Читать книгу Einmaleins der Entgeltabrechnung 2022, ePub - Markus Stier - Страница 40
3.1.6 Mitführungspflicht von Personaldokumenten
ОглавлениеDer SV-Ausweis ist für eine Prüfung nicht ausreichend und wird daher nicht für Prüfungszwecke herangezogen.
Arbeitnehmer, die in den nachstehend genannten Branchen arbeiten, müssen Personaldokumente mitführen. Dies kann der Personalausweis oder der Pass sein. Ein Führerschein wird nicht akzeptiert.
Der Arbeitgeber muss seine betroffenen Arbeitnehmer über die Mitführungs- und Vorlagepflicht informieren. Der Nachweis über die Information ist den Lohnunterlagen beizulegen.
Unterlässt der Arbeitgeber die Information oder kann er sie nicht nachweisen, können Bußgelder erhoben werden (bis 1.000 €). Haben Arbeitnehmer ihre Personalpapiere nicht dabei, kann ihnen ein Bußgeld (bis 5.000 €) drohen. Branchen, in denen die Arbeitnehmer ihre Personaldokumente mitführen müssen, sind:
Bau,
Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe,
Personenbeförderung,
Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe,
Schaustellergewerbe,
Forstwirtschaft,
Gebäudereinigung,
Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen,
Fleischwirtschaft.