Читать книгу Gesammelte Werke von Cicero - Марк Туллий Цицерон - Страница 52

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1 S. ebendaselbst p. 148 sq.

2 S. Moser Proleg. ad Parad. XXXVI sq.

3 S. Prooem. §. 2.

4 Prolegom. ad Parad. p. XXXVII sq.

5 Marcus Porcius Cato, der Jüngere, der später den Beinamen Uticensis erhielt, weil er sich nach der Schlacht bei Pharsalus in Utika, einer Stadt in Afrika, entleibte (46 v. Chr.), um nicht den Verlust der Freiheit seines Vaterlandes zu überleben. Er war der Urenkel des Marcus Porcius Cato Censorius und, wie Anm. 1 erwähnt wurde, der Bruder der Servilia, der Mutter des Brutus.

6 Ich habe hier absichtlich ein fremdes Wort gebraucht, weil auch Cicero sich des Griechischen Wortes haeresis bedient hat.

7 Ueber die Stoiker vergleiche außer der eben angeführten Stelle des Brutus Cicer. de Orat. III. 18, 65 sq. de Fin. IV. 3, 7.

8 Ebenso Cicer. Academ. II. 44, 138: sunt enim Socratica pleraque mirabilia stoicorum, quae παράδοξα nominantur.

9 Marcus Junius Brutus, Sohn des Marcus Junius Brutus, eines Rechtsgelehrten, und der Servilia, einer Schwester des Cato Uticensis, einer der Mörder Cäsar's. Er beschäftigte sich viel mit Philosophie und gab auch eine Schrift über die Tugend, eine über die Pflichten und eine über die Geduld heraus. Diese Schriften sind alle untergegangen. Er war ein Anhänger der alten Akademie. Ihm hat Cicero außer dieser Schrift auch die fünf Bücher der Tusculanen, die fünf Bücher von dem höchsten Gute und Uebel, die drei Bücher von dem Wesen der Götter und den Redner gewidmet, sowie auch die Schrift von den berühmten Rednern nach ihm Brutus genannt.

10 θετικά, d. h. eigentlich: was sich zum Setzen, Aufstellen (nämlich von Sätzen) schickt. Wie in den Schulen der Philosophen, so wurden nach deren Vorgange auch in den Schulen der Rhetoren zur Einübung der gegebenen Lehren Vorträge (μελέται, declamationes) gehalten. Zu diesen Vorträgen wählte man theils die Behandlung der sogenannten unbestimmten Fragen (θέσεις, quaestiones infinitae) über einen Gegenstand im Allgemeinen ohne Rücksicht auf bestimmte Personen und Zeiten, z. B. »Genügt die Tugend allein zur Glückseligkeit«, theils die Behandlung der sogenannten bestimmten Fragen (ηποθέσεις, quaestiones finitae) über einen bestimmten Gegenstand mit Rücksicht auf bestimmte Personen und Zeiten, z. B. »Soll man beschließen, daß wir von den Karthagern unsere Gefangenen gegen Rückgabe der ihrigen annehmen.« S. unsere Einleitung zu Cicero's drei Büchern von dem Redner S. 6.

11 Nach der, auch von Halm aufgenommenen, Muthmaßung Ochsner's und Madvig's absint statt des handschriftlichen obsint, was einen verkehrten Sinn gibt.

12 lentius. Ohne Grund muthmaßt Ruhnken diligentius

13 Nach den Worten: vita atque factis illustrata sunt summorum virorum folgt in den Handschriften der Zusatz: haec quae verbis substilius quam satis est disputari videntur, der mit Recht nach Gruter's Vorgange von Halm als ein Glossem in Klammern eingeschlossen ist.

14 Ich interpungire mit Orelli: Quid? a Numa Pompilio? Minusne etc. Halm dagegen so: Quid? a Numa Pompilio minusne etc.

15 felicatas oder filicatas von filix, Farnkraut. Es sind also Schalen zu verstehen, die mit erhabener Arbeit in der Gestalt von Farnkrautblättern geschmückt waren.

16 Ueber die beiden Decier s. zu Cato Kap. 13, §. 43.

17 Ueber Fabricius und Manius Curius s. zu Cato Kap. 6, §. 15.

18 Ueber Gnäus und Publius Scipio s. zu Cato Kap. 9, §. 29.

19 Ueber den älteren Scipio Africanus s. zu Cato Kap. 5, §. 13; über den jüngeren zu Lälius Kap. 3, 10. Uebrigens wird in den meisten Handschriften bloß gelesen: Quid Africanus major? ohne die Worte: quid minor? Auch Halm läßt sie weg. Aber der Zusatz quid minor? ist an sich schon natürlich und wegen der folgenden Worte: quid inter horum aetates interjectus Cato sogar nothwendig.

