre nicht erfasste Deliktsgruppen

D. Fazit zu den Kernthesen der Tatherrschaftslehre im Sinne Roxins

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Roxin hat seine Tatherrschaftslehre erstmals im Jahr 1963[1] umfassend ausgearbeitet. Seitdem hat er sie ständig fortentwickelt und zuletzt im Jahr 2006[2] umfassend auf einen neuen Stand gebracht. Die folgenden Ausführungen orientieren sich an diesem Stand seiner Lehre.

Tatherrschaft im Rahmen der Steuerhinterziehung

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