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2.4 Cybercrime im weiteren Sinn

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Dies sind Straftaten, bei denen Informations- und Kommunikationsmedien zur

Planung und/oder

Vorbereitung und/oder

Ausführung

eingesetzt werden.

Es handelt sich um Straftaten, die mit dem Tatmittel Internet begangen werden.

Nahezu jede strafbare Handlung kann durch den Einsatz solcher Technik „effektiviert“ werden. Die Deliktsbreite reicht von der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte über das betrügerische Anbieten von Waren und Dienstleistungen, das verbotene Glücksspiel, unlautere Werbung, Urheberrechtsverletzungen bis zum illegalen Verkauf von Waffen, Betäubungsmitteln und Medikamenten und zu Beleidigungen/Bedrohungen im Chat oder per E-Mail. Darüber hinaus nutzen terroristische Netzwerke, extremistische Gruppierungen sowie Organisierte Kriminalität und Wirtschaftskriminalität die IuK-Technik als Plattform für

– Information und Kommunikation

– Propaganda durch Hetz- und Schmähschriften mit dem Ziel der Radikalisierung und/oder der Bedrohung von „Gegnern“

– Verbreitung von Handlungsanleitungen, auch zum Bau und Einsatz von Sprengvorrichtungen/-fallen

– Rekrutierungen und Anmietungen

– Tatmittelbeschaffung.

Internetkriminalität

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