20 Marcus Porcius Cato, der Aeltere, mit dem Beinamen Censorius oder der Weise, 196 v. Chr. Consul, 186 Censor, war ein Mann von einem unbeugsamen Charakter und großer Strenge und ein guter Redner, Rechtskundiger und Feldherr, sowie auch ein gründlicher Geschichtsforscher. Auch als Schriftsteller in verschiedenen Fächern hat er sich ausgezeichnet. Sein Werk Origines, eine Urgeschichte, worin er in sieben Büchern die Abstammung und Geschichte der Italischen Völker behandelt, wird von den Alten oft angeführt. Er starb im J 149 v. Chr. (also drei Jahre vor der Zerstörung Karthago's durch den jüngeren Scipio Africanus). Bekannt ist sein unversöhnlicher Haß gegen Karthago.

21 Nach der Ansicht der Stoiker ist Natur mit Gott gleichbedeutend. S. Zeller Gesch. der Griech. Philos. Th. III. S. 72 ff.

22 Gajus Marius, geboren zu Arpinum, einer Stadt Latiums, besiegte 107 v. Chr. als Consul den Jugurtha, König von Numidien, dann die Cimbern und Teutonen (101), und 88–86 führte er den Bürgerkrieg gegen Sulla. Wenn man die letzten Lebensjahre des Marius ausnimmt, so kann man ihn allerdings mit Cicero einen vom Glücke begünstigten Mann nennen; denn obwol von geringer Abkunft, schwang er sich bald zu den höchsten Staatswürden empor und war fast in allen seinen Kriegsunternehmungen glücklich. Auch läßt sich nicht leugnen, daß Marius sich im Unglücke groß zeigte. Wenn man aber an seine Rachsucht und an die vielen und furchtbaren Grausamkeiten, die er in dem mit Sulla geführten Bürgerkriege ausübte, denkt; so muß man sich doch wundern, daß Cicero sich über ihn so ausspricht, als ob er einer der glückseligsten Menschen gewesen wäre.

23 Undankbar hatte sich Rom gegen Cicero bewiesen, insofern er kurz nach der Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung durch die Ränke des elenden Clodius in die Verbannung zu gehen genöthigt wurde.

24 Schon bei Platon ( Legg. XII. p. 941 Steph.) findet sich dieser Lehrsatz, den später die Stoiker aufstellten: ’Εαν τίς τι κλέπτη δημόσιον μέγα ὴ καὶ σμικρὸν, τη̃ς αυτη̃ς δίκης δει̃· σμικρόν τι γὰρ ο κλέπτων ερωτι μὲν ταυτω̃, δυνάμει δὲ ελάττονι κέκλοφεν. Ueber den Lehrsatz der Stoiker vgl. Diog. Laert. VII, 120: αρέσκει τε αυτοι̃ς ίσα ηγει̃σθαι τὰ αμαρτήματα, καθά φησι Χρύσιππος εν τω̃ τετάρτω τω̃ν ηθικω̃ν ζητηματων καὶ Περσαι̃ος καὶ Ζήνων. Ει γὰρ αληθὲς αληθου̃ς μαλλον ουκ έστιν ουδὲ ψευ̃δος ψευδους, ούτως ουδὲ, απάτη απάτης, ουδὲ αμάρτημα αμαρτήματος· καὶ γὰρ ο εκατὸν σταδίους απέχων Κανώβου καὶ ο ένα επίσης ουκ είσιν εν Κανώβω, ούτω καὶ ο πλει̃ον καὶ ο έλαττον αμαρτάνων επίσης ούκ εισιν εν τω̃ κατορθου̃ν. Die Widerlegung dieses Stoischen Lehrsatzes s. bei Cicer. Fin. IV. 27.

25 Von Sokrates wird zwar nirgends ausgesagt, daß er behauptet habe, die schlechten wie die guten Handlungen seien einander gleich; aber aus der oben (Anmerk. 42) angeführten Stelle des Platon läßt sich wenigstens schließen, daß Sokrates seinen Schülern diese Ansicht vorgetragen habe.

26 Mit Unrecht hat Halm die Muthmaßung Lambin's figere für das handschriftliche fingere in den Text aufgenommen; modum figere ist poetisch, wie Horat. Carm. III. 15, 2, aber nicht prosaisch; modum fingere heißt das Maß im Geiste bestimmen, vorausbestimmen.

27 Der Sinn der Stelle ist: Es liegt nicht in unserer Gewalt vorauszubestimmen, wie weit sich die Wirkungen einer Handlung erstrecken werden; denn aus den kleinsten Vergehen können die größten und verderblichsten Wirkungen hervorgehen; wohl aber steht es in unserer Gewalt über unsere Seelen zu gebieten und sie nach unserem Willen zu lenken und zu leiten.

