Читать книгу FEST IM GRIFF DER GIER DEUTSCHLAND DEINE ÄRZTE - Manfred Kappes - Страница 8
ОглавлениеHerr Jedermann sucht seinen Arzt
Wussten Sie, dass... annähernd die gesamte Ärzteschaft für eine Terminvereinbarung ein Beratungshonorar einfordert?
Auf der Suche nach einem Arzt? Warum stellt sich diese Frage für Herrn JEDERMANN, akuter Ärztemangel in Deutschland? Entdeckt man nicht in den Städten an allen Ecken Hinweisschilder auf Mediziner aller Fakultäten? Wo besteht der Mangel? Auf dem Lande?
Freilich sei dahingestellt, ob ein studierter Akademiker sich für ein Landleben entscheidet, um dort sein spärliches Brot zu verdienen. Mithin wird man heute auf den anno dunnemal so beliebten Landarzt, dort wo die Luft so gut tut, verzichten müssen. In den kommenden Jahren gehen 40% der Hausärzte auf dem Land in den Rühestand.
Der Verdienst im Bauerndorf entspricht nicht seiner langen Ausbildung und seinem persönlichen Streben nach Amortisation der Aufwendungen als Student. – Andererseits wird der Landbevölkerung der Gang zum Arzt in der nächsten Stadt durch heutige Verkehrsverbindungen erleichtert. Die Politik arbeitet derzeit an Lösungen, um das Problem in Griff zu bekommen.
Doch halt, eigentlich sind wir bereits mitten im besprochenen explosiven Thema GIER als Belegfalle? Der nette gefällige Arzt mit dem exzellenten Ruf, mit einem Wort, der praktizierende Altnist, der tatsächlich auch noch Kassenpatienten betreut, ist er ausgestorben?
Herr Jedermann läuft derweil unverdrossen alle Straßen in seinem Stadteil entlang, denn ihn plagen arge Zahnschmerzen. Er könnte auch mit seinem grippalen Infekt einen praktischen Arzt, den sogenannten Hausarzt suchen, oder einen so genannten HNO. Egal, welches der vielen blanken schwarz/weiß gehaltenen Emailschilder ihm in die Augen sticht, fast überall ist der Hinweis fixiert: „Termin nach Vereinbarung“.
Was also tun? Es muss ihn doch geben, den guten Doktor, der sich zeitgerecht zu seiner Pein seiner annimmt? Dutzende Praxisschilder weisen doch auf Hilfe hin.
Also unverrichteter Dinge dem heimatlichen Festanschluss entgegeneilen, eine Telefonnummer im Branchenregister ist schnell gefunden und nun hoffnungsvoll anrufen.
Wer nun nach der Nummernwahl Glück hat, wird von einer artigen Stimme begrüßt. Anders geht es dem, der die gebührenpflichtige Warteschleife erwischt oder hört: „Hier ist der Anschluss X per Postdienst. Wenn Sie Fragen haben, drücken Sie die Taste 1, wenn es um konkrete Beratung geht, drücken Sie die Taste 2, wenn Sie einen Termin wünschen... ? Sodann nennen Sie ihren Namen usw. usw. Die angewählte Praxis wird Sie später kontaktieren.“
Im zweiten Fall überlegt sich nun JEDERMANN das Haus zu hüten, dringende Besorgungen werden aufgeschoben, man könnte ja den wichtigen Rückruf – wann der immer im Laufe des Tages ankommt – verpassen.
Im ersteren Fall heißt es lapidar: „Sind Sie Privatpatient und waren Sie schon einmal bei uns?“ Hierzu erübrigt sich jeglicher Kommentar, zu oft sind aus den Medien und durch Bekenntnisse des Freundeskreis entsprechende Bemerkungen bekannt, es dreht sich dabei immer darum, wann der Anrufer einen Termin erhält, oder tatsächlich überhaupt keinen, weil er nicht finanzkräftig erscheint. Vom gesetzlich Versicherten wird oft gehört: „Tut mir leid, in den nächsten Wochen ist der Doktor ausgebucht!“ Kennen Sie das?
