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1. Teil Rechtliche Grundlagen des Kommunalrechts
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Lesen Sie die Inhaltsverzeichnisse von GemO und LKrO und vergegenwärtigen Sie sich, wie diese strukturiert sind
Das Kommunalrecht regelt im Schwerpunkt die Rechtsstellung und Organisation der kommunalen Körperschaften, also der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Landkreise und der weiteren Verbände (z.B. Nachbarschafts- oder Regionalverbände). Die Gesetzeskompetenz für diese Rechtsmaterie liegt grundsätzlich bei den Ländern (vgl. Art. 70 GG).
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Die für das Studium wichtigsten kommunalrechtlichen Gesetze sind die
• | Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 24.7.2000 (GemO), betreffend die Gemeinden und die |
• | Landkreisordnung für Baden-Württemberg i.d.F. vom 19.6.1987 (LKrO) betreffend die Landkreise. |
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Sowohl die GemO als auch die LKrO sind Gesetze im formellen Sinn, wenngleich die Bezeichnung als „Ordnung“ nicht ohne weiteres darauf schließen lässt.
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Verschaffen Sie sich auch einen groben Überblick über diese Gesetze, indem Sie wenigstens die Überschriften der Paragraphen lesen!
Daneben existieren weitere Vorschriften, die spezielle Teilbereiche des Kommunalrechts (teils in Ergänzung der Vorschriften von GemO und LKrO) gesondert regeln, wie etwa
• | das Kommunalabgabenrecht (geregelt im Kommunalabgabengesetz, KAG), |
• | das Recht der kommunalen Zusammenarbeit (Schwerpunkt der gesetzlichen Grundlage hierfür ist das Gesetz über die kommunale Zusammenarbeit, GKZ), |
• | das Kommunalwahlrecht (normiert im Kommunalwahlgesetz, KomWG, und in der Kommunalwahlordnung, KomWO), |
• | die Vorschriften zum Haushalts- und Kassenrecht (in der Gemeindehaushaltsverordnung, GemHVO) und |
• | die Regelungen zum Eigenbetriebsrecht (geregelt im Eigenbetriebsgesetz, EigBG, und der Eigenbetriebsverordnung, EigBVO). |