Читать книгу Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung - Mike White - Страница 72
cc) Herausgabe an BaFin auf Verlangen
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Sofern dies von der BaFin verlangt wird, ist das Institut nach § 5 Abs. 2 GwG dazu verpflichtet, ihr die Risikoanalyse in der aktuellen Fassung zur Verfügung zu stellen. Die Risikoanalyse ist ebenso der internen und externen Revision und dem zuständigen Mitglied der Leistungsebene des Instituts vorzulegen.[9]
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§ 25h Abs. 1 KWG stellt klar, dass sich die Risikoanalyse von Kreditinstituten auf die Identifizierung von Risiken sowohl in Bezug auf Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung als auch in Bezug auf sonstige strafbare Handlungen zu beziehen hat. Die Prävention sonstiger strafbarer Handlungen ist nicht Teil des gesetzlichen Pflichtenkanons des GwG, sondern ergibt sich aus Abschnitt 5a) (§§ 25g ff.) des KWG, betrifft also insbesondere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute.[10]
2. Kapitel Risikoanalyse nach § 5 GwG: Identifizierung der Risiken der Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen › A. Einführung › II. Gesetzliche und aufsichtliche Vorgaben an die Risikoanalyse sowie Marktstandards › 2. Aufsichtliche Vorgaben an die Risikoanalyse