Endlich, es ist trotz aller Barrieren geschafft, der Beratung steht nun nichts mehr im Wege. Der Therapeut erwartet JEDERMANN erfreut, und hilft so gut er kann. Ob er „es gut kann“, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht ersichtlich, die Hoffnung indes auf Heilung steigt mit der Ausfertigung des Rezeptes und der stereotypen Verabschiedungsfloskel: „... und dann bis nächse Woche.“
Warum dieses Wortblümchen bis... und die Aufforderung zu einer weiteren Konsultation? Die Diagnose ist beim ersten Besuch erstellt, ein weiterer Besuch ist rasch und gegebenenfalls mittels eines neuen Rezeptes auf ein anderes Mittel angesprochen, schon klingelt es wieder in der Kasse des Heilfachmanns. Die Besuche nach der ersten Diagnose sind lukrativ, dann ist kein großer Mehraufwand erforderlich.
Frohgelaunt sieht Herr Jedermann seiner Besserung entgegen und freut sich als Privatpatient, der zunächst einmal in Vorlage treten und die Rechnung begleichen muss, da die Liquidation noch einige Zeit auf sich warten lässt. Er wartet nun mit Spannung eine Rechnung für die äzrtliche Leistung und als ehrliche Haut wird er seine ON-LINE-Bank sofort beauftragen, die Überweisung vorzunehmen!
So hat er die Hoffnung, dass die Versicherung rechtzeitig vor der Fälligkeit zahlt.
Soweit ist alles gut, die Zahnschmerzen sind glücklich überstanden, seine Grippe ist entflogen, der Magen wieder gesund und außerdem für ein Bierchen aufnahmebereit usw.
Die Faktura wird beiseite gelegt, um sie bei nächster Gelegenheit der Kasse zwecks Regulierung anzudienen. Ein letzter Blick auf den Text, doch was steht denn da? Als erste Position auf der für Laien schlecht entzifferbaren Faktur fast unauffällige Hinweis:
„Position 1 – Beratung ggf. auch telefonsch € 10,72“
Bei genauerem Hinsehen auf den Text ist bei dem ersten Termin der Patient mit dem Doktor doch noch gar nicht in Kontakt gekommen. Lediglich hat er bei der Praxishilfe den Termin erfragen können. Erst die nächste Position gilt der Fürsorge und Absprache des Arztes!
Unser JEDERMANN wird hellhörig und überprüft die vorliegenden Rechnungen seiner Besuche bei anderen Fachärzten und stellt zu seiner Verwunderung fest, dass in allen Fällen der erste Posten dabei der Terminabsprache mit der Sprechstundenhilfe gilt. Soll das etwa eine ärztliche Beratung sein?
Dem Interesse unseres JEDERMANN gilt es nun, ist jeder Arzt befugt, die Gespräche der Patienten mit seinen Angestellten als Beratung, auch telefonisch, auszuweisen, um sie zu berechnen? – Er wusste Rat und fragt bei der Ärztekammer nach. Der erwartete Bescheid, dass es sich um ein nicht legitimes Verhalten der Mediziner handelt, wurde bestätigt.
Die Antwort der Ärztekammer Nordrhein der Landeshauptstadt Düsseldorf lautet:
„Mit der Nr. 1 GOÄ wird die Beratung – auch mittels Fernsprecher vergütet.
Eine Inrechnungstellung der Nr. 1 GOÄ für eine von Ihnen genannte Termin-
abstimmung mit dem Personal der Praxen ist unserer Rechtsauffassung nicht möglich.“
Wenn es sich bei der Unrechtmäpigkeit illegaler Berechnung als Urheber nur um ein schwarzes Schaf handelte, könnten wir als Interessengemeinschaft von Autor und Beteiligten Milde walten lassen und tolerant die nicht besonders großen Beträge hinnehmen, um sie klaglos zu zahlen. Aus der nachfolgenden Auflistung der bekannt gewordenen Fakultäten geht jedoch hervor, dass wohl eine größere Hammelherde schwarzer Schafe involviert ist, die von einem cleveren Schäfer als Akteur auf die zusätzliche Einnahmequelle „ohne eigene Leistung“ aufmerksam gemacht wurde.
