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Die 1960er-Jahre

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Während des größten Teils des 20. Jahrhunderts ging der Freiverkehrshandel mit Optionen ziemlich langsam und mühsam vonstatten. Da es keine geregelte Optionsbörse gab, wurden die Trades telefonisch abgewickelt. Ein Optionshändler arrangierte das Geschäft zwischen Käufer und Verkäufer. Leider gab es keine Organisation, die für die Optionskontrakte bürgte. Auch kannten die Händler den angemessenen („fairen“) Preis von Optionen nicht wirklich. Aufgrund dieser Beschränkungen interessierte sich die Allgemeinheit kaum für den Optionshandel.

Eine der unangenehmsten damaligen Regelungen war die Verpflichtung, dass die Ausübung eines Optionskontrakts persönlich erfolgen musste. Das heißt, wenn man die Ausübungsfrist einer Option verpasst hatte, wurde die Option auch dann annulliert, wenn sie profitabel war.

Im Jahr 1968 sah sich das Chicago Board of Trade (CBOT) den Freiverkehrs-Optionsmarkt an und kam zu dem Schluss, es seien Änderungen nötig. Ihm war klar, dass zumindest alle Optionskontrakte standardisiert werden mussten, dass also die Bedingungen aller Kontrakte gleich sein mussten. Auch wurde die Regel der persönlichen Ausübung abgeschafft.

Keine Angst vor Optionen

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