Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 71
bb) Aktualisierung
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§ 5 Abs. 2 GwG verlangt, dass Institute ihre Risikoanalyse regelmäßig überprüfen und ggf. aktualisieren. Die BaFin konkretisiert dies in ihren AuA weiter. Demnach hat eine Überprüfung zumindest einmal jährlich zu erfolgen. „Die im Rahmen der Aktualisierung erfolgten Änderungen sind nachvollziehbar in einer Weise darzustellen, die die Veränderung der Risikoanalyse erkennen lässt, und zu dokumentieren“.[8]