Читать книгу Besonderes Verwaltungsrecht - Mathias Schubert - Страница 122
II. Rechtsformen öffentlicher Einrichtungen
Оглавление244
An Rechtsformen für vorbezeichnete öffentliche Einrichtungen steht den Kommunen nach gängiger Rechtsauffassung eine breite Palette zur Verfügung, auf die sie im Wege pflichtgemäßer Ermessensausübung zugreifen können[29].