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Rechtliches und Steuern

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Ein Impressum gehört in jedes Buch. Hierbei reicht es nicht aus, das Pseudonym zu nennen. In ein Impressum muss der bürgerliche Name plus Anschrift (kein Postfach). Das Impressum kann sich auf der letzten Seite befinden. Amazon KDP gibt die ISBN und das „Imprint Independently published“ vor.

Ein Belegexemplar sollte nach Veröffentlichung bei der deutschen Nationalbibliothek eingereicht werden. Die DNB sammelt laut Gesetz Bücher, die in Deutschland veröffentlicht wurden. E-Books sind auch ablieferungspflichtig. Neben der DNB sollte man auch die Landesbibliotheken nicht vergessen. Offizielle Informationen findet man im Internet: https://www.dnb.de/DE/Professionell/Sammeln/Koerperliche_Medienwerke/koerperliche_medienwerke_node.html

Laut dem „Gesetz über die Deutsche Nationalbibliothek – DNBG – vom 22. Juni 2006 (BGBl. I S. 1338) sind Medienwerke innerhalb einer Woche nach dem Erscheinen unaufgefordert an die Deutsche Nationalbibliothek abzuliefern. Haben wir Kenntnis von einer Veröffentlichung, wird der Titel nach einer bestimmten Frist automatisch eingesammelt und beim Inhaber der Verbreitungsrechte in Deutschland gemahnt. Geht das Werk nach zwei Erinnerungen und einer Mahnung nicht bei uns ein, dann wird das Verfahren zur Ersatzvornahme eingeleitet. Können wir nach zwei weiteren förmlichen Anschreiben keinen Eingang der zwei Pflichtexemplare verzeichnen, lösen wir den Kauf des Medienwerks in doppelter Ausführung über den Buchhandel aus. Die Kosten werden dem Abgabepflichtigen in Rechnung gestellt.“.

Jeder ist für sein eigenes Vorgehen verantwortlich. Man kann eine frankierte Postkarte in dem Paket bzw. Umschlag mitsenden und um eine Bestätigung bitten, dass das Belegexemplar angekommen ist.

Wenn man im späteren Verlauf mit Freelancern zusammenarbeitet, muss man einen Beitrag in die KSK (Künstlersozialkasse) zahlen. Auch hierzu finden sich weitere wichtige Informationen auf der Internetseite:

https://www.kuenstlersozialkasse.de/

Man muss für Amazon KDP ein Gewerbe anmelden. Jedes Bundesland hat dabei leicht unterschiedliche Vorgehensweisen. Informationen findet man auch zu diesem Thema im Internet. Eine Gewerbeanmeldung ist nicht sehr aufwendig und kostet nur einen kleinen Betrag. Für steuerrechtliche Themen muss man einen Steuerberater aufsuchen.

Es gibt spezielle Versicherungen (z. B. Markel Media Pro), die rechtliche Schäden im Amazon KDP-Business abdecken. Man muss keine Versicherung haben, schaden tut sie aber auf keinen Fall.

Nicht der Leser bezahlt die Autoren, sondern Amazon. Jede Einnahme muss also mit einer Rechnung belegt werden. Für jeden Zahlungseingang muss eine Rechnung erstellt werden für das Finanzamt. KDP-Berichte reichen nicht für die Steuererklärung aus. Es sind also korrekte Rechnungen für die Steuererklärung notwendig. Die Rechnung muss nicht an Amazon gesendet werden. Amazon zahlt den Betrag sowieso. Eine Rechnung ist nur dafür gedacht, dem Steuerberater weiterzuhelfen und dem Finanzamt einen Beweis über die Einnahmen vorzulegen. Musterrechnungen findet man zahlreich im Internet.

Das Einkommen, das man über Amazon erzielt, ist kein Netto-Einkommen. Am Jahresende muss man je nach persönlicher Situation Steuern zahlen. Die Steuerzahlung sollte man sich bewusstmachen und sich darüber informieren. Es ist ratsam, einen Teil der Gewinne (40-50 %) direkt für die Steuer beiseitezulegen.

Als Gewerbetreibender ist man in der Pflicht, alles zu dokumentieren. Um eine klare Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvorgängen vorzunehmen, kann man ein Geschäftskonto bei diversen Banken eröffnen. Man muss nicht nur die Einnahmen über Amazon erfassen, sondern auch alle Ausgaben für z. B. Freelancer. Für die Rechnungslegung und Buchhaltung gibt es diverse Tools im Internet, wie z. B. SevDesk.

Disclaimer: Ich bin kein Steuerberater oder Experte im Bereich Steuern. Daher sollten alle Informationen mit Vorsicht betrachtet und bei Anwendung immer von einem Fachmann überprüft werden. Dieses Buch stellt also keine Steuer- oder Rechtsberatung dar.

Amazon KDP und Amazon Marketing

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