Die Liste der angesprochenen ärztlichen Fachrichtungen ist naturgemäß nicht vollständig. Sie wurde dessen ungeachtet von A wie Augenarzt, bis Z wie Zahnarzt durchbustabiert und bedarf im Grunde genommen weiterer Ergänzungen, allein, die vorliegenden Strukturen sind mit Beweiskraft der verschiedenen Patienten belegt:
Augenarzt
Dermatologe
Kardiologe I + II
MRT-Fachärzte I+II
Ohrenarzt HNO
Orthopäde
Phlebologe
Radiologe
Urologe
Zahnärzte I-IV
Der durch nichts bestätigte, jedoch aus der Lebenserfahrung heraus anzunehmenden Befürchtung liegt nahe, dass sich durch Berufsvereinigungen ein Kartell bildete, das seinen Mitgliedern empfahl, zusätzliche Einnahmen ohne eigene Wertschöpfung, einfach nur durch Terminbenennung ihrer Assistentinnen, einzufahren. Dieses Misstrauen wird durch die fast buchstabengetreuen Berechnungsformeln der diversen Ärzte bestätigt, deren Texte wir beispielhaft aufgelistet haben, in denen es heißt:
Beratung, auch fernmündlich: 10,72 €
Beratung, auch mittels Fernsprecher: 10,72 €
Beratung, auch mittels Fernsprecher: 5,60 €
Beratung, auch telefonisch: 8,39 €
Beratung, ggf. auch tel. Beratung: 8,39 €
Beratung, oder Beratung mittels Fernsprecher: 10,72 €
Beratung, auch mittels Fernsprecher: 8,39 €
Beratung, auch telefonisch: 7,93 €
Es wurden lediglich unterschiedliche Wortfassungen notiert
Kann sich der Leser vorstellen, dass die verschiedenen ärztlichen Institute ohne Absprache die fast wörtlichen Texte verfasst haben, oder hat es sehr wohl den Anschein, dass eine gezielte Aktion die Gleichschaltung der Forderungen hervorrief? Alle Einträge auf den Rechnungen sind jeweils von einer anderen Praxis notiert.
Wie ist das Ergebnis, wird der Autor gefragt, welche Erkenntisse liegen vor, um den materiellen Vorteil zu verifizieren? Wie hoch ist der geldwerte Nutzen für den Behandelnden zu beurteilen? Zu gut deutsch, was springt bei dieser ungesetzlichen Aktion heraus?
Auskunft hierüber wird nur der die Rechnugnslegung zu verantwortende Schuldige selbst geben können. Ob er sich jedoch der Mühe unterzieht, die in seinen Augen klein bei klein liegenden Beträge zu addieren und dem Praxiseinkommen zuzuschlagen, ist mehr als fraglich. Letzlich gehört heutzutage (...viele gesetzliche Auflagen haben die Einkommen der Ärzte, auch über den Faktor zunehmender administrativer Aufgaben, geschmälert...) diese Berufsgruppe zum höchst dotierten Mittelstand. Die Dotation kann in diesem Kontext allerdings keineswegs Anlass für Kritik sein.
Die Frequenz der medizinischen Praxen bei 30 und mehr Patienten pro Tag lässt spekulative Muster ersinnen, die sich im Rahmen von etwa € 2-4.000 pro Monat bewegen. Es dürfte mit einem Jahresmehraufkommen sicherlich nicht unter € 20.000 zu rechnen sein.
Die in dieser Dokumentation geschilderten Tatsachen von Leistung bei der Terminabsprache durch das Personal werden lediglich bei Privatpatienten offengelegt. Bekanntlich werden für gesetzliche Versicherte von den Ärzten die Forderungen an die gesetzlichen Krankenversicherungen weitergeleitet. Es findet insofern keine Prüfung durch den Patienten statt, ob die gleichen dubiosen Geldsummen von diesen Kassen honoriert werden. Es kann nur vermutet werden, dass es zu massenhaft ungesetzlichen Manipulationen kommt.
Die Politik ist um Klärung der unrechtmäßigen Verhältnisse gefragt.
Die Rechtsauffassung der Ärztekammer spricht eindeutig gegen diesen von allen Medizinern dieses Berichtes geforderten Betrag für eine Terminalabstimmung. Herr JEDERMANN hat jedenfalls bei der Einbehaltung dieses Beratungsbetrages herbe Kritik einstecken müssen, so dass eine weitere Pflege durch den Mediziner nicht mehr möglich erschien. (Siehe dazu unser nächstes Thema)