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30. Januar

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Die europäische Menschenrechtskonvention ist mit der Scharia unvereinbar: »The Court has ruled that Sharia law is incompatible with the European Convention on Human Rights, but obviously this does not mean that there is absolute incompatibility between the Convention and Islam«, hat der Europarat statuiert. Der Schiedsspruch wurde notwendig, weil drei Mitgliedsstaaten – Albanien, Aserbaidschan und die Türkei – sowohl die europäische Konvention als auch die »Kairoer Erklärung der Menschenrechte« unterzeichnet haben, welch letztere bekanntlich alle Paragraphen unter den Scharia-Vorbehalt stellt. »This distinction between Sharia and Islam to consider the former as incompatible with the ECHR contrary to the second is not obvious«, heißt es weiter. Dies nur vor dem Hintergrund, dass der Verfassungsschutz in seiner Best-of-Sammlung von AfD-Zitaten der Schwefelpartei vorwirft, die Scharia bzw. den Scharia-Islam (Umfragen geben Anlass zu der Vermutung, dass der auch unter hierzulande lebenden Muslimen mehrheitsfähig ist) als unvereinbar mit dem Grundgesetz darzustellen.

Die neuesten Streiche der Schuldbürger

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