28 Schon bei Platon (Legg. XII. p. 941 Steph.) findet sich dieser Lehrsatz, den später die Stoiker aufstellten: ’Εαν τίς τι κλέπτη δημόσιον μέγα ὴ καὶ σμικρὸν, τη̃ς αυτη̃ς δίκης δει̃· σμικρόν τι γὰρ ο κλέπτων ερωτι μὲν ταυτω̃, δυνάμει δὲ ελάττονι κέκλοφεν. Ueber den Lehrsatz der Stoiker vgl. Diog. Laert. VII, 120: αρέσκει τε αυτοι̃ς ίσα ηγει̃σθαι τὰ αμαρτήματα, καθά φησι Χρύσιππος εν τω̃ τετάρτω τω̃ν ηθικω̃ν ζητηματων καὶ Περσαι̃ος καὶ Ζήνων. Ει γὰρ αληθὲς αληθου̃ς μαλλον ουκ έστιν ουδὲ ψευ̃δος ψευδους, ούτως ουδὲ, απάτη απάτης, ουδὲ αμάρτημα αμαρτήματος· καὶ γὰρ ο εκατὸν σταδίους απέχων Κανώβου καὶ ο ένα επίσης ουκ είσιν εν Κανώβω, ούτω καὶ ο πλει̃ον καὶ ο έλαττον αμαρτάνων επίσης ούκ εισιν εν τω̃ κατορθου̃ν. Die Widerlegung dieses Stoischen Lehrsatzes s. bei Cicer. Fin. IV. 27.

29 Der Ausdruck »gerade Handlungen (recte facta)« ist von der geraden Linie hergenommen. Die Stoiker vermischen hier, wie Wyttenbach richtig bemerkt, das geometrische Gerade mit dem moralischen. Alle geraden Linien sind auf gleiche Weise gerade; aber darum sind nicht alle krummen auf gleiche Weise krumm.

30 Ich befürchte, sagt Cicero, du möchtest sagen, ich hätte diese Sätze von Kupplern entlehnt, d. h. du möchtest die Philosophen Kuppler nennen, da Sokrates (s. Xenoph. Symp. c. 3, 10 u. 58. Comment. III, c. 11) sich die Kunst des Kuppelns, d. h. das Wohlwollen der Menschen für sich und Andere zu gewinnen, beigelegt hat.

31 Von Sokrates wird zwar nirgends ausgesagt, daß er behauptet habe, die schlechten wie die guten Handlungen seien einander gleich; aber aus der oben (Anmerk. 42) angeführten Stelle des Platon läßt sich wenigstens schließen, daß Sokrates seinen Schülern diese Ansicht vorgetragen habe.

32 Die Saguntiner, die Bewohner der mit den Römern verbündeten Stadt Sagunt in Spanien, verbrannten sich mit Weibern und Kindern, um nicht in die Hände Hannibal's, der sie belagerte, zu fallen. S. Polyb. 3, 17. Livius 21, 14.

33 Mit Unrecht hat Halm die Muthmaßung Lambin's figere für das handschriftliche fingere in den Text aufgenommen; modum figere ist poetisch, wie Horat. Carm. III. 15, 2, aber nicht prosaisch; modum fingere heißt das Maß im Geiste bestimmen, vorausbestimmen.

34 Der Sinn der Stelle ist: Es liegt nicht in unserer Gewalt vorauszubestimmen, wie weit sich die Wirkungen einer Handlung erstrecken werden; denn aus den kleinsten Vergehen können die größten und verderblichsten Wirkungen hervorgehen; wohl aber steht es in unserer Gewalt über unsere Seelen zu gebieten und sie nach unserem Willen zu lenken und zu leiten.

35 Im Texte steht zwar nur: Poetam non audio in nugis; aber offenbar muß man aus dem Folgenden ergänzen dimetientem und aus peccata sua das Objekt pedes versuum herausnehmen. Sowie ich Nichts wissen mag von einem Dichter, der erst die einzelnen Verssüße an den Fingern abzählen muß, um einen richtigen Vers zu bilden; ebenso mag ich Nichts von einem Menschen wissen, der sich damit entschuldigen will, daß er seine Vergehungen an den Fingern abzählt, der zwar zugibt, daß er gesündigt habe, aber nur in kleinen Dingen.

