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dd) Verlagerung von Vermögen ins Ausland

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Hinzuweisen ist auch auf die Möglichkeit, Vermögen ins Ausland zu verlagern. Kommt es nach IPR zu einer Nachlassspaltung bei Immobilien und kennt das ausländische Recht kein Pflichtteilsrecht, werden die entsprechenden Vermögenswerte nicht zur Berechnung des Pflichtteilsanspruchs herangezogen.[376] Unter Umständen kann ein solches Vorgehen jedoch einen Verstoß gegen den deutschen ordre public darstellen.

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