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III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick
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Gem. § 5 Abs. 1 GwG und § 25h Abs. 1 KWG sind Institute dazu verpflichtet, diejenigen Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen zu ermitteln und zu bewerten, die für Geschäfte bestehen, die von ihnen betrieben werden.
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In Anlehnung an die oben unter Rn. 19 skizzierten BaFin AuA GwG ergibt sich das nachfolgend dargestellte Vorgehen zur Durchführung der Risikoanalyse.
Abb. 1:
Struktur der Risikoanalyse nach § 5 GwG und § 25h Abs. 1 KWG in Anlehnung an BaFin AuA GwG
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Die in Abb. 1 dargestellten Schritte können ebenfalls zur Analyse der Risiken der sonstigen strafbaren Handlungen angewendet werden. Anders als bei den Risiken der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung hat sich bei den sonstigen strafbaren Handlungen in der Praxis jedoch eine szenariobasierte Analyse/Vorgehensweise bewährt: Die Aktivitäten in Schritt 2 und Schritt 3 unterscheiden sich hierbei von jenen, die für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zur Anwendung kommen. Details können den entsprechenden Ausführungen in Abschnitt C). (Durchführung der Risikoanalyse) entnommen werden.
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › III. Kernanforderungen an die Risikoanalyse im Überblick › 1. Schritt 1: Bestandsaufnahme