36 Nach der Ansicht der Stoiker zerfallen die Menschen in zwei Klassen: die Weisen und die Unweisen oder Thoren; der Weise ist frei von aller Thorheit, der Unweise entbehrt aller Weisheit. Der Unweise ist sinnlos (verrückt), weil er über sich selbst und das, was ihn zunächst angeht, kein Bewußtsein hat. S. Zeller Griech. Philos. Th. III. S. 142 ff. und Cicer. Tusc. III. 4, 9. Uebrigens sind uns von Cicero's Abhandlung über das vierte Paradoxon nur die ersten Zeilen, und zwar höchst lückenhaft, erhalten. Von den Worten an: »Des Weisen Geist« bis zu Ende wird, wie Caspar. Scioppius in Element. philos. Stoicae moralis p. 77. bemerkt, ein anderes Paradoxon abgehandelt, nämlich: nur der Weise ist ein Bürger, alle Unweisen hingegen Verwiesene.

37 Cicero meint die Zeit, wo Clodius, sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63.

38 Er meint die lex Aelia et Fufia. S. Orelli Index legum p. 126–131.

39 Vgl. Cicer. in Pison. 4, 9. 12, 26. or. post red. ad Quic. 6, 14.

40 Nach der scharfsinnigen Muthmaßung von Borgers: senatus nomine in re publica, non re erat statt der handschriftlichen Lesart: senatus nomen in re publica non erat, die auch Halm für verderbt hält.

41 Im J. 57 v. Chr. unter dem Consulate des Publius Cornelius Lentulus Spinther und des Quintus Cäcilius Metellus Nepos wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen. Cicero bedient sich hier des Singulars Consul, weil besonders Lentulus seine Zurückberufung betrieb. S. Cicer. pro Sestio c. 33, 72.

42 Cicero wurde unter dem Consulate des Lucius Calpurnius Piso und Aulus Gabinius aus Rom verwiesen; er erkennt sie aber nicht als Consuln an, da sie nicht für die Wohlfahrt des Staates Sorge trugen (consulebant), sondern vielmehr in Gemeinschaft mit dem elenden Clodius die ganze Staatsverfassung vernichteten. S. Cicer. in Pison. 10, 22 sq.

43 Es gab zwar einen Senat, aber bloß dem Namen nach; denn er hatte keine Geltung, und obwol er sich der Sache Cicero's annahm, konnte er doch seine Verweisung nicht verhindern.

44 Indem das Volk frei und einstimmig meine Zurückberufung verlangte.

45 S. dieCicero meint die Zeit, wo Clodius, sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63..

46 Cicero meint die Zeit, wo Clodius, sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63.

47 D. h. Etwas von dem, was mir in Wirklichkeit angehört, was mein Inneres, mein eigenes Wesen betrifft.

48 Soll nicht heißen: meine unvergleichliche oder bewunderungswürdige Standhaftigkeit, sondern göttlich werden alle Tugenden genannt, insofern sie als ein Ausfluß des göttlichen Wesens angesehen werden.

49 Nach Halm's Muthmaßung: quum meis curis.. staret statt meas curas.. staret. Vgl. die Varianten bei Moser S. 184.

50 Das Andenken an die Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung.

51 S. Cicer. pro Sestio 22, 50. 60, 128.

52 Als am 25. Januar des J. 58 v. Chr. der im Senate einstimmig gebilligte Gesetzvorschlag wegen Cicero's Zurückberufung an die Volksversammlung gebracht werden sollte, richtete Clodius in Verbindung mit einer Schar gedungener Gladiatoren auf dem Forum ein großes Blutbad an, um die Durchführung jenes Gesetzesvorschlages zu verhindern. Vgl. Cicer. pro Sestio 35, 75.

53 S. Cicer. pro Sestio c. 39, 85.

54 Spartacus, von Geburt ein Thracier, ein Gladiator, war mit fast achtzig Gladiatoren aus der Gladiatorenschule zu Kapua in Kampanien entsprungen (73 v. Chr.). Indem er überall, wo er hinkam, Sklaven und Gladiatoren in Freiheit setzte, stand er bald an der Spitze eines furchtbaren Heeres. Die Römischen Heere, die ihm entgegengeschickt wurden, schlug er, bis Licinius Crassus den Oberbefehl erhielt (71 v. Chr.), der den Spartacus am Silanus in Lucanien gänzlich besiegte. Spartacus fiel in der Schlacht.

55 D. h. mit einem Namen, der dir zukommt, nicht mir; denn du verdientest die Strafe der Landesverweisung für deine Frevelthaten gegen den Staat, nicht ich, der ich die größten Verdienste um den Staat habe.

56 Cicero nennt seine Verweisung eine Reise (kurz vorher Weggang), die er von freien Stücken unternommen habe. Nachdem sich nämlich Cicero nicht allein von den Consuln, sondern auch von Pompejus im Stiche gelassen sah, wollte er lieber Rom verlassen als das Leben vieler edler Patrioten den bewaffneten Scharen des Clodius preisgeben und entfernte sich daher aus der Stadt, bevor der Urtheilsspruch über seine Verbannung gefällt war.

