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Willige Helfer

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Tatsächlich hatte das Krisenmanagement im persönlichen Kontakt zwischen Episkopat und ZdK bereits während des Katholikentages in Essen begonnen. Am Vortag seines Abschlusses, am 7. September 1968, seien sich Kardinal Döpfner, Friedrich Kronenberg, der Generalsekretär des ZdK, und Katholikentagspräsident Bernhard Vogel „einig“ gewesen: „Es muss zu einer Synode der Bundesrepublik Deutschland kommen.“ Denn: „Wir waren entschlossen, die weitere Entwicklung nach Essen nicht treiben zu lassen, sondern das Steuer selbst in der Hand zu behalten und die konziliare Erneuerung fortzusetzen“100.

Das sollte im Weiteren auch geschehen: Am 9. November 1968 trafen sich zehn Diözesan- und Hilfsbischöfe mit Laienfunktionären in Essen-Werden. Eine zukünftige Kirchenversammlung sollte aus dem Demokratisierungskontext gelöst und stattdessen ekklesiologisch begründet werden. Entsprechend sollte auf ihr „nicht quantitatives Kompetenzdenken, sondern das Bemühen“ um „den je spezifischen Anteil aller an der Sendung der Kirche“101 prägend sein. Näheres sollte eine Studiengruppe unter Beteiligung von Bischöfen erarbeiten. Nur deren Einrichtung wurde der Öffentlichkeit bekannt gegeben, Ziel und Arbeit sollten dagegen geheim bleiben, um den Meinungsbildungsprozess zur Synodenfrage in der Bischofskonferenz nicht zu stören.102 Aus demselben Grund verhinderte der Generalsekretär des ZdK auf dessen Vollversammlung durch geschickte Handhabung der Geschäftsordnung die Annahme des BDKJ-Antrags, das Präsidium möge mit allen kirchlichen Stellen Verhandlungen über die Einberufung der Synode aufnehmen. Weil nicht fristgerecht eingereicht, könne er nur an den Geschäftsführenden Ausschuss zur weiteren Behandlung überwiesen werden.103

Kurz nach Weihnachten trafen sich die Bischöfe in Fulda zu einer außerordentlichen Vollversammlung. Anders als üblich gab es am Ende keine Pressekonferenz und auch keinerlei Hinweise auf die Tagungsordnung. Verabschiedet wurde ein Wort der deutschen Bischöfe „Zu Fragen des Glaubens und des kirchlichen Lebens“. Veranlasst sahen sie es dadurch, dass „in Stellungnahmen, öffentlichen Erklärungen und Diskussionsbeiträgen … Auffassungen von der Lehre der Kirche vertreten worden sind, die nicht unerheblich von der Lehre der Kirche abweichen und die innerkirchlichen Ordnungen gefährden“. Zudem drohe Verwirrung „aus der Verbreitung ungesicherter Denkversuche [eine enthüllende Wendung!; N. L.]“.

Deshalb war auch deutlich zu machen:

„Im Volk Gottes setzt sich die besondere Sendung des Sohnes vom Vater her fort im Dienst der Apostel und ihrer Nachfolger. Die Kirche kann zwar gewisse Formen demokratischer Meinungs- und Willensbildung in Gemeinde und Diözese übernehmen, aber ihre Demokratisierung im strengen Sinne des Wortes ist mit dem Auftrag Jesu Christi nicht zu vereinbaren. Fragen des Glaubens, der sittlichen Normen und des sakramentalen Lebens können nicht durch Mehrheitsentscheidungen gelöst werden. Hier gilt nicht der Grundsatz der Demokratie, daß alle Gewalt vom Volke ausgeht. Das kirchliche Amt ist vielmehr allein dem Herrn im Glaubensgehorsam verpflichtet. Darum bleibt auch die Last der Verantwortung im besonderen Dienstamt des Papstes, der Bischöfe und der Priester bestehen. Wir erhoffen uns jedoch aus der ständigen Zusammenarbeit mit allen Gliedern des Gottesvolkes wertvolle Hilfe, Bestärkung und Ermutigung in der Ausübung unseres Amtes“104.

