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ОглавлениеVorwort
Das Vermögensrecht der katholischen Kirche ist ein höchst komplexes Rechtsgebiet. Es setzt sich zusammen aus den Normen, die für die gesamte katholische Weltkirche gelten, jenen, die für die Teilkirchen aus der Ebene der Bischofskonferenzen und jenen die auf der Ebene der einzelnen Ortskirche erlassen worden sind. Hinzu kommen Bestimmungen des weltlichen Rechts, die die kirchlichen Rechts- und Vermögensträger einzuhalten haben, wenn sie am Rechtsverkehr in der Gesellschaft teilnehmen. Die Vielfalt der Normen induziert eine gewisse Unübersichtlichkeit des Rechtsgebiets. Das hat bisweilen dazu geführt, dass der kirchlichen Vermögensverwaltung insgesamt eine Tendenz zur Intransparenz angehängt worden ist. Durchschaut man ersteinmal die Vielfalt der Gesetzgebungen, wird man jedoch auf rechtlicher Ebene eher weniger von Intransparenz sprechen können. Anders verhält es sich bisweilen mit dem Verhalten von Amtsträgern, die für die Vermögesnverwaltung Verantwortung tragen. Hier wird man konstatieren müssen, dass keine freiheitliche Rechtsordnung so lückenlos sein kann, dass sie vor Missbräuchen, denen meist eine nicht unerhebliche kriminelle Energie zugrunde liegt, gefeit ist.
Freilich gilt auch für dieses Rechtsgebiet, wie für viele andere, dass sich die Gesetzgeber immer neu der Herausforderung der Optimierung stellen müssen.
An der Fertigestellung dieses Buches haben die Mitarbeitenden des Seminars für Kirchenrecht, Kirchliche Rechtsgeschichte und Staatskirchenrecht der Johannes Gutenberg-Universität mit großem Eifer redaktionell mitgewirkt. Es sind Janina Eiselt, Cathrin Kipfstuhl und Lukas Walther. Ihnen gebührt mein herzlicher Dank. Besonders danke ich meiner Assistentin Frau Anna-Christina Schmees, M.Ed., M.A. für ihre inhaltlichen Anregungen und die wissenschaftliche Unterstützung, die das Projekt vorantreiben halfen.
Mainz, im Juli 2019 Matthias Pulte