57 Nämlich wegen der Entdeckung und Unterdrückung der Catilinarischen Verschwörung. Clodius hatte auf Cicero's Verweisung angetragen, weil dieser Theilnehmer der Verschwörung, die Römische Bürger waren, unverurtheilt habe hinrichten lassen.

58 Nach der lex Cornelia de sicariis wurde derjenige, der sich mit einem Mordgewehre bewaffnet hatte, um einen Anderen zu tödten, für einen Meuchelmörder gehalten, obgleich er die Mordthat noch nicht vollbracht hatte. S. Orelli Index Leg. p. 162.

59 In dem Tempel des Castor wurde nämlich ein Sklave des Clodius ergriffen, den dieser dahin geschickt hatte, um den Pompejus zu ermorden, weil derselbe früher auf seiner Seite gestanden, jetzt aber für die Zurückberufung Cicero's gestimmt hatte. S. Cicer. pro Milone 7, 18. in Pison. 12, 28. pro Sestio 32, 69.

60 S. Cicer. pro Milone 27, 73. In dem Tempel der Nymphen befand sich das Archiv (tabularium).

61 Das Forum war einer der geweihten Plätze (templa) Rom's.

62 Der Consul Marcus Piso. S. Cicer. ad Attic. 13, 1.

63 Privilegium, d. h. ein Gesetzvorschlag, der sich nur auf eine einzelne Person bezog, sowol in gutem als in bösem Sinne.

64 Das Fest der Guten Göttin wurde am 1. Mai des Nachts in dem Hause eines der Consuln oder Prätoren gefeiert. Ueber die hier erwähnte Sache s. dieCicero meint die Zeit, wo Clodius, sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63..

65 Cicero meint die Zeit, wo Clodius, sein erbittertster Feind, es durchsetzte, daß er aus Rom verwiesen wurde. Publius Clodius Pulcher war einer der vornehmsten und ruchlosesten Volksaufwiegler und der sittenlosesten Menschen. In der Kleidung einer Zitherspielerin wußte er sich in das Haus der Pompeja, Cäsar's Gemahlin, mit der er ein geheimes Liebesverständniß unterhielt, als daselbst das Fest der Guten Göttin (s. die Anm. 28), zu dem allen Männern der Zugang verboten war, einzuschleichen, wurde aber erkannt und vor Gericht angeklagt. Da er behauptete, er habe sich an diesem Tage gar nicht in Rom aufgehalten, zeugte Cicero gegen ihn, daß er ihn an diesem Tage in Rom gesehen habe. Nichtsdestoweniger wurde er freigesprochen. Von diesem Augenblicke an faßte er den unversöhnlichsten Haß gegen Cicero, und klagte im J. 58 v. Chr. als Volkstribun ihn an, daß er zur Zeit der Catilinarischen Verschwörung Römische Bürger, die vom Volk nicht verurtheilt worden seien, habe hinrichten lassen. Obwol der Senat sich der Sache Cicero's auf das Angelegentlichste annahm, so mußte dieser doch in die Verbannung gehen. Hiermit noch nicht zufrieden, verwüstete er Cicero's Landgüter und riß dessen Haus in Rom nieder. S. Cicer. pro Sestio 24. Aber schon im folgenden Jahre wurde Cicero aus der Verbannung zurückgerufen, und wie im Triumphe zog er durch Italien nach Rom, wo ihm die ehrenvollste Aufnahme bereitet war. S. Cicer. pro Sestio 63.

66 Diog. Laert. 7, 121: μόνον τε ελεύθερον (ει̃ναι τὸν σοφόν), τοὺς δὲ φαύλους δούλους· ει̃ναι γὰρ τὴν ελευθερίαν εξουσίαν αυτοπραγίας, τὴν δὲ δουλείαν στέρησιν αυτοπραγίας.

67 Außer den Stoikern stellten diesen Satz auch die Sokratiker, die Akademiker und Platoniker auf. Vgl. Xenoph. Comment. IV, 5, 3–12. Auch der Kirchenvater Augustin. de Civit. Dei IV, 3. spricht den Satz ganz wie die Stoiker aus: Bonus, etiamsi serviat, liber est, malus autem, etiamsi regnet, servus est, nec unius hominis, sed, quod est gravius, tot dominorum, quot vitiorum.

68 Was unter dem Wollen zu verstehen sei, wird in den folgenden Worten erklärt. Vgl. Cicer. Tusc. IV. 6, 12: Eam (voluntatem) illi (Stoici) putant in solo esse sapiente, quam sic definiunt: voluntas est, quae quid cum ratione desiderat. Quae autem ratione adversa incitata est vehementius, ea libido est vel cupiditas effrenata, quae in omnibus stultis invenitur.