Neben der öffentlichen Klarstellung, dass der Ständestruktur der Kirche allenfalls eine Zusammenarbeit unter der Verantwortung des Klerus entspricht, brachte Kardinal Döpfner intern das Synodenthema nach vorne und erwartete von der Studiengruppe nähere Vorschläge. Diese kam schon am 9. Januar 1969 in Bonn zu der einmütigen Empfehlung, die Planung einer „gemeinsamen Synode der Diözesen der Bundesrepublik“ zu beschließen. Das ging schnell und sollte auch schnell gehen, weil man das Heft des Handelns in der Hand behalten und nicht an die öffentliche Diskussion verlieren wollte. Die Form der Synode sollte die Beteiligung einzelner Gruppen und die Thematik begrenzen sowie vor Manipulationen von außen schützen. Das rasche Vorgehen behielt man nachfolgend bei: Die Studiengruppe beauftragte den Sekretär der DBK, Karl Forster, und den Generalsekretär des ZdK, Friedrich Kronenberg, eine Beschlussvorlage „Umrisse eines Statuts der Synode und erste Grundzüge einer Geschäftsordnung“ für die Frühjahrsvollversammlung der DBK vorzubereiten. Unter Mitarbeit der beiden Bonner Professoren Heinrich Flatten (Kirchenrecht) und Hubert Jedin (Kirchengeschichte) war dies am 5. Februar 1969 erledigt.

Je konkreter der Synodenplan wurde, desto stärker schrumpfte der Kreis der Mitwirkenden. Davon versprachen die Bischöfe sich eher verwertbare Ergebnisse, mit denen sie die öffentliche Diskussion mitbestimmen und lenken wollten. Mit einem klaren, auch kirchenrechtlich fundierten Konzept waren andere Vorschläge besser zu kanalisieren. Die vom Sekretär der Bischofskonferenz immer wieder eingeschärfte strenge Vertraulichkeit schließlich sollte die volle Entscheidungsfreiheit der Bischofskonferenz wie Roms wahren. Der Grundsatzbeschluss der Bischofskonferenz fiel auf der Frühjahrsvollversammlung 1969 mit dem Auftrag an die Studiengruppe, bis zum Herbst eine beschlussreife Vorlage für Arbeitsprogramm, Statut und Geschäftsordnung der Synode zu erarbeiten. Die Fühlungnahme mit dem Apostolischen Stuhl hatte als zwei grundlegende Bedingungen ergeben, dass eine Klerikermehrheit in der Synode garantiert bleiben musste und die Gewalt der Diözesanbischöfe nicht tangiert werden durfte.105

Der Schock des Katholikentags war offenbar doch recht schnell überwunden. Dem Beteiligungsdrang von unten begegneten die Hirten mit neuer Regie von oben106 unter Mithilfe von willigen Laienfunktionären, die sich von den Bischöfen in Vertraulichkeiten selbst gegen ihren Auftraggeber, das ZdK, ziehen ließen und denen die Entscheidungsfreiheit der Bischöfe offenbar wertvoller war als die Beteiligung der von ihnen vertretenen Laien an den Entscheidungen. Gesprächsbereitschaft und -formate sollten verlorene Autorität zurückbringen. Dass Bischöfe überhaupt mit Laien reden, sollte offenbar bereits als demokratisierendes Element wahrgenommen werden. Dabei war klar, dass die Struktur der Gespräche die Struktur der Kirche widerspiegeln musste. Entsprechend ging es den Bischöfen und ihren Helfern darum,

„einen Ort des Gesprächs einzurichten, an dem ihre Rolle als Lehrer und Hirte anerkannt wurde und so ihre Deutungshoheit über zentrale Glaubensthemen gewahrt blieb. Durch ihr rasches Vorgehen boten die Bischöfe der drängenden Öffentlichkeit bald eine Option an, mit deren Hilfe sie die weitere Debatte kanalisieren konnten“107.

Die Täuschung

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