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2.3.3 Verstöße gegen das Telekommunikationsgesetz (TKG)

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Zweck des Gesetzes ist es, durch technologieneutrale Regulierung den Wettbewerb im Bereich der Telekommunikation und leistungsfähige Telekommunikationsinfrastrukturen zu fördern und flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.

Ziele sind unter anderem die Wahrung der Nutzer-, insbesondere der Verbraucherinteressen auf dem Gebiet der Telekommunikation, die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses und die Wahrung der Interessen der öffentlichen Sicherheit. Grundsätzliche Regelungen zum Datenschutz beinhaltet in Teil 7 des Gesetzes der Abschnitt 2. Im Abschnitt 3 des gleichen Teils finden sich Vorgaben für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten und Regelungen für Auskunftsersuchen von Sicherheitsbehörden.

Die §§ 148, 149 TKG beinhalten die Straf- und Bußgeldvorschriften.

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