69 Halm muthmaßt: nisi qui recta sua sponte sequitur; aber der Zusatz sua sponte ist überflüssig.

70 Ich lese mit Orelli referuntur, das sehr viele, wenn auch nicht die besten Handschriften haben; Halm mit den besseren Handschriften feruntur. Die Silbe re konnte leicht wegen der vorhergehenden Silbe que übersehen werden. Zu proficisci bildet referri, nicht aber ferri den rechten Gegensatz. Borgers vergleicht: Cicer. Phil. 9, 5: ea, quae proficiscebantur a legibus,.. ad acquitatem referebat. Fin. 2. 18: proficiscantur a natura,.. ad utilitatem referantur. 3. 18: ab his omnia proficiscantur,.. ad ea referri omnes nostras cogitationes.

71 Einige Herausgeber meinen, Appius Claudius Cäcus (s. zu Cato 6, 16) sei gemeint, dessen Gedicht auch Tusc. IV. 2, 4. erwähnt wird (s. Orelli Onomast. p. 150) und bei Sallustius in der Rede ad Caesarem de re publica ordinanta, wo es heißt: Res docuit id verum esse, quod in carminibus Appius ait: fabrum esse quemque fortunae. Andere beziehen die Worte auf Plautus Trinum. II. 2, 84: non sapiens quidem pol ipse fingit fortunam sibi.

72 Die Stoiker liebten dergleichen kurze Schlußsätze, die sie consectaria nannten. Vgl. mit unserer Stelle: Cicer. Fin. III. 7, 26: Potest id quidem (quod honestum sit, id solum bonum esse) fuse et copiose et omnibus electissimis verbis gravissimisque sententiis et augeri et ornari; sed consectaria me Stoicorum brevia et acuta delectant.

73 mancipia. Die Sklaven wurden bei den Römern nicht als Personen, sondern als Sachen, als Eigenthum ihrer Herren, betrachtet, die unumschränkte Gewalt über sie hatten. In den Sklavenstand kam man entweder durch die Geburt oder durch Gefangenschaft im Kriege oder durch Kauf oder durch Schuldhörigkeit (nexum) (wenn man unvermögend war seine Schulden zu bezahlen, so fiel man als Schuldknecht dem Gläubiger anheim), oder durch Bestrafung. S. Adam Röm. Alterth. Th. I. S. 65 ff.

74 Diese ganze Stelle wird in den Handschriften etwa so gelesen: Atque ut in magna familia stultorum sunt alii lautiores ut sibi videntur servi sed tamen servi atrienses acuparii stultitiae suae quos signa – – – delectant et sumus inquit principes civitatis vos vero ne conservorum quidem vestrorum principes estis, sed ut in familia qui tractant ista etc. Diese nicht allein in einzelnen Worten, sondern durch Umstellung ganzer Sätze verderbte Stelle hat Madvig, dem auch Halm beipflichtet, sehr scharfsinnig also wieder hergestellt: Atque in pari stultitia sunt, quos signa – – – delectant. At sumus, inquit, p. c. Vos vero – – – estis. Sed ut in magna familia sunt alii lautiores, ut sibi videntur, servi, sed tamen servi, ut atrienses, at qui tractant ista etc.

75 ipsius servitutis. Ipsa servitus ist die Sklaverei im eigentlichsten Sinne, d. h. die Sklaverei in philosophischem Sinne.

76 Aëtionis, so Halm nach den besten Handschriften, st. der anderen Lesart Echionis, die sich gleichfalls in mehreren Handschriften bei Cicer. Brt. 18, 70 u. Plinius N. H. 35, 78 findet, wo aber in neuerer Zeit richtig die andere Lesart hergestellt ist. Aëtion lebte zur Zeit Alexander's des Großen.

77 Polykletus aus Sycion im Peloponnese, berühmter Bildhauer, im Zeichnen und Malen nicht unerfahren, ein Zeitgenosse des Perikles. Er war ein Schüler des Argivers Ageladas. Unter seinen Bildhauerwerken wurde besonders gerühmt eine Juno aus Elfenbein und Gold und ein Doryphorus. S. Plinius H. N. 34, 8.

78 Lucius Mummius zerstörte Korinth im J. 146 v. Chr. Von den unendlich vielen und herrlichen erbeuteten Kunstwerken behielt er für sich Nichts, sondern schmückte damit die Stadt Rom aus; einige schenkte er auch anderen Städten Italiens. Vgl. Strabo 8, c. 6. Nach Plinius 34, 7. starb er so arm, daß er seiner Tochter keine Mitgift hinterließ.

