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a) Hintergrund

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Der durch den Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am 11.03.2011 verabschiedete IDW PS 980 regelt primär den Inhalt freiwilliger Prüfungen von Compliance Management Systemen und zeigt die Berufsauffassung auf, nach der Wirtschaftsprüfer diese Aufträge durchführen sollen. Demzufolge sind insbesondere Vorgaben und Erläuterungen zu Gegenstand, Ziel und Umfang der Prüfung sowie zu konkreten Prüfungsanforderungen (wie z.B. Prüfungsplanung, Prüfungshandlungen oder Dokumentationspflichten des Wirtschaftsprüfers) Gegenstand des Standards.[105] Da der Standard darüber hinaus jedoch auch Compliance-spezifische Begriffsbestimmungen sowie die Definition und Darstellung der Grundelemente eines CMS enthält, hat er sich national zu einem Best Practice-Rahmenwerk für Compliance Management Systeme entwickelt. Als Benchmark für das theoretische Soll-Konzept von Compliance Management Systemen besitzt der Standard daher in der Unternehmenspraxis insbesondere bei der Entwicklung und Implementierung eines CMS eine hohe Relevanz.

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