79 D. h. alle Schätze und Kunstwerke Korinths.

80 Ueber Manius Curius Dentatus s. zu Cato 6, 15.

81 Eine Anspielung auf Lucullus und den Redner Hortensius, die kostbare Fischteiche angelegt hatten. Vgl. Cicer. ad Att.. I. 19 u. 20.

82 Publius Cornelius Cethegus genoß als Prätor im Staate großes Ansehen (vgl. Cicer. Brut. c. 48), führte aber einen schlechten Lebenswandel. Lucullus, der damals Statthalter in Cilicien zu werden wünschte, um den Krieg mit Mithridates, der wieder auszubrechen drohte, zu führen, erniedrigte sich so sehr, daß, obwol er den Cethegus wegen seines ausschweifenden Lebens verabscheute, kein Mittel unversucht ließ ihn zu gewinnen und sogar seine Geliebte Precia durch Geschenke und Schmeicheleien zu bestechen suchte. S. Plutarch. Vit. Luculli c. 6.

83 Nämlich um nicht von ihnen angeklagt zu werden.

84 Lucius Licinius Crassus, einer der größten Redner unter den Römern vor Cicero. S. unsere Einleitung zu der Uebersetzung der drei Bücher vom Redner S. 18–21 [§. 5.]. Die hier angeführte Rede ist die, welche Crassus im J. 106 v. Chr. hielt, um den Gesetzvorschlag des Consuls Quintus Servilius Cäpio zu unterstützen, in welchem der Vorschlag gemacht war, daß die Gerechtigkeitspflege, die seit dem J. 122 v. Chr. in den Händen der Ritter war, gemeinschaftlich von den Rittern und dem Senate verwaltet werden sollte. Die Römischen Ritter hatten sich nämlich der größten Ungerechtigkeit und Grausamkeit gegen den Senat schuldig gemacht. Doch ging der Vorschlag wahrscheinlich nicht durch. Vergl. Cicer. de Orat. I. 52, 225.

85 Die Worte: »Nun es glaubt – durch Geld« muß man als Einwurf des Reichen auf die vorhergehenden Worte auffassen.

86 Cicero denkt sich einen Senator oder hochgestellten Staatsmann, für deren Stand es nach der Römischen Denkungsweise für schimpflich galt irgend ein Gewerbe zu treiben.

87 Nämlich ungerechte.

88 Nach Halm's Muthmaßung: si testamenta amicorum ne exspectas quidem; das ne konnte zwischen den Buchstaben m und e leicht ausfallen. Die Lesart der Ausgaben: si t. a. exspectas aut ne exspectas quidem beruht auf keiner handschriftlichen Autorität.

89 Danaus, der aus Aegypten nach dem Peloponnes gewandert war und daselbst Argos gründete, hatte funfzig Töchter, die die funfzig Söhne ihres Oheims Aegyptus, Königs von Aegypten, heiratheten, auf Befehl ihres Vaters aber, mit Ausnahme der Hypermnestra, die ihren Gemahl Lynceus rettete, ihre Männer in der Hochzeitsnacht ermordeten. Für diese Frevelthat wurden sie in der Unterwelt verurtheilt ein durchlöchertes Faß mit Wasser zu füllen.

90 Aus diesen Worten ersieht man deutlich, daß Cicero in diesem Paradoxon vorzüglich den Marcus Licinius Crassus im Sinne gehabt hat. Im J. 60 v. Chr. schloß er mit Cäsar und Pompejus das Triumvirat, und im J. 54 kam er in einem Kriege gegen die Parther um. Er war unermeßlich reich, weßhalb er auch den Beinamen »der Reiche« erhielt, und höchst habsüchtig. Ueber den hier erwähnten Ausspruch vgl. Plutarch. Cicer. 25. Crass. 2. Cicer. Offic I. 8, 25. Plinius N. H. XXXIII. 10, 47.

91 Die Stärke der Legionen war zu verschiedenen Zeiten verschieden. In damaliger Zeit bestand eine Legion etwa aus 4200 Mann Fußvolk und 300 Reitern außer den Hülfstruppen der Bundesgenossen.

92 indicum; andere Handschriften haben judicum, alsdann muß accusatorum von accusator abgeleitet werden.

93 Nach dem Cincischen Gesetze, das von dem Volkstribun Marcus Cincius Alimentus im J. 205 v. Chr. gegeben war, war es den Anwälten verboten für Rechtsvertheidigungen Geld oder Geschenke anzunehmen (ne quis ob causam orandam pecuniam donumve acciperet). S. Orelli Index Leg. p. 151. Freilich wurde dieses Gesetz oft überschritten.

94 Nach Lang's Muthmaßung: intercessiones statt der handschriftlichen offenbar verderbten Lesart intercidas, die Halm beibehalten, aber mit dem Zeichen der Verderbniß versehen hat. Plutarch im Leben Cäsar's Kap. 11 erzählt, Crassus habe sich für Cäsar mit 830 Talenten verbürgt, als dieser als Prätor nach Spanien gehen wollte und von seinen Gläubigern zurückgehalten wurde. Auf ähnliche Weise mag dieß von Crassus auch bei Bewerbern um Staatsämter gethan worden sein.

95 Aus ihrem Landbesitze. Vgl. Flor. 3, 14: depulsam agris suis plebem miseratus est (Gracchus) u. Cicer. pro Milon. 27, 74.

96 Nachdem Lucius Cornelius Sulla seinen Gegner Marius bekämpft hatte, übte er gegen Alle, die der Partei des Marius angehört hatten, die abscheulichsten Grausamkeiten aus, und zwar nicht allein in Rom, sondern in allen Städten Italiens, wo sich Marianer aufhielten. Zu vielen Tausenden wurden sie ermordet oder geächtet und ihre Güter eingezogen. S. Plutarch. Sulla c. 30–33. Crassus, der ein thätiger Anhänger des Sulla war, benutzte diese Zeit, um sich zu bereichern, indem er große Güter der Geächteten und Ermordeten wohlfeil kaufte oder sich schenken ließ. S. Plutarch. Crass. c. 6.

97 dilectum (oder nach anderen Handschriften delectum) erklären die meisten Herausgeber von der Aushebung der Soldaten, die jedoch hier, wo nur von gerichtlichen Dingen die Rede ist, ganz unpassend sein würde. Richtig bezieht es Borgers auf die Zahl der Richter; denn die Macht des Geldes bei Bestechung der Gerichte soll erwähnt werden. Er vergleicht Cicer. Phil. 5, 5: dilectus autem et notatio judicum etiam in nostris civibus haberi solet. Halm billigt in den Anmerkungen die Muthmaßung von P. Manutius und Madvig: edictum, dergleichen plötzliche edicta in dem I. Buche der Verrinen Kap.40 ff. erwähnt würden.

98 S. zu Cato Kap. 6, §. 15.

99 S. Cato Kap. 16, §§. 55 u. 56. u. die Anm. zu Cato Kap. 6, §. 15.

100 S. zu Lälius Kap. 3, §. 11.

101 Cicero geht von dem Plurale sumptuosos (die Aufwand Machenden) zu dem Singulare ille (jener) über.

102 Zu Cicero's Zeit galt der Sestertius etwa 15 Pfennige; also machen 600,000 Sestertien nach unserem Gelde etwa 30,000 Thaler, und 100,000 Sestertien 5000 Thaler.

103 Halm liest mit den meisten alten Ausgaben: non modo ad sumptum ille est fructus; die meisten Handschriften haben: non modo ad fructum ille est sumptus; der cod. Vossianus nr. 10: non modo fructus ille ad sumptus; hierauf gestützt liest Moser (s. dessen XII Excurs. p. 365 sqq.): non modo fructus ille est ad sumptus, sed etiam ad fenus exiguus; aber in dieser Lesart ist die Wortstellung höchst störend, nach welcher fructus einen Gegensatz verlangen würde.

104 Ueber Manius Manilius s. zu Lälius 4, 14.

105 Ueber Manius Curius Dentatus und über Gajus Luscinus Fabricius s. zu Cato 6, 15.

106 Ohne Zweifel muß man diese Stelle wegen des Wortes tandem als Frage nehmen: M. Manilius... pauper tandem fuit? Halm und die übrigen Herausgeber lassen das Fragzeichen weg; wie will man aber alsdann tandem erklären? Wyttenbach hat zuerst darauf aufmerksam gemacht, ist aber von den Herausgebern nicht beachtet worden, auch von Moser nicht, der doch an tandem mit Recht Anstoß genommen hat.

107 Die Carinenstraße (carinae) lag an dem Esquilinischen Berge. S. Georges Lat. Wörterb. unter carina.

108 Labicum war eine kleine Stadt, nicht weit von Rom.

109 minime quasi noceri potest. An dem Worte quasi, das ich durch »so zu sagen« übersetzt habe, haben die Herausgeber großen Anstoß genommen, und mehrere von ihnen halten dasselbe für verderbt. Das Wort quasi ist aber von Cicero mit seinem Gefühle zu dem Verb nocere hinzugesetzt, da nocere im strengen und eigentlichen Sinne des Wortes nur von Personen, nicht aber von Sachen gebraucht werden kann.

Gesammelte Werke von Cicero

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